Fußnote
c In einigen Fällen können befähigte Brüder bereits mit Mitte bis Ende 20 zum Kreisaufseher ernannt werden. Zuerst müssen sie allerdings Erfahrung als Älteste gesammelt haben.
c In einigen Fällen können befähigte Brüder bereits mit Mitte bis Ende 20 zum Kreisaufseher ernannt werden. Zuerst müssen sie allerdings Erfahrung als Älteste gesammelt haben.