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  • Was dient dem Kindeswohl?
    Erwachet! 1997 | 8. Dezember
    • Was dient dem Kindeswohl?

      „SOLL ich mich scheiden lassen oder nicht?“ Vor dieser schwierigen Entscheidung stehen viele unglücklich Verheiratete. Sich scheiden zu lassen war früher aus moralischen und religiösen Gründen verpönt, wurde gar verurteilt. Und auch wenn die Ehe nicht glücklich war, blieb man doch der Kinder wegen gewöhnlich zusammen. In jüngerer Zeit aber haben sich die Maßstäbe in unserer Welt drastisch gewandelt. Heute gilt es allgemein nicht mehr als anstößig, sich scheiden zu lassen.

      Dennoch äußern sich immer häufiger Eltern, Familienrichter, Sozialwissenschaftler und andere damit befaßte Personen besorgt über die negativen Auswirkungen einer Scheidung auf Kinder. Die Stimmen, die zur Vorsicht mahnen, nehmen zu. Es gibt wachsende Anzeichen dafür, daß sich eine Scheidung auf Kinder verheerend auswirken kann. Eltern wird dringend geraten, die Folgen einer Scheidung für sich selbst und für ihre Kinder in Betracht zu ziehen. Nach Angaben von Sara McLanahan, Soziologin an der Universität Princeton, wären „zwei Drittel bis drei Viertel der Paare, die sich scheiden lassen wollen, wahrscheinlich gut beraten, sich mehr Zeit zu lassen und gründlicher darüber nachzudenken, ob das, was sie tun, das richtige ist“.

      Wie aus jüngeren Studien hervorgeht, tragen Scheidungskinder ein größeres Risiko, als Teenager schwanger zu werden, die Schule abzubrechen, Depressionen zu bekommen, irgendwann selbst geschieden zu werden und auf staatliche Fürsorge angewiesen zu sein. In der westlichen Welt ist jedes sechste Kind von Scheidung betroffen. Die Historikerin Mary Ann Mason schreibt in einem Buch über Sorgerecht in den Vereinigten Staaten: „Für ein 1990 geborenes Kind liegt die Wahrscheinlichkeit, daß die Frage, wo und bei wem es leben soll, einmal von einem Gericht entschieden werden muß, bei etwa 50 Prozent.“

      Leider wird durch die Scheidung nicht immer den Feindseligkeiten ein Ende gesetzt; womöglich kämpfen die Eltern vor Gericht weiter um Sorge- und Umgangsrecht, wodurch sie ihre Kinder zusätzlich belasten. Solche gefühlsbetonten Auseinandersetzungen in der spannungsgeladenen Atmosphäre eines Gerichtssaals stellen die Loyalität der Kinder gegenüber ihren Eltern auf die Probe und rufen in ihnen häufig ein Gefühl der Ohnmacht und Furcht hervor.

      Eine Familienberaterin bemerkte: „Eine Scheidung ist für die Kinder kein Ausweg. Sie ist manchmal ein Ausweg für die Erwachsenen.“ Tatsache ist, daß Eltern eine Scheidung zwar als Ausweg aus ihrer persönlichen Zwangslage dienen kann, sie dadurch aber gleichzeitig ihren Kindern womöglich einen Schlag versetzen und daß diese dann ihr ganzes Leben lang damit zu kämpfen haben, den Schaden wettzumachen.

      Mögliche Sorgerechtsregelungen

      Die mit einer Scheidung einhergehenden feindseligen Gefühle und die emotionelle Belastung machen es äußerst schwer, auf ruhige und vernünftige Weise über die zukünftige Gestaltung des Sorgerechts für die Kinder zu verhandeln. Um Konfrontationen zwischen Eltern möglichst abzuwenden und einen Rechtsstreit zu vermeiden, wird in einigen Ländern auch eine außergerichtliche Mediation (oder Vermittlung) als Alternative zum Ausräumen von Streitigkeiten angeboten.

      Bei geschickter Vermittlung wird es den Eltern möglich sein, selbst eine Vereinbarung auszuarbeiten, statt die Entscheidung, wer die Kinder bekommt, einem Gericht zu überlassen. Ist keine Mediation möglich, könnten die Eltern durch ihre Anwälte eine Vereinbarung über Sorge- und Umgangsrecht ausarbeiten lassen. Wenn die Eltern eine Einigung erzielt und dies schriftlich fixiert haben, wird ein Gericht bei seiner Entscheidung ihre Wünsche berücksichtigen.

