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Missionare gewannen Einblick in bevorstehende HindernisseErwachet! 1979 | 22. August
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„ein neues Lied“ singt (1. Mose 4:21; Offb. 14:3).
Wie man vermeiden kann, daß sich Hindernisse moralischer Art entwickeln, sah man in dem von den Absolventen aufgeführten Drama „Werdet durch die Neugestaltung eures Sinnes umgewandelt“. Dabei wurden die heute bestehenden moralischen Fallgruben aufgedeckt durch eine sorgfältige Betrachtung der Zeit, in der sich die Israeliten kurz vor dem Einzug in das Verheißene Land in den Ebenen Moabs aufhielten. Im zweiten Drama wurden Situationen aus dem Leben Davids gebracht, die die Notwendigkeit veranschaulichten, von Herzen loyal zu sein. Das Thema „Jehova wird den Weg seiner Loyalgesinnten behüten“ kam gut zum Ausdruck.
Dieser Tag der Abschlußfeier, der 11. März 1979, wird nicht nur den Absolventen, sondern allen Anwesenden noch lange in Erinnerung bleiben.
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Sollten Christen Totenwache halten?Erwachet! 1979 | 22. August
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Der Standpunkt der Bibel
Sollten Christen Totenwache halten?
IN VIELEN Teilen der Erde ist es schon seit langem Brauch, bei Verstorbenen Wache zu halten. Zwar ist dieser alte Brauch in einigen Ländern selten geworden, aber in anderen Ländern wird er noch in unterschiedlichen Formen gepflegt.
Worauf beruht der Brauch? Wie ist er entstanden? Sollten Christen Totenwache halten?
Der eigentliche Zweck
Gemäß einem Nachschlagewerk begann sich dieser Brauch „wahrscheinlich deshalb zu entwickeln, weil die Leute glaubten, daß böse Geister von einem unbeerdigten Verstorbenen Besitz ergreifen können, wenn er allein gelassen wird“. Für den Brauch, daß Freunde und Nachbarn zusammenkommen, um die ganze Nacht bei einer Leiche Wache zu halten, ist aber noch eine andere Ursache denkbar: die Furcht davor, „bei einem Verstorbenen die Nacht allein zu verbringen“.
Eine weiter gehende Erklärung über die Totenwache ist der Encyclopædia Britannica zu entnehmen: „Der Brauch scheint, soweit es England betrifft, älter zu sein als das Christentum und hat anscheinend im wesentlichen bei den Kelten seinen Ausgang genommen. Zweifellos ist er abergläubischen Ursprungs — die Furcht davor, daß böse Geister die Leiche verletzen oder gar entfernen könnten. ... Mit der Einführung des Christentums kam zur Totenwache das Aufsagen von Gebeten hinzu. In der Regel wurde die Leiche — auf ihrer Brust lag eine Salzplatte — unter einen Tisch gelegt, auf dem ein alkoholisches Getränk für die Wächter stand. In späterer Zeit wurden aus diesen privaten Totenwachen manchmal Trinkgelage. Mit der Reformation und dem konsequenten Abschaffen des Brauches, für die Toten Gebete darzubringen, überlebte sich die Totenwache in England, dauerte aber in Irland fort.“
Einige neuzeitliche Gepflogenheiten
Die mit der Totenwache verbundenen Gebräuche weichen in den verschiedenen Teilen der Welt beträchtlich voneinander ab. In bestimmten lateinamerikanischen Ländern wird der Verstorbene, wenn es ein Kind ist, auf einen Stuhl gesetzt und als Engel verkleidet. Die Verwandten und Bekannten glauben, daß die „unsterbliche Seele“ des Kindes direkt in den Himmel fliegt. Eventuell wird die ganze Nacht Totenwache gehalten, bei der jedoch eine fröhliche Stimmung herrscht, denn häufig werden Feuerwerke abgebrannt und zu den Klängen von Instrumenten fröhliche Lieder gesungen. Es fehlt nicht an Essen und alkoholischen Getränken.
