Wegen ihres Glaubens in Haft – in Eritrea
In Eritrea werden seit vielen Jahren Zeugen Jehovas – darunter Frauen und Ältere – ohne Gerichtsverfahren oder formelle Anklagen festgenommen und inhaftiert. Durch eine Verordnung des Präsidenten Afwerki vom 25. Oktober 1994 wurde allen Zeugen Jehovas die Staatsbürgerschaft aberkannt, weil sie 1993 beim Unabhängigkeitsreferendum keine Stimme abgegeben hatten und weil sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern. Bevor der Wehrdienst in Eritrea verpflichtend wurde, hatte es die Möglichkeit gegeben, Zivildienst zu leisten. Viele Zeugen Jehovas hatten unter staatlicher Verwaltung diesen Dienst abgeleistet. Die Behörden bestätigten das durch „Zertifikate für geleisteten Zivildienst“ und lobten die Zivildienstleistenden oft für ihre Arbeit. Auf Grundlage der Verordnung des Präsidenten werden Zeugen Jehovas nun jedoch von staatlichen Sicherheitskräften inhaftiert, gefoltert und schikaniert, weil man sie zwingen will, ihren Glauben aufzugeben.
Zurzeit sind 64 Zeugen Jehovas (37 Männer und 27 Frauen) inhaftiert. Im September 2024 war die Zahl der Inhaftierten stark angestiegen, als Sicherheitsbeamte gewaltsam in eine Privatwohnung eindrangen, wo eine friedliche religiöse Zusammenkunft stattfand, und 24 Personen festnahmen. Zwei Minderjährige wurden später freigelassen. Einige Tage danach wurde eine 85-jährige Glaubensschwester festgenommen. Anschließend wurden alle 23 Zeugen Jehovas in das Gefängnis Mai Serwa überstellt. Am 7. Dezember 2024 wurde Saron Ghebru freigelassen, die mit ihrem ersten Kind im neunten Monat schwanger war. Und am 15. Januar 2025 wurde die 82-jährige Mizan Gebreyesus aus der Haft entlassen.
Am 1. November 2024 gingen Beamte des Geheimdienstes erneut gegen Jehovas Zeugen vor. Sie nahmen 4 Schüler im Alter zwischen 16 und 18 Jahren fest, vernahmen sie und brachten sie sofort in das Gefängnis Mai Serwa. Am 22. November holten Beamte die Tochter von Almaz Gebrehiwot aus der Schule und brachten sie zur Polizeistation. Als Almaz kam, um ihre Tochter abzuholen, ließen die Beamten die Tochter gehen, Almaz jedoch nicht. Sie wird derzeit in der 5. Polizeistation in Asmara festgehalten.
Erfreulicherweise wurden vor Kurzem zwei weitere Zeuginnen Jehovas aus der Haft entlassen: Am 25. Februar 2025 Mikal Taddesse, die im Gefängnis Mai Serwa inhaftiert war, und am 12. März 2025 Berekti Gebretatyos, die im Gefängnis Adi Abeto inhaftiert war.
Harte Haftbedingungen
Die Haftbedingungen in Mai Serwa und in anderen Gefangenenlagern sind extrem hart. Die Gefangenen werden in kleinen Zellen zusammengepfercht, in denen es nicht genug Platz gibt, sich flach hinzulegen. Sie müssen aneinandergedrückt auf der Seite schlafen. Sanitäre Einrichtungen gibt es nicht. Männer wie auch Frauen dürfen sich nur zu festgelegten Zeiten erleichtern, und zwar nur zweimal am Tag. Dabei werden sie von Soldaten beobachtet. Es gibt weder eine ausreichende medizinische Versorgung noch eine ausreichende Versorgung mit Nahrung und Wasser.
Aufgrund dieser extremen Bedingungen sind 4 Zeugen Jehovas während der Haft verstorben und 3 ältere Zeugen Jehovas starben nach ihrer Entlassung an den Folgen der Haft.
2011 und 2012 starben 2 Zeugen Jehovas aufgrund unmenschlicher Behandlung im Gefangenenlager Meitir. Der 62-jährige Misghina Gebretinsae starb im Juli 2011, weil er im sogenannten „Untergrund“, einem speziellen Bereich für die Bestrafung Gefangener, extremer Hitze ausgesetzt worden war. Yohannes Haile verstarb am 16. August 2012 im Alter von 68 Jahren, nachdem er in diesem Lager fast vier Jahre lang unter ähnlichen Bedingungen inhaftiert gewesen war.
