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Erwachet! 1979
g79 8. 10. S. 6-8

Wird das islamische Gesetz die Kriminalität beseitigen?

Die vorläufigen Ergebnisse, die im Iran zu sehen sind

DIE weltweite Welle der Revolutionen und Freiheitskämpfe hat die Gesetze bedrängter Nationen ins Rampenlicht gerückt. Seit dem Sturz des Schahs ist besonders das islamische Gesetz in der öffentlichen Presse zum Gegenstand der Diskussion geworden. Das Wall Street Journal bemerkte zu diesem Punkt:

„Der Islam ist im gesamten moslemischen Bereich auf dem Vormarsch. Betroffen davon sind die Regierungen im Iran, in Pakistan, Algerien, Tunesien, Libyen und anderswo. ... Das islamische ,Scharia-Gesetz‘ mit dem Auge-um-Auge-Prinzip wird in Pakistan und in Abu Dhabi angewandt. ... [Algeriens] Verfassung betont ebenfalls, daß es sich um ‚einen islamischen Staat‘ handelt.“

Die Reden des iranischen Revolutionsführers Ruhollah Chomeini offenbaren, daß die neue Revolutionsregierung nicht nur eine „soziale Revolution“ oder eine politische Regierung aufgrund von Volksversammlungen oder aufgrund eines parlamentarischen Systems ist. Sie ist in erster Linie eine religiöse Regierung. Den Unterschied beschreibt Chomeini in seiner Abhandlung „Islamische Regierung“, einer Sammlung von Reden, die er 1970 hielt:

„Eine islamische Regierung ist eine Regierung des göttlichen Gesetzes. ... Der Unterschied zwischen einer islamischen Regierung und einer konstitutionellen Regierung — ob Monarchie oder Republik — liegt in dem Umstand begründet, daß in letzterem Fall die Gesetze von den Vertretern des Volkes oder des Königs gemacht werden. Dagegen liegt die eigentliche Autorität, Gesetze zu erlassen, ausschließlich bei Gott. ... Da die islamische Regierung eine Regierung des Gesetzes ist, soll der religiöse Experte (Fakih) und kein anderer derjenige sein, der sich der Regierungsgeschäfte annimmt. Er ist derjenige, der in all den Bereichen amten sollte, in denen der Prophet (Mohammed) amtete — ohne auch nur das Geringste hinzuzufügen oder wegzulassen. Er sollte die vorgeschriebenen Strafen vollziehen, genauso wie es der Prophet tat, und sollte gemäß Gottes Offenbarung regieren.“

Viele Leute (meist solche, die keine Mohammedaner sind) stellen folgende Fragen: Kann eine ausschließlich islamische Regierung in einer modernen Welt funktionieren und überleben? Kann sie sich der modernen Technik und den internationalen Beziehungen anpassen? Die Moslems antworten ja. Obwohl der Iran eine materialistische Nation war, die in mancher Hinsicht die Lebensweise des Westens übernommen und sich moderner Entwicklungen bedient hatte, meinen die Moslems, ohne diese Errungenschaften auskommen zu können, besonders wenn sie der islamischen Lebensweise zuwiderlaufen. Ist diese Voraussage zutreffend?

Diese Frage wurde dringlich, als Chomeini das islamische Gesetz in bezug auf Damenbekleidung auslegte. Über Frauen „in islamischen Ministerien“ sagte er: „In diesen Ministerien sollten die Frauen nicht nackt arbeiten. Gegen die Berufstätigkeit der Frauen ist nichts einzuwenden. Doch sie müssen den religiösen Normen gemäß gekleidet sein.“

