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Erwachet! 1976
g76 8. 6. S. 27-29

Was sagt die Bibel?

Warum verschiedene Versionen der Zehn Gebote?

MIT Recht sind die Zehn Gebote als ein Kunstwerk gepriesen worden. Treffend wurde über sie gesagt: „Diese Gebote ... an sich sprechen uns als etwas an, was von einer übermenschlichen, göttlichen Quelle herkommt, ... sie stehen ohne weiteres an der Spitze unseres ganzen Moralsystems, und keine Nation oder kein Volk kann lange glücklich weiterbestehen, wenn es sie offen übertritt“ (Biblical Law, H. B. Clark).

Die Zehn Gebote sind von einigen mit dem Codex Hammurabi verglichen worden, ja, man hat sogar behauptet, der Codex Hammurabi hätte als Vorbild dafür gedient. Aber nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. In den Zehn Geboten wurde der Nachdruck auf die Pflichten gelegt, die der Israelit gegenüber Jehova Gott hatte; im Codex Hammurabi und in anderen, ähnlichen altheidnischen Kodizes wird der Nachdruck auf die Pflichten gegenüber dem Mitmenschen gelegt. Tatsächlich ist der Codex Hammurabi in dem Sinn, wie das Wort „Codex“ von den heutigen Juristen definiert wird, gar kein Gesetzbuch, denn darin werden lediglich allgemeine sittliche Grundsätze auf spezielle Fälle angewandt. Jede dieser Bestimmungen beginnt wie folgt: „Gesetzt“, jemand hat das oder das getan, „so wird“ er so und so bestraft werden.

Das steht in krassem Gegensatz zu den Zehn Geboten. Sie gelten als „apodiktisches Recht“, das heißt, sie sind absolute, kategorische, kurzgefaßte, in sich vollständige Befehle oder Verbote und benötigen daher keine Erklärung.

Man ist sich im allgemeinen darin einig, daß es sich bei den Geboten, die Jehova Israel gab und die er auf Steintafeln schrieb, nur um zehn handelte. Das geht deutlich aus dem inspirierten Bericht hervor, in dem von den Zehn Geboten, auch als Dekalog bekannt, was „die zehn Worte“ bedeutet, gesprochen wird. Was die Zählung oder Einteilung dieser Gebote betrifft, so gibt es jedoch vier verschiedene Versionen (2. Mose 34:28; 5. Mose 4:13; 10:4).

Die unterschiedliche Zählung oder Einteilung betrifft nur das erste, zweite und letzte der Zehn Gebote. Josephus und Philo, beides bekannte jüdische Schriftsteller des ersten Jahrhunderts, zählten das Verbot der Verehrung anderer Götter als erstes, das Verbot der Herstellung und Verehrung von Bildern als zweites und das Verbot, etwas zu begehren, und zwar irgend etwas, was der Nächste besitzen mag, als zehntes Gebot. Diese Einteilung hebt in gebührender Weise alles hervor, was verboten ist. An diese Einteilung halten sich die meisten protestantischen Kirchen und auch die christlichen Zeugen Jehovas.

Die heutigen Juden richten sich nach der Einteilung im Talmud. Darin werden die Worte, die eigentlich die Einleitung bilden, als erstes Gebot gezählt: „Ich bin Jehova, dein Gott, der ich dich aus dem Land Ägypten, aus dem Sklavenhause, herausgeführt habe.“ Es ist schwierig zu ermitteln, aus welchem Gedanken oder aus welcher Überlegung heraus man die Präambel zum ersten Gebot erklärt hat. Da die Verfasser des Talmuds die Einleitung als erstes Gebot zählen, mußten sie das Verbot, andere Götter anzubeten, und das Verbot, Bilder anzufertigen und anzubeten, als zweites Gebot zusammenziehen.

Die römisch-katholische Kirche zählt das Verbot, andere Götter außer Jehova anzubeten und Bilder zu verfertigen und anzubeten, als erstes Gebot. Das Verbot, die Frau seines Nächsten zu begehren, halten sie von dem Gebot, andere Dinge, die der Nächste besitzt, zu begehren, getrennt. Dabei berufen sie sich auf 5. Mose 5:21, wo es heißt: „Du sollst nicht deines Nächsten Weib begehren! Und du sollst nicht Verlangen tragen ... nach irgend etwas, was deinem Nächsten gehört!“ (Jerusalemer Bibel).

Martin Luther verfuhr mit dem ersten Gebot ebenso wie die römisch-katholische Kirche. Er wählte jedoch das Verbot, das Haus seines Nächsten zu begehren, als neuntes Gebot und das Verbot, die Frau des Nächsten oder irgend etwas, was ihm gehört, zu begehren, als zehntes Gebot. Dabei stützte er sich auf 2. Mose 20:17, wo wir lesen: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren ... alles, was dein Nächster hat“ (Luther, 1964).

