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Erwachet! 1998
g98 8. 1. S. 19-23

Ein europäisches Gericht macht ein Unrecht wieder gut

VON UNSEREM KORRESPONDENTEN IN GRIECHENLAND

IN Griechenland besteht Wehrpflicht. Dort befinden sich immer um die 300 Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung im Gefängnis. Amnesty International sieht sie als Inhaftierte aus Gewissensgründen an und hat die verschiedenen aufeinanderfolgenden griechischen Regierungen wiederholt aufgefordert, sie freizulassen und ein Gesetz zu verabschieden, das ihnen gestattet, einen Zivildienst zu leisten, der nicht den Charakter einer Strafe hat.

Im Jahr 1988 wurde ein neues Gesetz erlassen, das den Militärdienst betraf. Es lautete auszugsweise: „Folgende Personen sind vom Militärdienst freigestellt: ... Rekruten, die Geistliche, Mönche oder Novizen einer anerkannten Religionsgemeinschaft sind, sofern sie es wünschen.“ Die Religionsdiener der griechisch-orthodoxen Kirche werden durchweg ohne weiteres freigestellt, und ihre Grundrechte werden in keinerlei Hinsicht mißachtet. Würde das auch für Religionsdiener einer kleineren Glaubensgemeinschaft gelten? Bald sollte die Probe aufs Exempel gemacht werden.

Widerrechtlich inhaftiert

Gestützt auf dieses Gesetz, reichten Dimitrios Tsirlis und Timotheos Kouloumpas, zwei von der Zentralkongregation der Christlichen Zeugen Jehovas in Griechenland ernannte Religionsdiener, Ende 1989 und Anfang 1990 bei ihrer jeweiligen Einberufungsbehörde einen Antrag auf Befreiung vom Militärdienst ein. Ihrem Antrag fügten sie Unterlagen bei als Nachweis, daß sie praktizierende Religionsdiener sind. Wie zu erwarten, wurden die Anträge mit dem Scheinargument abgelehnt, Jehovas Zeugen seien keine „bekannte Religionsgemeinschaft“.

Bruder Tsirlis und Bruder Kouloumpas fanden sich in ihrem jeweiligen militärischen Ausbildungslager ein und wurden wegen Gehorsamsverweigerung inhaftiert. In der Zwischenzeit wies das Hauptquartier für nationale Verteidigung ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der Einberufungsbehörden ab. Die Militärbehörde argumentierte, nach Auskunft des Heiligen Synods der griechisch-orthodoxen Kirche seien Jehovas Zeugen keine anerkannte Religionsgemeinschaft. Das stand im Widerspruch zu einer Anzahl Entscheidungen von Zivilgerichten, wonach Jehovas Zeugen sehr wohl eine bekannte Religionsgemeinschaft sind.

Das Militärgericht wiederum befand Tsirlis und Kouloumpas der Gehorsamsverweigerung für schuldig und verurteilte sie zu 4 Jahren Gefängnis. Die beiden Zeugen Jehovas wandten sich an das Militärberufungsgericht, das die Prüfung ihrer Beschwerde dreimal aus verschiedenen Gründen aufschob. Allerdings verweigerte es den Klägern jedesmal die einstweilige Haftentlassung, obwohl diese im griechischen Gesetz vorgesehen ist.

Unterdessen stieß das Oberste Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren die Entscheidung des Hauptquartiers für nationale Verteidigung um mit der Begründung, daß Jehovas Zeugen in der Tat eine bekannte Religionsgemeinschaft sind.

In den 15 Monaten, die Tsirlis und Kouloumpas im Militärgefängnis Avlona zubringen mußten, wurden sie zusammen mit anderen inhaftierten Zeugen Jehovas besonders unmenschlich und entwürdigend behandelt. Ein Bericht aus dieser Zeit erwähnt die „miserablen Haftbedingungen, mit denen sie [Jehovas Zeugen] vorliebnehmen müssen: das verdorbene Fleisch und die Mäuseschwänze, die oft zusammen mit dem Essen serviert werden, die Kürzung der Besuchszeiten je nach Gutdünken der Verwaltung, der Platzmangel wegen Überbelegung und die wesentlich härtere Behandlung von Häftlingen wie Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen“.