„In vielen Gebieten“, so hieß es in einem vom 8. März datierten Korrespondentenbericht der New York Times, „wurden die Äußerungen des religiösen Führers als Befehl aufgefaßt, daß islamische Frauen den vom Kopf bis zum Fuß reichenden Schleier tragen sollten, den der orthodoxe Brauch vorschreibt. Heute, am internationalen Tag der Frau, gab es mehrere Demonstrationen in der Hauptstadt, die gegen Chomeinis Auslegung protestierten. In einem Schneetreiben inszenierten mehr als 6 000 Frauen, viele von ihnen in Jeans oder westlicher Kleidung und Stiefeln, einen vierstündigen Marsch von der Universität Teherans bis zum Ministerium des [Premierministers] Mr. Basargan. Einige riefen in Sprechchören: ,Keine Freiheit in der Morgendämmerung der Freiheit!‘“

Werden sich die Iraner freier, glücklicher fühlen, wenn das islamische Gesetz in seiner ganzen Strenge, wie von Chomeini befürwortet, angewandt wird? „Im System einer islamischen Regierung“, sagte er, „haben Meinungen oder Gefühle keinen Platz; vielmehr folgen alle, der Prophet und die Imams [moslemische Führer] und das Volk, dem Willen Gottes und seinen Gesetzen ... Wir wollen einen Herrscher, der seinem eigenen Sohn die Hand abhacken würde, wenn er stiehlt, und der einen nahen Verwandten auspeitschen und steinigen würde, wenn er Hurerei begeht.“

Werden denn wirklich gute Handelsbeziehungen und auch ein Touristenaustausch mit anderen Ländern zustande kommen in einer Welt, in der die Mehrheit der Nationen nachsichtiger — manchenorts zu nachsichtig — bei der Vollstreckung ihrer Strafgesetze geworden ist? Wird es unter den Iranern selbst weiterhin Unruhe geben? Chomeini zog das in Erwägung, als er sagte:

„[Die islamischen Reformer] schreien: ‚Wehe dem Islam!‘, wenn er 80 Hiebe als Strafe für den Weintrinker und 100 Hiebe für den Hurer von schlechtem Ruf vorschreibt und wenn der Islam verlangt, daß ein Hurer oder eine Hure von ehemals keuschem Ruf gesteinigt wird.“

Mit dem Erfolg der Revolution begann offensichtlich die Anwendung des islamischen Gesetzes. In einer Korrespondentenmeldung aus Teheran mit Datum vom 25. Februar 1979 hieß es:

„Einem Dieb, der in Zenjan (nordwestlich von Teheran) in das Haus einer Witwe einbrach, wurden auf dem öffentlichen Platz 25 Hiebe verabreicht, nachdem die islamischen Führer des Ortes die Strafe verordnet hatten. Einige Tage vorher in dieser Woche bekamen zwei Männer im Alter von 20 und 22 Jahren 80 Hiebe, weil sie in Kerman (Südost-Iran) alkoholische Getränke zu sich genommen hatten.“

In einer vom 6. März datierten Presseverlautbarung der New York Timesa wurde berichtet: „In der vergangenen Nacht fanden zum erstenmal Hinrichtungen wegen Übertretungen des moslemischen Gesetzes statt. In zwei Fällen wurden hier insgesamt sieben Männer erschossen, die an der Vergewaltigung junger Männer beteiligt gewesen waren. In einem der Fälle wurden sogar dem 16jährigen Opfer 100 Hiebe verabreicht. Das Revolutionsgericht gab keine Erklärung über die Bestrafung des Opfers ab.“

Andere Regierungen, die nicht moslemisch sind, wenden ebenfalls härtere Strafen an in dem Versuch, die Welle der Kriminalität aufzuhalten. Die Bestrafungen mögen außenstehenden Beobachtern als extrem und unangemessen erscheinen. Doch diesen Beobachtern wird wohl nicht die Tatsache entgehen, daß andernorts, wo es üblich ist, Straftätern gegenüber nachsichtig zu sein, das Kriminalitätsproblem im gleichen oder noch schlimmeren Ausmaß besteht. Was läßt sich daher über das Gesetz als Abschreckungsmittel gegen Kriminalität sagen, und besteht irgendeine Möglichkeit, die Kriminalität völlig zu beseitigen?

[Fußnote]

a 7. März 1979, S. A8.

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