Somit gibt es vier verschiedene Methoden, die Zehn Gebote zu zählen und einzuteilen: die der Verfasser des Talmuds, die der römisch-katholischen Kirche, die der Lutheraner und dann die am weitesten verbreitete.

In der New World Translation (Ausgabe 1971) wird in einer Fußnote zu 5. Mose 5:21 gesagt, warum der römisch-katholische Gelehrte Augustinus das zehnte Gebot in zwei Gebote aufteilte: weil er das Verbot, andere Götter anzubeten, und das Verbot, Bilder anzufertigen und zu verehren, zusammenzog. Er begründete das mit dem Hinweis auf die zwei unterschiedlichen Verben, die im zehnten Gebot vorkommen. Es war den Juden verboten, die Frau ihres Nächsten zu begehren, und es wurde ihnen geboten, ‘nicht Verlangen zu tragen nach ihres Nächsten Haus’ usw. Aber ein solcher Unterschied wird nur in 5. Mose 5:21 gemacht, nicht aber in 2. Mose 20:17, wo die Worte erscheinen, die Jehova Gott selbst niederschrieb. Gerade die Tatsache, daß das zehnte Gebot in den beiden Berichten nicht genau gleich lautet (in dem einen Bericht wird das Haus des Nächsten als erstes erwähnt, und zwar für sich allein, und in dem anderen wird das Weib als erstes erwähnt, auch für sich allein), läßt gewiß den Schluß zu, daß zwischen all dem, was nicht begehrt werden durfte, kein Unterschied gemacht werden sollte.

Sicherlich besteht ein weit größerer Unterschied zwischen dem Gebot, das die Anbetung anderer Götter verbietet, und dem Gebot, das die Verfertigung von einem Bildnis oder Gleichnis und dessen Verehrung untersagt, als zwischen den Geboten, das Haus des Nächsten, seine Frau oder irgend etwas anderes, was er besitzen mag, nicht zu begehren. Tatsächlich ist viel Schaden durch die Zusammenziehung der ersten beiden Gebote angerichtet worden. Wieso? Weil in den römisch-katholischen und in den lutherischen Katechismen, in denen die Zehn Gebote in gekürzter Form wiedergegeben sind, das Verbot, Bilder zu verfertigen und zu verehren, ganz weggelassen wird.

Es ist interessant, was in dem Werk New Catholic Encyclopedia (Bd. 4, Seite 7) zugunsten dieser Auffassung gesagt wird: „Die Christen, die der Exodustradition folgen, suchen die traditionelle ,Zehnzahl‘ zu bewahren, indem sie 2. Mose 20.3 und 2. Mose 20.4-6 in zwei Gebote aufteilen, was aber gemäß der Überlieferung [der römisch-katholischen Kirche] mit Rücksicht auf 5. Mose 5.7-10 als e i n Gebot angesehen wird. Diese Aufteilung gilt als die ursprünglichere Form des Dekalogs. ... Die Auffassung, daß 2. Mose 20.4a ursprünglich ein Gebot für sich war, erscheint als zufriedenstellendere Lösung, besonders wenn man davon ausgeht, daß es verbietet, Bilder von Jahwe zu verfertigen, denn dann wäre es in Übereinstimmung mit dem Wesen des apodiktischen Rechts, indem es eine andere Angelegenheit regelt als das erste Gebot.“a (Vergleiche 2. Mose 32:4, 5; 1. Könige 12:28.)

Das zeigt deutlich, daß das Verbot, andere Götter anzubeten, und das Verbot, Götzen zu verehren, als zwei Gebote zu gelten haben, wenn auch die Verfasser des Talmuds, die römisch-katholische Kirche und die Lutheraner anderer Meinung sein mögen.

[Fußnote]

a Unter dem Stichwort „Dekalog“ wird in dem von Herbert Haag, Professor der alttestamentlichen Exegese, mit kirchlicher Druckerlaubnis herausgegebenen Bibel-Lexikon folgendes gesagt: „Daß die Serie dieser Gebote eine Zehnzahl bilden soll, steht außer Zweifel ... Weniger eindeutig ist sie [die Tradition] jedoch über die Einteilung des D.s. ... Schon Origenes [hat] (im Gegensatz zur Mehrzahl der Väter) die Verbote der Abgötterei und des Bilderkults als erstes Gebot zusammengezogen und das Verbot des Begehrens in zwei aufgeteilt ... Diese Auffassung wurde auch von Clem. Alex. und Augustinus und nach ihnen von vielen Kirchenvätern vertreten und ist in der lateinischen Kirche sowie bei den Lutheranern gebräuchlich geworden. Hingegen betrachten der Talmud, Philo, Flav. Jos. und die meisten voraugustinischen Väter das Bilderverbot als das zweite und das Verbot des Begehrens als das zehnte Gebot. Diese Einteilung hat nach der Mehrzahl der Väter, vor allem der griechischen, in der griechischen Kirche und bei den Calvinisten Eingang gefunden. Sie entspricht der israelitischen Mentalität sicher besser.“

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