Fragekasten
● Sollte der Zeitpunkt der Zusammenkünfte während der Woche, da der Kreisdiener der Versammlung dient, verändert werden?
Die Versammlungen wachsen, und an einigen Orten ist die Mehrung so groß, daß drei oder vier Teilversammlungen ein und denselben Königreichssaal benutzen. Beim Besuch des Kreisdieners mag es daher erforderlich sein, den Plan für die Dienstwoche umzustellen. Hat zum Beispiel eine andere Teilversammlung ihre Predigtdienst-Zusammenkunft in diesem Königreichssaal am Dienstagabend, ist nichts dagegen einzuwenden, daß der Kreisdiener seine erste Zusammenkunft mit der ganzen Versammlung erst später in der Woche hat, vielleicht an jenem Abend, an dem normalerweise die Predigtdienst-Zusammenkunft dieser Versammlung stattfindet. Dadurch wird vermieden, daß das Programm der anderen Teilversammlungen durcheinandergerät. Der Kreisdiener sollte trotzdem die Unterlagen der Versammlung am Dienstagnachmittag einsehen. Wenn möglich, sollte der Versammlungsdiener oder sein Gehilfe an diesem Tag einige Zeit mit dem Kreisdiener Einzelheiten ermitteln, die in Verbindung mit der Dienstwoche der Aufmerksamkeit bedürfen. Der Tag und die Uhrzeit, zu der die Zusammenkünfte stattfinden, sind nicht entscheidend; wichtig ist, daß alle vorgesehenen Zusammenkünfte während der Woche durchgeführt werden.