      Können sich die Eltern nicht auf eine Sorgerechtsregelung einigen, wird in den meisten Ländern durch das Rechtssystem sicherzustellen versucht, daß das Kindeswohl geschützt wird. Das vorrangige Interesse des Gerichts gilt nicht den Eltern, sondern dem Wohl des Kindes. Das Gericht wird viele einschlägige Faktoren berücksichtigen, etwa welches Verhältnis das Kind zu jedem Elternteil hat, inwieweit jeder Elternteil die tägliche Betreuung gewährleisten kann, was das Kind selbst vorziehen würde sowie etwaige Wünsche der Eltern. Dann bestimmt das Gericht, wo und bei wem das Kind leben wird und wie sich die Eltern bei wichtigen, die Zukunft des Kindes betreffenden Entscheidungen abstimmen werden.

      Erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist er grundsätzlich befugt, Entscheidungen unabhängig vom anderen Elternteil zu treffen. Wird den Eltern das Sorgerecht gemeinsam übertragen, müssen sie sich in wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel in bezug auf die medizinische Versorgung oder die Ausbildung des Kindes, einigen.

      Fragen, die auftauchen können

      Eltern, die Zeugen Jehovas sind und mit einem Sorgerechtsverfahren konfrontiert werden, haben darüber hinaus die Verantwortung, zu berücksichtigen, was für das geistig-religiöse Wohl der Kinder am besten ist. Wie steht es zum Beispiel, wenn der Elternteil, der kein Zeuge Jehovas ist, jegliche auf die Bibel gegründete Erziehung ablehnt? Oder was, wenn es sich bei dem anderen Elternteil um jemand handelt, der aus der Christenversammlung ausgeschlossen wurde?

      Bei einer solchen Konstellation kann es für christliche Eltern noch weitaus schwieriger werden, Entscheidungen zu treffen. Sie möchten ausgeglichen und vernünftig vorgehen, und sie möchten auch Jehova gegenüber ein gutes Gewissen bewahren, während sie reiflich erwägen, womit dem Wohl der Kinder am besten gedient ist.

      Dabei treten verschiedene Fragen auf: Welche Rolle spielt nach dem Gesetz die Religion bei der Frage, wie das Sorgerecht geregelt wird? Wie kann ich die mit einem Sorgerechtsverfahren verbundenen Herausforderungen bewältigen? Wie kann ich damit umgehen, wenn mir das Sorgerecht für meine Kinder abgesprochen wird? Wie ist eine Regelung zu bewerten, die ein gemeinsames Sorgerecht mit einem aus der Christenversammlung ausgeschlossenen Elternteil vorsieht? Dies wollen wir in den folgenden Artikeln untersuchen.

  • Das Sorgerecht — Religion und Recht
    Erwachet! 1997 | 8. Dezember
    • Das Sorgerecht — Religion und Recht

      WENN es vor Gericht um Scheidung und Sorgerecht geht, spielt die Religion möglicherweise eine wichtige und zudem eine diffizile Rolle. Beispielsweise können Fragen aufgeworfen werden wie die folgenden:

      Sollte das Gericht Beweismaterial zulassen, dem zufolge ein Elternteil allein deshalb angeblich ungeeignet ist, das Sorgerecht auszuüben, weil er einer bestimmten Religion angehört, insbesondere wenn es sich um eine religiöse Minderheit handelt? Sollte das Gericht Beweismaterial zulassen, das die Glaubensinhalte und die Glaubenspraxis der Eltern im allgemeinen zum Inhalt hat, damit es ermitteln kann, welche Religion seiner Meinung nach für das Kind am besten wäre? Sollte es dann anordnen, daß das Kind in dieser Religion erzogen wird, und verbieten, daß es dem Einfluß anderer Religionen ausgesetzt wird?

      Immer mehr Menschen heiraten heutzutage einen Partner, der einer anderen Religion oder Nationalität angehört. Lassen sich solche Ehepaare scheiden, haben die Kinder womöglich bereits in zweierlei religiösen Gemeinden gewisse Wurzeln. Mitunter hat ein an einem Scheidungsverfahren beteiligter Elternteil erst kürzlich eine bestimmte Religion angenommen, der er zuvor nicht angehörte. Die Religionsgemeinschaft, der dieser Elternteil nun angehört, übt vielleicht einen stabilisierenden Einfluß auf sein Leben aus und ist ihm daher sehr wichtig, den Kindern jedoch fremd. Dadurch wird eine weitere Frage aufgeworfen: Kann das Gericht es dem Elternteil verbieten, die Kinder in die Gottesdienste dieser Religionsgemeinschaft mitzunehmen, nur weil es sich um eine andere Religion als um die von diesem Elternteil zuvor praktizierte handelt?

      Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Dazu ist es erforderlich, daß ein Gericht nicht nur die Bedürfnisse des Kindes, sondern auch die Interessen und Rechte der Eltern in Betracht zieht.

