„Die Leibesfrucht ‚lebt‘“
● Dr. Michael J. Halberstam, ein Arzt aus Washington (D. C.), schrieb in der medizinischen Fachzeitschrift Ob.Gyn.News vom 15. Mai 1970 einen Artikel über die Abtreibung. Von dem, was er behandelte, ist folgendes besonders beachtenswert: „Die Medizin befaßt sich in der Hauptsache mit dem Leben. Pflicht des Arztes ist es, das Leben zu schützen und zu erhalten. Ich meine hier das biologische Leben ..., das Leben, das mit dem Wohlergehen zum Beispiel der Mutter, einer Familie oder der Gesellschaft insgesamt zu tun hat.
Der Arzt lernt, keinen Unterschied hinsichtlich der Stufe oder Art des Lebens, das er schützen soll, zu machen.“ Dann erwähnte Dr. Halberstam, daß „die Leibesfrucht [das ungeborene Kind] ihr gesamtes genetisches Potential an RNS und DNS bei der Empfängnis erhält. ...
Die Leibesfrucht ist auch etwas Einmaliges. Ihre genaue Proteinzusammensetzung hat es vorher nie gegeben und wird es nie wieder geben.
Es besteht kein Zweifel, daß die Leibesfrucht ‚lebt‘ wenn auch auf eine besondere Weise. Ebenso, wie ich nicht an die unsterbliche Seele glaube, setze ich auch nicht das Leben der Leibesfrucht mit dem Leben der Mutter gleich, sondern als Arzt weiß ich, daß die Leibesfrucht lebt, und als Mensch habe ich Ehrfurcht davor.“ Und das Gesetz, das Jehova Gott dem Volk Israel gab, zeigte, daß er die Leibesfrucht oder das sich entwickelnde Kind als lebendig betrachtete, und daher wurde es als ein Menschenleben geachtet. — 2. Mose 21:22, 23.