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Königreichsdienst 1973
km 6/73 S. 2-3

Was sollte geschehen?

1 Was sollte geschehen, wenn ein Ältester oder ein Dienstamtgehilfe in eine andere Versammlung zieht und die dortige Ältestenschaft ihn als Ältesten oder Dienstamtgehilfen einsetzen möchte? Die leitende Körperschaft hat darum gebeten, daß die gesamte Ältestenschaft der Versammlung, in die er zieht, bei der gesamten Ältestenschaft der Versammlung, in der er ernannt worden ist und gedient hat, anfragt. In anderen Worten: Es ist nicht nur Sache des gegenwärtigen Komitees, eine Empfehlung zu machen, sondern die gesamte Ältestenschaft sollte die Empfehlung machen. Die Empfehlung kann vom Komitee eingesandt werden, doch sollte die gesamte Ältestenschaft zu Rate gezogen werden und ihre Zustimmung, daß der Bruder als ein Ältester oder als ein Dienstamtgehilfe in ihrer Versammlung empfohlen wird, zum Ausdruck bringen. Man sollte den Brief der leitenden Körperschaft, in dem die Ernennung mitgeteilt wird, abwarten, bevor irgendeine Bekanntmachung erfolgt.

2 Falls jemand, der als ein Ältester oder als ein Dienstamtgehilfe dient, ein schweres Unrecht begeht und ihm vom Rechtskomitee Einschränkungen auferlegt werden, ist er nicht mehr untadelig oder frei von Anklage, und damit verliert er seine Vorrechte und seine Stellung als ein Ältester oder als ein Dienstamtgehilfe. (1. Tim. 3:2, 10; Tit. 1:6, 7) Das wird natürlich der Versammlung bekanntgegeben, und eine Mitteilung darüber sollte an das Zweigbüro gesandt werden, so daß die Unterlagen dort entsprechend berichtigt werden können (Organisations-Buch, S. 159, 160, 171).

3 Was sollte jedoch geschehen, wenn in Frage gestellt wird, daß ein Bruder die erforderlichen Eigenschaften besitzt, und die Ältestenschaft beschließt, zu empfehlen, ihn als Ältesten oder Dienstamtgehilfen zu entbinden? Die Ältestenschaft sollte die Angelegenheit eingehend mit demjenigen, dessen erforderliche Eigenschaften in Frage stehen, besprechen und entscheiden, was sie der leitenden Körperschaft empfehlen will, und kurz die Gründe für ihre Empfehlung und die Tatsachen, auf die sich ihre Entscheidung stützt, anführen. Bevor sie jedoch irgendeine Bekanntmachung gibt, sollte sie die Mitteilung von der leitenden Körperschaft abwarten, ob dieser Bruder in seiner Dienststellung verbleibt oder daraus entfernt wird.

4 Ob nun ein ernannter Ältester oder ein Dienstamtgehilfe wegzieht oder aus irgendwelchen Gründen die erforderlichen Eigenschaften nicht aufweist, so sollte die leitende Körperschaft benachrichtigt werden. Wenn ihr wißt, wohin er gezogen ist, so teilt dies bitte der Gesellschaft mit, da diese Information eine große Hilfe ist. Teilt dem Büro der Gesellschaft, falls der Bruder im Komitee diente, auch mit, wer seine Stelle im Komitee eingenommen hat.

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