      Grundrechte von Eltern und Kindern

      Natürlich haben Richter wie jeder andere auch eine persönliche Einstellung zu Religion. Doch in vielen Ländern ist es wenig wahrscheinlich, daß deshalb die religiösen Rechte von Kindern und Eltern außer acht gelassen werden. In solchen Ländern verbietet es gewöhnlich die Verfassung einem Gericht, aus diesem Grund in das Grundrecht der Eltern einzugreifen, über die Erziehung ihres Kindes — einschließlich der Ausbildung und Religionserziehung — zu entscheiden.

      Das Kind hat seinerseits ein Recht darauf, eine solche Erziehung von seinen Eltern zu erhalten. Bevor ein Gericht rechtmäßig in die Religionserziehung eines Kindes eingreifen kann, müssen ihm nach der geltenden Rechtsprechung überzeugende Beweise vorliegen, daß bestimmte religiöse Praktiken eine unmittelbare und konkrete Gefährdung für das allgemeine Wohlergehen des Kindes darstellen. Bloße Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Religion oder sogar eine feindselige Haltung der Eltern gegeneinander aus religiösen Gründen reicht nicht aus, einen staatlichen Eingriff zu rechtfertigen.

      Am Beispiel einer Mutter aus Nebraska (USA), die Zeugin Jehovas ist und in einem Sorgerechtsstreit eine vernünftige Haltung einnahm, läßt sich veranschaulichen, wie diese rechtlichen Bestimmungen sowohl Eltern als auch Kinder schützen. Der Vater — kein Zeuge Jehovas — wollte nicht, daß die gemeinsame Tochter die Gottesdienste der Zeugen Jehovas im Königreichssaal besucht. Ein untergeordnetes Gericht gab ihm recht.

      Dagegen legte die Mutter Beschwerde beim Obersten Berufungsgericht von Nebraska ein. Die Mutter wandte ein, es gebe keine Beweise für eine unmittelbare oder konkrete Gefährdung des Wohlergehens ihrer Tochter durch irgendeine Tätigkeit, die Jehovas Zeugen ausüben. Die Mutter sagte aus, „durch die Anwesenheit bei den jeweiligen religiösen Aktivitäten beider Elternteile und die Teilnahme daran“ erhalte die Tochter „eine Grundlage dafür, wenn sie alt genug ist, selbst zu entscheiden, welche Religion sie bevorzugt“.

      Das höhere Gericht stieß das Urteil der Vorinstanz um und vertrat die Ansicht, es habe sich um einen Ermessensmißbrauch durch die Vorinstanz gehandelt, das Recht der sorgeberechtigten Mutter, über die religiöse Erziehung ihres minderjährigen Kindes zu bestimmen, mit Einschränkungen zu belegen. Es gab keinerlei Beweise für eine Schädigung des Kindes durch den Besuch der Gottesdienste im Königreichssaal der Zeugen Jehovas.

      Rechte nichtsorgeberechtigter Elternteile

      Manchmal versuchen geschiedene Eltern, einen Streit über die religiöse Erziehung auszunutzen, um die Kontrolle über die Kinder zu erlangen. Im Fall Khalsa gegen Khalsa beispielsweise, der im US-Bundesstaat New Mexico verhandelt wurde, waren beide Eltern während ihrer Ehe praktizierende Sikhs gewesen. Kurz nach der Scheidung konvertierte die Mutter jedoch zum Katholizismus und begann, die Kinder davon abzuhalten, den Sikhismus zu praktizieren.

      Der Vater war aufgebracht und wandte sich an ein Gericht in dem Bemühen, größere Befugnis zu erlangen, um die religiöse Erziehung der Kinder zu dem von ihm praktizierten Sikhismus hin zu beeinflussen. Wie reagierte das erstinstanzliche Gericht auf den Antrag des Vaters? Es lehnte ihn ab. Das erstinstanzliche Gericht ordnete an, die Kinder dürften, wenn sie sich beim Vater aufhielten, „weder freiwillig noch unfreiwillig an irgendwelchen Aktivitäten des Sikhismus teilnehmen, einschließlich aller kirchlichen Tätigkeiten sowie der Anwesenheit in Ferienlagern oder Kindertagesstätten der Sikhs“.