3 ältere Zeugen Jehovas, Kahsai Mekonnen, Goitom Gebrekristos und Tsehaye Tesfamariam, starben nach ihrer Entlassung infolge der Bedingungen, denen sie während ihrer Haft im Gefangenenlager Meitir ausgesetzt waren.
Im Jahr 2018 starben 2 Zeugen Jehovas nach ihrer Verlegung ins Gefängnis Mai Serwa: Habtemichael Tesfamariam starb am 3. Januar im Alter von 76 Jahren und Habtemichael Mekonnen starb am 6. März im Alter von 77 Jahren. Beide Männer waren seit 2008 ohne Anklage inhaftiert gewesen.
Freiheitsstrafen von unbestimmter Dauer
Die meisten Männer unter den Zeugen Jehovas im Gefängnis sind auf unbestimmte Zeit inhaftiert und können nicht mit einer Entlassung rechnen, bevor sie dem Tod nahe sind oder sterben. Da für sie keine Möglichkeit besteht, Rechtsmittel einzulegen, verbüßen sie faktisch eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Rückblick
20. Mai 2025
Insgesamt sind 64 Zeugen Jehovas in Haft.
22. November 2024
Almaz Gebrehiwot wird aufgrund ihrer Weigerung, der politischen Partei beizutreten, festgenommen.
1. November 2024
4 Schüler, die Zeugen Jehovas sind, werden festgenommen und ins Gefängnis Mai Serwa gebracht.
27. September 2024
23 Zeugen Jehovas werden festgenommen und ins Gefängnis Mai Serwa überstellt; zwei von ihnen werden später freigelassen.
1. Februar 2021
3 Zeugen Jehovas werden aus der Haft entlassen.
29. Januar 2021
Ein Zeuge Jehovas wird aus der Haft entlassen.
4. Dezember 2020
28 Zeugen Jehovas werden aus der Haft entlassen.
6. März 2018
Habtemichael Mekonnen verstirbt im Alter von 77 Jahren nach seiner Verlegung in das Gefängnis Mai Serwa.
3. Januar 2018
Habtemichael Tesfamariam verstirbt im Alter von 76 Jahren nach seiner Verlegung in das Gefängnis Mai Serwa.
Juli 2017
Alle Zeugen Jehovas im Gefangenenlager Meitir werden in das Gefängnis Mai Serwa außerhalb von Asmara verlegt.
25. Juli 2014
Die meisten der Zeugen Jehovas, die am 14. April festgenommen wurden, sind wieder frei; 20, die am 27. April festgenommen wurden, bleiben in Haft.
27. April 2014
31 Zeugen Jehovas werden während eines Gottesdienstes festgenommen.
14. April 2014
Über 90 Zeugen Jehovas werden während der jährlichen Feier zum Gedenken an den Tod Jesu Christi festgenommen.
16. August 2012
Yohannes Haile verstirbt im Alter von 68 Jahren unter extremen Haftbedingungen.
Juli 2011
Misghina Gebretinsae verstirbt im Alter von 62 Jahren unter extremen Haftbedingungen.
28. Juni 2009
Bei einer Razzia in der Privatwohnung eines Zeugen Jehovas werden alle anwesenden 23 Zeugen Jehovas im Alter von 2 bis 80 Jahren festgenommen, die sich dort zu einem Gottesdienst versammelt haben.
28. April 2009
Mit einer Ausnahme werden alle Zeugen Jehovas, die sich in Polizeigewahrsam befinden, ins Gefangenenlager Meitir verlegt.
8. Juli 2008
24 Zeugen Jehovas werden bei Razzien in ihren Wohnungen und am Arbeitsplatz festgenommen; die meisten von ihnen sind Ernährer ihrer Familie.
Mai 2002
Die Regierung verbietet alle religiösen Gruppierungen, die nicht zu den vier staatlich anerkannten Religionen gehören.
25. Oktober 1994
Durch eine Verordnung des Präsidenten wird Zeugen Jehovas die Staatsbürgerschaft aberkannt; damit bleiben ihnen auch grundlegende Bürgerrechte verwehrt.
17. September 1994
Paulos Eyassu, Isaac Mogos und Negede Teklemariam werden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert.
1950er-Jahre
In Eritrea werden die ersten Gemeinden von Jehovas Zeugen gegründet.