Fragekasten
● Was sollte die Versammlung im Fall ungetaufter Mitverbundener unternehmen, die ein schweres Unrecht begehen?
Im „Organisations“-Buch, Seite 175 wird gezeigt, daß mit ungetauften Übeltätern, die regelmäßig Gemeinschaft mit der Versammlung gepflegt haben, auf ähnliche Weise verfahren werden sollte wie im Fall getaufter Personen. Einige haben gefragt, wer zu den Personen gerechnet werde, „die regelmäßig Gemeinschaft mit der Versammlung gepflegt haben“.
Dabei handelt es sich nicht um Neue, die die Zusammenkünfte besuchen und mit uns studieren und immer noch eine weltliche Lebensweise pflegen. Personen, „die regelmäßig Gemeinschaft mit der Versammlung gepflegt haben“, sind vielmehr solche, die schon Fortschritte auf dem Wege der Wahrheit gemacht und bereits eine Zeitlang regelmäßig die Zusammenkünfte besucht haben. Gewöhnlich beteiligen sie sich bereits am Predigtdienst, sind in der Predigtdienstschule eingetragen und werden von anderen als Zeugen Jehovas angesehen.
Falls ein solcher ungetaufter Mitverbundener ein schweres Unrecht begeht, sollten die Ältesten mit ihm über das sprechen, was im „Organisations“-Buch, Seite 130, 131 gesagt wird. Wenn er trotz wiederholter Bemühungen der Ältesten, ihm bei seinem Problem Hilfe zu bieten, nicht bereut, muß die Versammlung in Übereinstimmung mit dem Rat des Apostels Paulus in Galater 5:9 vor der drohenden Verunreinigung geschützt werden. Es sollte bekanntgemacht werden, daß der Wandel des Betreffenden „für einen Christen ungeziemend“ ist und daß es nicht in Übereinstimmung mit dem Rat aus 1. Korinther 15:33 wäre, mit dem Betreffenden weiterhin Gemeinschaft zu pflegen. Er darf zum Beispiel keine Studierendenansprachen mehr halten und nicht mehr an Demonstrationen auf der Bühne teilnehmen. Von einer solchen Person werden auch keine Predigtdienstberichte angenommen. Wenn die Ältesten später davon überzeugt sind, daß der Betreffende Früchte der Reue zeigt, wäre es angebracht, bekanntzugeben, daß die ihm auferlegten Einschränkungen aufgehoben worden sind. Da die Ältesten die Initiative ergriffen haben, einer Person, die bereut, auf dem Weg des Lebens Hilfe zu bieten, kann nun auch die Versammlung liebevoll dabei mithelfen.
Es mag andere Personen geben, die noch nicht „regelmäßig Gemeinschaft mit der Versammlung gepflegt haben“, aber mit uns studieren und begonnen haben, die Zusammenkünfte zu besuchen, jedoch immer noch zufolge weltlicher Gewohnheiten unrein sind. Gegen diese Personen muß natürlich nichts unternommen werden, doch sollte man sie ermuntern, entsprechende Schritte zu unternehmen, um ein reines Leben führen zu können. Erst wenn sie dies getan haben, sollten sie eingeladen werden, Verkündiger in den Predigtdienst zu begleiten, an Programmpunkten auf der Bühne teilzunehmen usw. (Siehe „Organisations“-Buch, Seite 130, 131.) Wir hoffen, daß sie, während sie Gottes Wort studieren und anwenden, bewogen werden, die nötigen Änderungen vorzunehmen, um Jehova annehmbar zu werden.