      Gegen diese Entscheidung legte der Vater beim Obersten Berufungsgericht von New Mexico Beschwerde ein. Dieses höhere Gericht gab dem Vater recht und stieß das Urteil der Vorinstanz um. Das Berufungsgericht führte aus: „Gerichte sollten in bezug auf Religionen eine unparteiliche Haltung einnehmen und in diesen empfindlichen und von der Verfassung geschützten Bereich nur dann eingreifen, wenn eine Schädigung der Kinder eindeutig nachweisbar ist. Einschränkungen auf diesem Gebiet bergen die Gefahr, daß vom Gericht auferlegte Grenzen in verfassungswidriger Weise die Religionsfreiheit eines Elternteils verletzen oder als derartige Verletzung empfunden werden.“

      Diese Entscheidung entspricht der in vielen Ländern geltenden Rechtsprechung. Vernünftige Eltern werden Grundsätze dieser Art berücksichtigen. Überdies wird ein Christ als Vater oder Mutter sorgfältig das Grundbedürfnis des Kindes in Betracht ziehen, sich mit beiden Eltern auszutauschen, sowie dessen Verpflichtung, sowohl Mutter als auch Vater zu ehren (Epheser 6:1-3).

      Außergerichtliche Mediation

      Wenn auch eine außergerichtliche Mediation vielleicht weniger formell abläuft als eine Gerichtsverhandlung, sollte man sich als Vater oder Mutter deshalb nicht weniger ernsthaft darauf vorbereiten. Alle Vereinbarungen oder Bedingungen, die bei einer Mediation in gegenseitigem Einverständnis erzielt wurden, können durch spätere gerichtliche Anordnungen rechtsverbindliche Geltung erlangen. Deshalb wäre es sinnvoll, einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, daß alle mit der Sorgerechtsfrage verbundenen Angelegenheiten richtig und fair abgewickelt werden.

      Beide Eltern sollten sich Zeit nehmen, sich auf die Mediation vorzubereiten. Ihr Auftreten und Verhalten während der Mediation kann sich nachhaltig auf die Ergebnisse auswirken. Nur allzuoft sind Eltern, die sich scheiden lassen, gefühlsmäßig derart von der Scheidung in Mitleidenschaft gezogen, daß sie die wichtigen Fragen: „Womit ist dem Kindeswohl am besten gedient?“ und „Was braucht das Kind, damit es sich geistig, emotionell und körperlich normal entwickeln kann?“ aus den Augen verlieren.

      Dabei sollte man nicht vergessen, daß es aus rechtlicher Sicht bei einer Mediation nicht etwa um religiöse oder andere persönliche Meinungsverschiedenheiten geht, sondern vorrangig darum, den Eltern zu helfen, eine gemeinsame Grundlage zu finden und eine einvernehmliche Lösung zum Wohl des Kindes zu erarbeiten. Ein Elternteil wird möglicherweise mit Vorurteilen religiöser oder sonstiger Art, mit unerwarteten Fragen oder mit Winkelzügen konfrontiert, die ihn erregen oder aus der Fassung bringen sollen. Die Unzulänglichkeiten beider Elternteile werden womöglich ausgebreitet oder sogar übertrieben dargestellt. Bleiben jedoch alle Beteiligten vernünftig, läßt sich eine Lösung zum Wohl des Kindes finden.

      Manchmal scheint sich eine Mediation lange hinzuziehen und einen enttäuschenden Verlauf zu nehmen. Die Alternative dazu ist ein langwieriges Gerichtsverfahren mit allem, was damit einhergehen kann: das peinliche öffentliche Aufsehen, die finanzielle Belastung und die schädlichen Auswirkungen auf das Kind. Bestimmt ist das weniger wünschenswert. Christliche Eltern werden wie bei allen ernsten Problemen des Lebens unter Gebet an eine Mediation herangehen, eingedenk der inspirierten Aufforderung: „Wälze deinen Weg auf Jehova, und verlaß dich auf ihn, und er selbst wird handeln“ (Psalm 37:5).

      Was aber, wenn keine Einigung erreicht werden kann und das Gericht das Sorgerecht dem anderen Elternteil zuspricht? Oder was, wenn eine der Scheidungsparteien aus der Christenversammlung ausgeschlossen wurde? Wie ist außerdem ein gemeinsames Sorgerecht im Vergleich zum alleinigen Sorgerecht zu bewerten? Diese Fragen und die damit verbundenen biblischen Grundsätze wollen wir im folgenden Artikel besprechen.

      [Kasten auf Seite 6]

      Drei wichtige Eigenschaften

      Ein Familienrichter nannte in einem Interview mit Erwachet! die folgenden drei wichtigen Eigenschaften, nach denen er unter anderem bei einem Elternteil Ausschau hält:

      Vernünftigkeit — die Bereitschaft, dem anderen Elternteil den größtmöglichen Zugang zu dem Kind zu gewähren (vorausgesetzt, es besteht keine physische oder sittliche Gefahr für das Kind)

      Einfühlungsvermögen — das Bewußtsein um die emotionellen Bedürfnisse des Kindes

      Selbstbeherrschung — ein ausgeglichenes Alltagsleben, das zu einer ruhigen Atmosphäre beiträgt, in der das Kind gedeihen kann