In Westafrika ist bei Mitgliedern von Glaubensgemeinschaften der Christenheit nicht speziell die Furcht vor Geistern der Grund für Totenwachen. Im allgemeinen ist es der Wunsch der Freunde und Verwandten, an der Trauer der Hinterbliebenen Anteil zu nehmen und dem Verstorbenen Ehre zu erweisen. Allerdings ist die Stimmung selten melancholisch, und es gibt zu essen und zu trinken. Manchmal erscheinen bei einer solchen Totenwache oder einem solchen Totenmahl Leute, die den Verstorbenen kaum gekannt haben und dann auf Kosten eines anderen essen und trinken. Natürlich gehen viele mit einem edlen Beweggrund zur Totenwache, doch kommt es bei solchen Anlässen auch zu Ausgelassenheit und Raufereien.
Bei einigen afrikanischen Stämmen wird bei der Totenwache der Versuch unternommen, mit übernatürlichen Mächten in Verbindung zu treten, und man bedient sich auch der Wahrsagerei. Manchmal wird unter die Leiche ein Teller mit „Medizin“ gestellt, da man glaubt, diese „Medizin“ würde jemand befähigen, Visionen zu sehen. Einige bedienen sich dieses Brauches auch, um an Lippen und Wangen Wunden zu heilen, die sie sich selbst zugefügt haben. Bestimmte Erscheinungen, die bei solchen Anlässen auftreten, sind offensichtlich auf okkulte Mächte zurückzuführen.
Auswertung der Beweise
Also sind Totenwachen zweifellos nichtchristlichen Ursprungs. Oft stehen sie mit Aberglauben im Zusammenhang. Daher können Christen in einem Gebiet, in dem die Totenwache mit abergläubischen Vorstellungen verbunden ist, wohl nicht an einem solchen Brauch teilnehmen. Durch das geistige Licht und die Wahrheit, die sie Gott zu verdanken haben, sind sie von Aberglauben und falscher Anbetung frei geworden, und diese Freiheit ist für sie nichts Unbedeutendes (Ps. 43:3; Joh. 8:32).
Wenn an bestimmten Orten Totenwachen gewöhnlich in Trinkgelage und Lärmereien ausarten, ist es nur vernünftig, daß sich gottesfürchtige Personen davon fernhalten. Der christliche Apostel Paulus schrieb an Mitanbeter: „Wie zur Tageszeit laßt uns anständig wandeln, nicht in Schwelgereien und Trinkgelagen“ (Röm. 13:13).
Sind Wahrsagerei und Versuche, mit Geistern in Verbindung zu treten, Bestandteil einer Totenwache, dann besteht für Christen ein zusätzlicher Grund, nicht hinzugehen. Die „Ausübung von Spiritismus“ ist eines der „Werke des Fleisches“, durch die solche, die Okkultismus pflegen, daran gehindert werden, Gottes Königreich zu ererben (Gal. 5:19-21). Zum Volk Jehovas im Altertum wurde ausdrücklich gesagt: „Es sollte sich in dir nicht jemand finden, ... der ein Geistermedium befragt, oder ein berufsmäßiger Vorhersager von Ereignissen oder jemand, der die Toten befragt“ (5. Mose 18:10-12).
Doch wie steht es mit der Furcht vor dem Verstorbenen als Grund für eine Totenwache? Diese Furcht ist unbegründet, denn die Bibel zeigt, daß der Mensch keine unsterbliche Seele hat. Vielmehr sind sich „die Toten ... nicht des geringsten bewußt. ... es gibt kein Wirken noch Planen, noch Erkenntnis, noch Weisheit in dem Scheol [allgemeines Grab der Menschheit], dem Ort, wohin du gehst“ (Pred. 9:5, 10). An einer anderen Stelle sagt Gottes Wort: „Die Seele, die sündigt — sie selbst wird sterben“ (Hes. 18:20). Selbst ein scheinbar unschuldiges Kind bildet keine Ausnahme, denn alle Menschen haben vom ersten Menschen, Adam, die Sünde und den Tod ererbt (1. Kö. 8:46; Röm. 5:12). Folglich hat ein verstorbenes Kind keine „unsterbliche Seele“, die unmittelbar in den Himmel fliegen und ein Engel werden könnte. Überdies sind die Engel im Himmel keine verstorbenen Menschen, sondern wurden direkt erschaffen (Kol. 1:15-17; Hebr. 1:7).
