Fußnote
c Beispielsweise verfügte Papst Benedikt XVI. im Jahr 2008, der Gottesname dürfe in der Liturgie, in Gebeten und in Kirchenliedern „weder verwendet noch ausgesprochen werden“.
c Beispielsweise verfügte Papst Benedikt XVI. im Jahr 2008, der Gottesname dürfe in der Liturgie, in Gebeten und in Kirchenliedern „weder verwendet noch ausgesprochen werden“.