      [Kasten auf Seite 6]

      Unnötigen Streit vermeiden

      Manche Richter haben in dem Bemühen, unnötige Streitigkeiten über die religiösen Wertvorstellungen eines Elternteils zu vermeiden, unter anderem folgende Richtlinien aufgestellt:

      1. Zwischen dem Kind und beiden Elternteilen sollte ein gutes Verhältnis angeregt werden. Wie John Sopinka, Richter am Obersten Gerichtshof von Kanada, bemerkte, sollte jedem Elternteil die Möglichkeit eingeräumt werden, „die Tätigkeiten zu verrichten, die Bestandteil seiner Identität als Person sind [einschließlich der Religionsausübung]. Vom umgangsberechtigten Elternteil wird nicht erwartet, während der Besuchszeiten etwas vorzugaukeln oder einen nicht zutreffenden Lebensstil vorzutäuschen.“

      2. Dem umgangsberechtigten Elternteil zu untersagen, seine religiösen Werte seinem Kind gegenüber in alltäglichen Gesprächen zu erwähnen, kann eine Verletzung der Religionsfreiheit dieses Elternteils darstellen, es sei denn, dies würde nachweislich unmittelbar und konkret dem Kindeswohl schaden.

      [Bild auf Seite 7]

      Richter tragen in Sorgerechtsverfahren eine schwere Verantwortung

      [Bild auf Seite 8]

      Ein Mediator kann Eltern helfen, Schwierigkeiten ohne langwieriges Gerichtsverfahren auszuräumen

  • Eine ausgeglichene Ansicht über das Sorgerecht
    Erwachet! 1997 | 8. Dezember
    • Eine ausgeglichene Ansicht über das Sorgerecht

      HÄUFIG kommt die eigentliche Herausforderung erst nach der Trennung oder Scheidung: der Kampf um die Zuneigung der Kinder und die Kontrolle über sie. Der Spruch „Zum Zank und Streit gehören immer zwei“ stimmt nicht in jedem Fall. Manchmal reicht auch e i n dominanter Elternteil, der seinen Willen durchsetzen will. Eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin aus Toronto (Kanada) bemerkte: „Im Familienrecht geht den Beteiligten alles sehr nahe, und die Emotionen kochen hoch.“

      Statt daran zu denken, was für das Wohl der Kinder am besten ist, ziehen manche Eltern das Verfahren in die Länge, indem sie Einwände zu Fragen vorbringen, die nicht rechtserheblich sind. Einige haben beispielsweise versucht, das Sorgerecht mit der Begründung zu erhalten, der andere Elternteil sei ein Zeuge Jehovas und werde dem Kind ein „normales Leben“ vorenthalten.

      Der Elternteil, der kein Zeuge Jehovas ist, macht möglicherweise aus dem Feiern von Geburtstagen, von Weihnachten oder sogar von Halloween eine Streitfrage. Mancher beklagt vielleicht, ein Kind werde in seinem Umgang und seiner gesellschaftlichen Anpassung beeinträchtigt, wenn es sich weigere, die Fahne zu grüßen, wie es in verschiedenen Ländern üblich ist. Auch bringen einige womöglich vor, das Kind erleide einen psychischen Schaden, wenn es den anderen Elternteil begleite, während dieser mit Dritten über die Bibel spreche. Manche Elternteile, die keine Zeugen Jehovas sind, haben sogar behauptet, die Gesundheit oder das Leben des Kindes sei gefährdet, wenn der Zeuge medizinische Behandlungsmethoden ohne die Verwendung von Blut für sein Kind wähle.

      Wie kann ein Christ der Herausforderung durch solch emotionsgeladene Argumente begegnen? Eine gefühlsbetonte Reaktion — sozusagen Feuer mit Feuer zu bekämpfen — wird nicht die gewünschten Ergebnisse bringen. Wenn die Angelegenheit vor Gericht kommt, wird jeder Elternteil Gelegenheit erhalten, sich zu äußern. Am wichtigsten ist, den biblischen Rat im Sinn zu behalten: „Wirf deine Bürde auf Jehova, und er selbst wird dich stützen. Niemals wird er zulassen, daß der Gerechte wankt“ (Psalm 55:22). Darüber nachzusinnen und biblische Grundsätze anzuwenden wird Eltern in die Lage versetzen, mit der Hilfe Jehovas alles zu bewältigen, was in Verbindung mit dem Sorgerecht geschehen mag (Sprüche 15:28).