Schließlich sprach das Militärberufungsgericht Bruder Tsirlis und Bruder Kouloumpas frei, entschied aber zugleich, daß der Staat nicht verpflichtet sei, sie für die Haftzeit zu entschädigen, weil „diese Haft der groben Nachlässigkeit der Kläger zuzuschreiben sei“. Das warf in Juristenkreisen berechtigte Fragen auf: Wer war für die grobe Nachlässigkeit verantwortlich? Die Zeugen Jehovas oder die Militärgerichte?

Die Zeugen wurden sofort aus dem Gefängnis entlassen und dann wegen ihres Status als Religionsdiener vom Dienst bei den Streitkräften befreit. Amnesty International verkündete, die Freilassung von Dimitrios Tsirlis und Timotheos Kouloumpas sei zu begrüßen, und sprach die Hoffnung aus, daß Religionsdiener der Zeugen Jehovas künftig gemäß den Bestimmungen des griechischen Gesetzes vom Militärdienst freigestellt werden. Diese Hoffnung zerschlug sich jedoch schon bald.

Wiederholte Inhaftierungen

Ein anderer ernannter Religionsdiener der Zeugen Jehovas machte aus demselben Grund ein etwas anderes Martyrium durch. Am 11. September 1991 beantragte Anastasios Georgiadis auf dieselbe Art und Weise die Freistellung vom Militärdienst. Sechs Tage später teilte ihm die Einberufungsbehörde mit, sein Antrag sei abgewiesen worden, wiederum weil der Heilige Synod der griechisch-orthodoxen Kirche Jehovas Zeugen nicht als bekannte Religionsgemeinschaft akzeptiere. Das geschah trotz der ausdrücklichen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts in den Fällen Tsirlis und Kouloumpas.

Die schriftliche Antwort vom Hauptquartier für nationale Verteidigung lautete: „Das Verwaltungsgericht gelangte zu einer abschlägigen Entscheidung hinsichtlich des Antrags [von Georgiadis], gestützt auf die Expertenmeinung des Heiligen Synods der Kirche von Griechenland, der Jehovas Zeugen nicht als bekannte Religionsgemeinschaft ansieht“ (Kursivschrift von uns).

Georgiadis ging am 20. Januar in das Ausbildungslager Nafplion und kam sofort in die Strafzelle des Lagers. Später verlegte man ihn in das Militärgefängnis Avlona.

Am 16. März 1992 sprach das Militärgericht von Athen Georgiadis frei. Es war das erste Mal, daß ein Militärgericht in Griechenland Jehovas Zeugen als bekannte Religionsgemeinschaft anerkannte. Der Direktor des Militärgefängnisses Avlona setzte ihn sofort auf freien Fuß, forderte ihn aber auf, sich am 4. April erneut im Ausbildungslager Nafplion zu melden. An diesem Tag lehnte Georgiadis den Militärdienst erneut ab und wurde wieder der Gehorsamsverweigerung angeklagt, kam zum zweiten Mal in Haft und wartete auf seinen Prozeß.

Am 8. Mai 1992 sprach ihn das Militärgericht von Athen in dieser neuen Strafsache frei, entschied allerdings, daß er für seine Haft keine Entschädigung erhalten sollte. Georgiadis wurde sofort aus dem Militärgefängnis Avlona entlassen, sollte jedoch am 22. Mai 1992 ein drittes Mal im Ausbildungslager Nafplion erscheinen. Wieder verweigerte er den Militärdienst, und er wurde zum dritten Mal der Gehorsamsverweigerung angeklagt und inhaftiert.

Am 7. Juli 1992 erklärte das Oberste Verwaltungsgericht den Beschluß vom September 1991 für nichtig mit der Begründung, daß Jehovas Zeugen sehr wohl eine bekannte Religionsgemeinschaft sind. Am 27. Juli 1992 wurde Georgiadis schließlich aus dem Militärgefängnis Saloniki entlassen. Am 10. September 1992 sprach ihn das Militärgericht von Saloniki frei, erkannte ihm aber keinen Anspruch auf Entschädigung zu, wiederum weil seine Haft „seiner groben Nachlässigkeit“ zuzuschreiben sei.

