Foussnout
c Das Streicheln der Geschlechtsteile einer anderen Person fällt unter sexuelle Unmoral und ist eine Angelegenheit, mit der sich ein Rechtskomitee befassen muss. Auch das Streicheln der Brüste sowie unmoralische Textnachrichten und Telefongespräche können je nach Umständen die Einsetzung eines Rechtskomitees erfordern.