      Vernünftigkeit

      Die Schlüsselfrage dreht sich darum, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Ist ein Elternteil fanatisch oder tritt er zu fordernd auf, kann er das Sorgerecht verlieren und muß womöglich sogar Einschränkungen seines Umgangsrechts hinnehmen. Kluge Eltern verhalten sich friedlich, eingedenk des biblischen Rates: „Vergeltet niemandem Böses mit Bösem. ... gebt dem Zorn Raum ... Laß dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse stets mit dem Guten“ (Römer 12:17-21). Eltern sollten — ob vor Gericht, vor einem Rechtsanwalt oder vor einem Mitarbeiter des Jugendamts — ihre „Vernünftigkeit allen Menschen bekanntwerden“ lassen (Philipper 4:5).

      Es kann vorkommen, daß der entfremdete frühere Partner versucht, andere zu täuschen, indem er in irreführender Weise hypothetische Probleme aufbringt. Es ist ratsam, der menschlichen Neigung zur Überreaktion auf solche verbalen Attacken zu widerstehen. Mit Vorliebe werden die Themen Gesundheit, Religion und Ausbildung von gekränkten Expartnern benutzt, um in einem Sorgerechtsstreit Unheil zu schmieden (Sprüche 14:22).

      Vernünftigkeit schließt ein, daß man fähig ist, die Fakten abzuwägen und sich auf eine faire Vereinbarung zu verständigen. Eltern sollten nie vergessen, daß ein Kind auch nach einer Scheidung immer noch beide Eltern hat. Die Eltern haben sich voneinander scheiden lassen, nicht aber von dem Kind. Deshalb sollte — von extremen Umständen abgesehen — jeder Elternteil die Freiheit haben, seine Elternrolle auszuüben, wenn das Kind bei ihm ist. Jedem sollte es freistehen, seine Gefühle und Wertvorstellungen zum Ausdruck zu bringen und das Kind an dem teilnehmen zu lassen, was er im Rahmen des rechtlich Erlaubten tut — die Religionsausübung eingeschlossen.

      Gehen wir etwas näher auf die möglichen Entscheidungen nach einer gerichtlichen Anhörung ein: 1. gemeinsames Sorgerecht, 2. alleiniges Sorgerecht und 3. Einschränkungen des Umgangsrechts. Wie sehen die Unterschiede zwischen alleinigem und gemeinsamem Sorgerecht aus? Wie kann man damit umgehen, wenn man das Sorgerecht verliert? Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil aus der Christenversammlung ausgeschlossen wurde?

      Gemeinsames Sorgerecht

      Teilweise vertreten Gerichte den Standpunkt, daß es wichtig ist, die Bindung zwischen einem Kind und beiden Eltern aufrechtzuerhalten. Sie stützen sich dabei auf die Ergebnisse von Studien, aus denen hervorgeht, daß Kinder nach einer Scheidung möglicherweise weniger unter Streß leiden und geringere emotionelle Schäden davontragen, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben können. So werde sich das Kind nicht von einem Elternteil im Stich gelassen fühlen, sondern erhalte das Gefühl, von beiden Eltern geliebt zu werden und in beider Hausgemeinschaft integriert zu sein. Ein Anwalt für Familienrecht sagte dazu: „Gemeinsames Sorgerecht macht es möglich, beide Eltern weiterhin am Geschehen zu beteiligen.“

      Allerdings gibt Dr. Judith Wallerstein, Leiterin des Center for the Family in Transition (Corte Madera, Kalifornien), zu bedenken, daß eine Regelung für ein gemeinsames Sorgerecht nur dann funktionieren kann, wenn sich die Eltern kooperativ verhalten und das Kind flexibel ist und gut mit anderen auskommt. Diese Eigenschaften sind deshalb unerläßlich, weil bei einer solchen Regelung beide Eltern das gesetzliche Recht behalten, über wichtige Fragen mitzuentscheiden, die die Gesundheit, die Ausbildung, die religiöse Erziehung und das gesellschaftliche Leben des Kindes betreffen. Das funktioniert aber nur unter der Voraussetzung, daß beide Eltern vernünftig bleiben, wenn es zu beurteilen gilt, was dem Wohl ihres Kindes am besten dient, statt ihre eigenen Interessen zu verfolgen.

      Alleiniges Sorgerecht

      Andererseits kann ein Gericht dem Elternteil, der nach seiner Auffassung besser geeignet ist, für die Bedürfnisse des Kindes zu sorgen, das alleinige Sorgerecht übertragen. Der sorgeberechtigte Elternteil entscheidet allein über wichtige Fragen in bezug auf das Wohl des Kindes. Das Gericht trifft seine Entscheidung nach Anhörung des Jugendamts und gelegentlich auch von psychologischen oder psychiatrischen Gutachtern.