Internationale Reaktion

Das Europäische Parlament sagte über den Fall Georgiadis: „Es handelt sich um einen Fall von Diskriminierung gegen Religionsdiener der Zeugen Jehovas, was das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf Gleichbehandlung angeht.“

Die Organisation Amnesty International erklärte im Februar 1992, sie sei der Meinung, daß Anastasios Georgiadis „einzig und allein wegen einer diskriminierenden Behandlung von seiten der Militärbehörde gegen Religionsdiener der Zeugen Jehovas inhaftiert wurde“, und sie rufe dazu auf, „ihn als Inhaftierten aus Gewissensgründen sofort und bedingungslos freizulassen“.

Selbst der Militäranwalt, der bei einer der Gerichtsverhandlungen mitwirkte, mußte zugeben: „Der Grad der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft zeigt sich in der Art und Weise, wie sie mit bestimmten Situationen, ihre Bürger betreffend, umgeht. Wenn wir hier in Griechenland unsere kulturelle Entwicklung dem europäischen Standard angleichen möchten, wenn wir Fortschritte machen möchten, dann müssen wir uns den internationalen Verordnungen fügen und Vorurteile abbauen. Ein Bereich, wo dies ganz deutlich wird, ist die Achtung der individuellen Bürgerrechte. Die aktuellen Geschehnisse und die Taktik der Regierung sind jedoch ein beredtes Zeugnis für die Vorurteile und die religiöse Intoleranz gegenüber religiösen Minderheiten. Der vorliegende Fall ist empörend.“

Ian White aus Bristol (England), ein Mitglied des Europäischen Parlaments, schrieb: „Der Gedanke, daß Jehovas Zeugen keine ‚bekannte Religionsgemeinschaft‘ sein sollen, wäre in dieser Grafschaft für viele erheiternd. Obwohl relativ wenige an Zahl, sind Jehovas Zeugen in diesem Land sehr bekannt und gehen häufig von Tür zu Tür.“ Bei über 26 000 Zeugen Jehovas, die in Griechenland predigen, kann man wohl kaum von einer unbekannten Religionsgemeinschaft sprechen.

Eine Gruppe von zehn Mitgliedern des Europäischen Parlaments brachte in einem Brief ihre Entrüstung über den Fall Georgiadis zum Ausdruck. Sie sei „äußerst überrascht und bekümmert“ über diese Verletzung der Menschenrechte in Griechenland.

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nach ihrem Freispruch und der Haftentlassung fühlten sich alle drei Opfer dieser religiösen Diskriminierung moralisch verpflichtet, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde gründete sich auf ihre ungesetzliche Inhaftierung, die von vornherein unberechtigt war, die psychischen und körperlichen Qualen, denen sie ausgesetzt waren, und die beträchtlichen moralischen und sozialen Folgen des wiederholten Freiheitsentzugs über einen so langen Zeitraum. Aus diesen Gründen forderten sie eine berechtigte und angemessene Entschädigung.

Die Europäische Menschenrechtskommission kam einmütig zu dem Schluß, daß in den Fällen Tsirlis und Kouloumpas das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person verletzt wurde, daß ihre Inhaftierung ungesetzlich war, daß ihnen eine Entschädigung zusteht und daß sie keine faire Gerichtsverhandlung hatten. Im Fall Georgiadis kam die Kommission zu einem ähnlichen Ergebnis.

Das Unrecht wird wiedergutgemacht

Die Verhandlung fand am 21. Januar 1997 statt. Der Gerichtssaal war gut besetzt. Unter den Anwesenden befanden sich auch Studenten von der nahe gelegenen Universität, Journalisten und eine Reihe Zeugen Jehovas aus Griechenland, Deutschland, Belgien und Frankreich.

Panos Bitsaxis, der Anwalt der Zeugen Jehovas, erwähnte, daß „sich die griechischen Behörden fortgesetzt hartnäckig und stur weigern, die Existenz einer religiösen Minderheit anzuerkennen“: Jehovas Zeugen. Er verurteilte das Vorgehen der griechischen Behörden, die ihre offizielle Meinung über Jehovas Zeugen auf das Urteil von deren Hauptgegner gründen, der griechisch-orthodoxen Kirche. Er fuhr fort: „Wie weit soll das noch gehen? ... Und wie lange noch?“ Er sprach von der „Weigerung, eine bestimmte Religionsgemeinschaft anzuerkennen, einer Weigerung, die absurd erscheint, wenn man beobachtet, daß sie direkt, offen und unbegründet gegen das Gesetz und gegen Dutzende von Urteilen des Obersten Verwaltungsgerichts erfolgt“.

