Fußnote
c Nach Ankunft eines Flüchtlings sollten Älteste so bald wie möglich die Hinweise aus Organisiert, Jehovas Willen zu tun, Kapitel 8, Absatz 30 befolgen. Älteste können Mitteilungen an Versammlungen im Ausland über jw.org zur Weiterleitung an ihr eigenes Zweigbüro schicken. Inzwischen können sie dem Flüchtling taktvoll Fragen zu seiner Versammlung und seinem Dienst stellen und so herausfinden, wie es in geistiger Hinsicht um ihn steht.