      Befürworter des alleinigen Sorgerechts vertreten den Standpunkt, eine solche Regelung biete dem Kind größere Stabilität. Viele Familienrichter ziehen diese Sorgerechtsregelung vor, wenn sie es mit Eltern zu tun haben, die nicht vernünftig miteinander reden können oder es vermutlich nicht tun werden. Natürlich wird der nichtsorgeberechtigte Elternteil nicht aus dem Leben des Kindes verbannt. In aller Regel wird dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ein Umgangsrecht eingeräumt, so daß beide Eltern dem Kind nach wie vor die nötige Anleitung, Liebe und Zuneigung zukommen lassen können.

      Umgangsrecht

      Es wäre unrealistisch, zu denken, in der Frage des Sorgerechts gebe es einen „Gewinner“ und einen „Verlierer“. Eltern sind dann erfolgreich und „gewinnen“, wenn sie ihre Kinder zu reifen, tüchtigen, ehrbaren Menschen heranwachsen sehen. Erfolg in der Kindererziehung ist nicht untrennbar mit dem gesetzlichen Sorgerecht verbunden. Hält ein Christ gerichtlich angeordnete Bedingungen in Sorgerechtsangelegenheiten ein — selbst wenn sie ungerecht zu sein scheinen —, zeigt er dadurch, daß er „den obrigkeitlichen Gewalten untertan“ ist (Römer 13:1). Man sollte auch unbedingt im Sinn behalten, daß es unangebracht ist, um die Zuneigung oder Loyalität eines Kindes zu wetteifern, indem man den anderen Elternteil schlechtmacht in dem Bemühen, das Verhältnis des Kindes zu ihm zu zerstören.

      Die Bibel enthält Beispiele gottesfürchtiger Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen von ihren Kindern getrennt waren. Amram und Jochebed beispielsweise, die Eltern von Moses, handelten zum Wohl ihres Kindes, indem sie es in einem schwimmenden Kästchen „in das Schilf am Ufer des Nil“ setzten. Als der Säugling von der Tochter Pharaos gefunden wurde, setzten sie ihr Vertrauen auf Jehova. Diese klugen und treuen Eltern wurden mit einem großzügigen „Umgangsrecht“ belohnt, das sie wirkungsvoll nutzten, um den Jungen im Weg Jehovas zu unterweisen. Moses wuchs zu einem herausragenden Diener des wahren Gottes heran (2. Mose 2:1-10; 6:20).

      Was aber, wenn ein Elternteil aus der Christenversammlung ausgeschlossen wurde? Sollte der christliche Elternteil das Kind zur Ausübung des Umgangsrechts herausgeben? Ein Ausschluß aus der Christenversammlung ändert einzig und allein die geistige Verbindung zwischen dem Betreffenden und der Versammlung. Die geistig-religiöse Bindung wird tatsächlich aufgelöst. Das Eltern-Kind-Verhältnis hingegen bleibt intakt. Der sorgeberechtigte Elternteil muß das Umgangsrecht des ausgeschlossenen Elternteils respektieren. Wird allerdings das physische oder emotionelle Wohl des Kindes durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil unmittelbar und konkret gefährdet, kann das Gericht (nicht der sorgeberechtigte Elternteil) dafür sorgen, daß das Kind während der Ausübung des Umgangsrechts von einer dritten Person beaufsichtigt wird.

      Du bist nie allein

      Ein Scheidungsverfahren und ein daran anschließender Streit um das Sorgerecht sind Erfahrungen, die die Beteiligten gefühlsmäßig stark mitnehmen. Eine Verbindung, die so verheißungsvoll begann, geht in die Brüche, und damit zerschlagen sich die Träume, Pläne und Erwartungen des Paares. Eheliche Untreue oder extreme Mißhandlung beispielsweise kann eine loyale Ehefrau dazu zwingen, für sich und ihr Kind rechtlichen Schutz zu suchen. Dennoch wird sie darüber nachgrübeln, was eigentlich falsch gelaufen ist oder wie sie wirkungsvoller hätte vorgehen können, und dabei womöglich Schuldgefühle verspüren und sich überfordert fühlen. Viele Paare machen sich Sorgen, wie die Kinder auf das Auseinanderbrechen der Familie reagieren werden. Der Kampf vor Gericht um das Sorgerecht kann zu einer regelrechten Berg-und-Tal-Fahrt der Gefühle werden, durch die nicht nur jemandes Integrität als fürsorglicher Vater oder fürsorgliche Mutter auf die Probe gestellt wird, sondern auch der Glaube des Betreffenden und sein Vertrauen auf Jehova. (Vergleiche Psalm 34:15, 18, 19, 22.)

      Wer als unschuldiger Ehepartner Schritte unternimmt, um sein Kind vor Mißbrauch oder sich selbst vor extremen Mißhandlungen zu schützen oder vor dem Risiko einer Gesundheitsgefährdung durch sexuell übertragbare Krankheiten seitens eines untreuen Partners, braucht sich nicht schuldig oder von Jehova verlassen zu fühlen (Psalm 37:28). Es ist der untreue oder mißhandelnde Ehepartner, der den heiligen Bund der Ehe verletzt und gegen seinen Partner „treulos gehandelt“ hat (Maleachi 2:14).