Der Vertreter der griechischen Regierung bestätigte die Voreingenommenheit der griechischen Regierung, als er behauptete: „Man darf nicht vergessen, daß seit Jahrhunderten praktisch die gesamte Bevölkerung Griechenlands der orthodoxen Kirche angehört. Eine natürliche Folge ist, daß die Organisation dieser Kirche und der Status ihrer Religionsdiener und deren Rolle in der Kirche recht offensichtlich ist. ... Der Status der Religionsdiener in der Kirche der Zeugen Jehovas ist dagegen nicht so offensichtlich.“ Was für ein eklatantes Eingeständnis, daß religiöse Minderheiten in Griechenland voreingenommen behandelt werden!

Religionsfreiheit verteidigt

Am 29. Mai erging das Urteil. Es wurde von Rolv Ryssdal, dem Vorsitzenden der Kammer, verlesen. Das aus neun Richtern bestehende Gericht war einstimmig der Ansicht, daß Griechenland gegen Artikel 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte. Den Klägern wurde die Summe von etwa 72 000 Dollar als Entschädigung und für ihre Ausgaben zugesprochen. Und was am wichtigsten war: Das Urteil enthielt viele bemerkenswerte Argumente für die Religionsfreiheit.

Wie das Gericht ausführte, „haben die Militärbehörden offenkundig außer acht gelassen“, daß Jehovas Zeugen in Griechenland laut Urteilen des Obersten Verwaltungsgerichts als „bekannte Religionsgemeinschaft“ anerkannt sind. Weiter hieß es: „Die anhaltende Weigerung der zuständigen Behörden, Jehovas Zeugen als ‚bekannte Religionsgemeinschaft‘ anzuerkennen, und die daraus resultierende Mißachtung des Rechts der Kläger auf Freiheit war diskriminierend, wenn man sie mit der Art und Weise vergleicht, wie Religionsdienern der griechisch-orthodoxen Kirche Befreiung gewährt wird.“

Der Fall wurde von den griechischen Medien im ganzen Land publik gemacht. Die Zeitung Athens News schrieb: „Griechenland von europäischem Gericht nach Jehova-Beschwerde scharf kritisiert“. Das Urteil im Fall Tsirlis und Kouloumpas und Georgiadis gegen Griechenland läßt darauf hoffen, daß der griechische Staat seine Gesetzgebung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abstimmt, damit Jehovas Zeugen in Griechenland Religionsfreiheit ohne staatliche, militärische oder kirchliche Eingriffe genießen können. Übrigens ist bereits zum wiederholten Mal ein Urteil dieses europäischen Gerichts gegen die griechische Rechtsprechung in Sachen Religionsfreiheit ergangen.a

Jehovas Zeugen schätzen ihre Freiheit sehr und tun ihr Bestes, sie zu nutzen, um Gott zu dienen und ihren Mitmenschen zu helfen. Die drei Religionsdiener der Zeugen Jehovas wandten sich nicht wegen irgendeines finanziellen Gewinns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sondern einzig und allein aus moralischen und ethischen Gründen. So haben alle drei beschlossen, die Entschädigung ausschließlich der Förderung des Lehrwerks der Zeugen Jehovas zugute kommen zu lassen.

[Fußnote]

a Das erste Urteil erging 1993 im Fall Kokkinakis gegen Griechenland, das zweite 1996 im Fall Manoussakis und andere gegen Griechenland. (Siehe Wachtturm vom 1. September 1993, Seite 27—31; Erwachet! vom 22. März 1997, Seite 14—16.)

[Bild auf Seite 20]

Esther und Dimitrios Tsirlis

[Bild auf Seite 21]

Timotheos und Nafsika Kouloumpas

[Bild auf Seite 22]

Anastasios und Koula Georgiadis

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