WERBEN
(Siehe auch BETTELN; FESTE BEKANNTSCHAFT; GESETZ[E]; HAUSIEREN; PREDIGTDIENST; URTEILE DES OBERSTEN GERICHTSHOFS.)
auch nach der Hochzeit weiterhin „w.“: g63 8. 6. 6
Gerichtsfälle: w82 15. 11. 11-2; w81 15. 6. 17; jp 178-9, 206-7
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(Siehe auch BETTELN; FESTE BEKANNTSCHAFT; GESETZ[E]; HAUSIEREN; PREDIGTDIENST; URTEILE DES OBERSTEN GERICHTSHOFS.)
auch nach der Hochzeit weiterhin „w.“: g63 8. 6. 6
Gerichtsfälle: w82 15. 11. 11-2; w81 15. 6. 17; jp 178-9, 206-7