      Behalte „ein gutes Gewissen“ vor Menschen und vor Jehova, indem du biblische Grundsätze anwendest, deinen ehemaligen Partner ehrlich behandelst und dich bei den Vereinbarungen über das Sorgerecht flexibel zeigst. „Es ist besser, für Gutestun zu leiden, wenn der Wille Gottes es wünscht, als für Übeltun“ (1. Petrus 3:16, 17).

      Was die Kinder betrifft, so muß man ihnen versichern, daß sie keine Schuld am Auseinanderbrechen der Familie trifft. Manchmal entwickelt sich etwas einfach nicht so wie geplant. Doch das Anwenden biblischer Grundsätze kann die Auswirkungen einer Scheidung lindern, wenn zu einem offenen und verständnisvollen Dialog zwischen Eltern und Kindern ermuntert wird. Das kann man zum Beispiel dadurch erreichen, daß man die Kinder aktiv an den Planungen zur Gestaltung des Familienlebens nach der Scheidung teilhaben läßt. Geduldig und freundlich zu sein und sich für die Gefühle der Kinder zu interessieren und ihren Äußerungen zuzuhören wird ihnen sehr helfen, sich an einen neuen Zeitplan und neue Lebensabläufe zu gewöhnen.

      Andere können helfen

      Eltern sind nicht die einzigen, die einem Kind helfen können, wenn die Familie auseinanderbricht. Angehörige, Lehrer und Freunde können viel tun, um Scheidungskinder zu unterstützen und ihnen die nötige Bestätigung zu geben. Vor allem Großeltern können erheblich zur Stabilität und zum emotionellen Wohlergehen der Kinder beitragen.

      Christliche Großeltern können den Kindern religiöse Unterweisung und erbauliche Aktivitäten anbieten, müssen aber die Entscheidungen der Eltern in bezug auf die religiöse Erziehung respektieren, denn nicht die Großeltern, sondern die Eltern haben die moralische und gesetzliche Befugnis, derlei Entscheidungen zu treffen (Epheser 6:2-4).

      Mit Hilfen dieser Art können Scheidungskinder das Auseinanderbrechen der Ehe ihrer Eltern überwinden. Und sie können den Segnungen entgegensehen, die Gottes neue Welt mit sich bringen wird, weil dann jede Familie „von der Sklaverei des Verderbens frei gemacht werden wird zur herrlichen Freiheit der Kinder Gottes“ (Römer 8:21; 2. Petrus 3:13).

      [Kasten auf Seite 11]

      Mißverständnisse ausräumen

      „Die Zunge der Weisen tut Gutes mit Erkenntnis“, und christlichen Vätern und Müttern bieten sich gute Gelegenheiten, Mißverständnisse auszuräumen und Halbwahrheiten zu berichtigen (Sprüche 15:2). Was zum Beispiel die Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder angeht, „sind Jehovas Zeugen mit medizinischer und chirurgischer Behandlung einverstanden“, doch wenn einem Zeugen das Sorgerecht übertragen worden ist, behält er sich das Recht auf hinreichende Aufklärung vor Einwilligung in irgendeine Behandlungsmethode vor (The Journal of the American Medical Association).a

      Jehovas Zeugen nehmen ihre Religion, die sich auf Gottes Wort, die Bibel, stützt, sehr ernst. Dadurch werden sie zu besseren Vätern, Müttern, Kindern, Freunden, Nachbarn und Bürgern. Christliche Eltern erziehen ihre Kinder mit viel Liebe, wobei sie ihnen Achtung vor Autorität vermitteln und sie mit vernünftigen Wertvorstellungen für das Leben ausrüsten (Sprüche 13:18).b

      Bildung und Ausbildung eines Kindes sind ein wichtiger Bestandteil seiner Erziehung, und Eltern, die Zeugen Jehovas sind, wünschen für ihre Kinder die beste, die verfügbar ist (Sprüche 13:20).c

      [Fußnoten]

      a Siehe die Broschüre Wie kann Blut dein Leben retten?, herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.

      b Siehe Kapitel 5—7, 9 des Buches Das Geheimnis des Familienglücks, herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.

      c Siehe die Broschüre Jehovas Zeugen und Schulbildung, herausgegeben von der Wachtturm-Gesellschaft.

      [Bild auf Seite 10]

      Ein sorgeberechtigter Elternteil sollte geduldig zuhören, wenn ein Kind von seinem Besuch bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil erzählen möchte

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