Christen haben somit keine Furcht vor den Toten und fühlen sich nicht verpflichtet, bei einem Verstorbenen Wache zu halten. Auch sind sie nicht betrübt wie „die übrigen, die keine Hoffnung haben“ (1. Thess. 4:13). Natürlich stimmt sie der Tod eines Freundes oder Angehörigen traurig, vergoß doch sogar Jesus Christus, ein vollkommener Mann, Tränen über den Tod seines Freundes Lazarus. Doch bei dieser Gelegenheit auferweckte Jesus ihn von den Toten und gab allen Gläubigen einen festen Beweis für die Hoffnung auf die Auferstehung aller, die in Gottes Gedächtnis sind (Joh. 11:30-44; Apg. 24:15).
Den Hinterbliebenen beistehen
Wo Totenwachen mit unbiblischen Bräuchen und Ansichten verbunden sind, wollen sich Christen sicher nicht an den örtlichen Gebräuchen beteiligen. Doch was ist zu sagen, wenn es sich bei dem Begriff „Totenwache“ nur darum handelt, die Hinterbliebenen zu besuchen?
Der Tod mag zu einer Zeit eintreten, in der es nicht möglich ist, die Leiche unverzüglich fortzuschaffen. Christen empfinden es in solchen Fällen vielleicht als günstig, bei den Verwandten eine Nacht zuzubringen, selbst wenn die Leiche noch im Hause ist. Solange damit keine Gebräuche verbunden sind, die nicht mit Gottes Wort übereinstimmen, gibt es keinen biblischen Einwand dagegen, die Trauernden zu besuchen und ihnen Beistand zu leisten sowie „Trost aus den Schriften“ zu spenden (Röm. 15:4; Hiob 29:25; Joh. 5:28, 29).
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Wir beobachten die WeltErwachet! 1979 | 22. August
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Wir beobachten die Welt
In Argentinien werden Lichter eingeschaltet
◆ „Nach und nach werden wieder die Lichter der zivilisierten Gesellschaft eingeschaltet“, heißt es in einem Hauptartikel des in Buenos Aires erscheinenden Herald. Der Leitartikel lenkt die Aufmerksamkeit auf drei Gerichtsurteile, die neulich vom obersten argentinischen Gericht gefällt wurden und gewisse Bürgerrechte bestätigen. Ein Urteil besagte, daß „zwei kleine Kinder, die von der Grundschule gewiesen worden waren, weil sie nicht die Fahne gegrüßt hatten (in Übereinstimmung mit der religiösen Auffassung ihrer Eltern), wiederaufgenommen werden müssen“. Im Herald wird berichtet, daß dieser Beschluß zur Wiedereinschulung von etwa 1 000 Kindern von Zeugen Jehovas führen könnte. Sie „wurden in den verschiedensten Teilen des Landes von der Schule gewiesen auf das Betreiben von Lehrern, die eine allgemeine Resolution der nationalen Schulbehörde [falsch] auslegten, gemäß der die Kinder den patriotischen Symbolen, den Gründungsvätern und den Nationalfeiertagen Ehre erweisen sollten“.
Der Oberste Gerichtshof stieß die Entscheidung eines Berufungsgerichtes um und erklärte, daß die Behörden „in willkürlicher Weise über den Beschluß der Schulbehörde hinausgegangen sind“. Im Leitartikel stand die Bemerkung: „Ist es übertrieben, zu hoffen, daß das Beispiel des Obersten Gerichtshofes von seiten der Regierung nachgeahmt wird, indem sie auf ähnliche Weise die Notwendigkeit erkennt, gegenüber Jehovas Zeugen eine ähnlich vernünftige, außergewöhnlich tolerante und zweifellos verfassungsgemäße Einstellung zu haben?“
Äußere Erscheinung wichtig
◆ Das Oberste Bundesgericht der USA ließ ein Urteil eines Bezirksgerichtes gelten, das besagte, daß eine Supermarktkette das Recht hat, bestimmten Angestellten „den Bart zu verbieten“. Ein Mann, der wegen seiner Weigerung, sich zu rasieren, entlassen worden war, ging vor Gericht. Er sagte, er habe ein bei schwarzen Männern häufig auftretendes Hautleiden, durch das Entzündungen oder Infektionen hervorgerufen werden können, wenn kurze Haare sich in die Haut zurückrollen. Das Bezirksgericht hatte entschieden, daß „die geschäftlichen Gründe, derentwegen das Lebensmittelgeschäft die Vorschrift aufrechterhält, das geringe Opfer von seiten der Angestellten überwiegen“, hieß es in der Zeitschrift American Medical News.
Der Senat des Staates Kalifornien entschied, daß die männlichen Mitarbeiter
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