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Erwachet! 1978
g78 22. 1. S. 7-9

Hast du alle deine Angelegenheiten geregelt?

Vom „Awake!“-Korrespondenten in Südafrika

ALS ihr Mann unerwartet an einem Herzanfall starb, war es zu spät, Fragen zu stellen. Der Nachlaß war ein einziges Durcheinander. Niemand wußte so recht, wo man beginnen sollte. Auf einmal meldeten sich Gläubiger, die vorher unbekannt gewesen waren. Diese Erfahrung, die eine Hausfrau in Südafrika machte, veranschaulicht treffend, wie wichtig es ist, seine Angelegenheiten in Ordnung zu haben.

Es gibt triftige Gründe, darauf zu achten, daß die finanziell abhängigen Hinterbliebenen ein klares Bild über die finanzielle Lage haben und ein Testament haben werden, das auf dem neuesten Stand ist und die Vermögensverteilung regelt.

Obwohl die Gesetze von Land zu Land verschieden sind, bestehen fast überall Vorkehrungen für die ordnungsgemäße Vermögensverteilung an die Erben des Verstorbenen. Bei bestimmten afrikanischen Stämmen übernimmt gewöhnlich ein älterer Familienangehöriger die Verteilung der Güter. Aber in Ländern, wo die Verteilung von einem Gericht übernommen wird, wird durch eine gesetzliche Willenserklärung, die der Betreffende vor seinem Tod abgefaßt hat, festgelegt, was mit seinem Eigentum zu geschehen hat. Diese Erklärung wird sein Testament. Sollte bei seinem Tod kein Testament bestehen, richtet sich die Verteilung des Vermögens, das er hinterläßt, nach den örtlichen Gesetzen über die Erbfolge. Das kann bewirken, daß die Erben Verluste erleiden oder ihr Erbteil erst nach unnötigen Verzögerungen erhalten.

Wenn jemand ein solches Testament abfaßt, das mit den Landesgesetzen übereinstimmt, bestimmt er einen Testamentsvollstrecker. Wird der Testamentsvollstrecker vom Gericht zugelassen, hat er den Nachlaß so zu verteilen und zu verwalten, wie es im Testament beschrieben ist. Falls die Schulden das Vermögen übersteigen, werden die Gläubiger gewöhnlich anteilsmäßig entschädigt. Ein solches Testament muß allen gesetzlichen Bedingungen genügen. Selbst kleinere Abweichungen können die Gültigkeit des Testaments gefährden. Beim Abfassen eines Testaments braucht man also nur zu überlegen, worauf das Gericht Wert legen wird.

Die zuständige gesetzliche Autorität muß über jeden Zweifel erhaben nachweisen, daß das Dokument wirklich das Testament des Erblassers ist. Eine solche Bestätigung beruht auf der Gültigkeit der Unterschrift des Erblassers. Deshalb muß das Testament von Zeugen bei gleichzeitiger Anwesenheit unterzeichnet werden, wodurch bestätigt wird, daß das Dokument unverfälscht und nach ihrem besten Wissen das Testament des Erblassers ist.

Zudem kann in Frage gezogen werden, ob der Inhalt des Testaments den gesetzlichen Erfordernissen genügt. Ist das ursprüngliche Dokument durch Zusätze oder Auslassungen verändert worden? In einem solchen Fall wird das Gesetz verlangen, daß die Unterschrift des Erblassers und die der Zeugen bei allen Nachträgen und auf jeder Seite erscheint.

Solange der Erblasser am Leben ist, kann er natürlich sein Testament widerrufen. Das kann nicht mündlich geschehen, sondern erfordert gewöhnlich die Abfassung eines neuen Testaments.

Ein Testament aufzusetzen kann eine schwierige Aufgabe werden, vor allem wenn es eine Anzahl von Beteiligten gibt oder die Gewinne von Investitionen oder Immobilien auf eine besondere Weise verteilt werden müssen. Es ist demzufolge weise, sich nach einem sachkundigen Beistand umzusehen.

Ein ungeübtes Auge sieht vielleicht nicht, daß der Wortlaut juristische Probleme verursachen kann oder daß bestimmte notwendige Maßnahmen übersehen worden sind. Meist kennt der Laie nicht alle Faktoren, durch die die Geschäftsfähigkeit des Erblassers und der Zeugen in Frage gestellt werden kann. Das Gesetz kann beispielsweise für den Erblasser eine Altersgrenze festlegen und kann andeuten, unter welchen Umständen ein Erblasser geistig nicht in der Lage ist, ein Testament abzufassen. Um einem Betrug oder Mißbrauch vorzubeugen, kann das Gesetz festsetzen, daß ein Zeuge nicht Nutznießer des Testaments sein darf. Ein Zeuge oder sein Ehegatte kann nicht nur davon ausgeschlossen werden, Nutznießer zu sein, sondern auch davon, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter, Treuhänder oder Vormund zu sein. Nach dem Gesetz Südafrikas ist die Person, die das Testament schreibt oder auf der Schreibmaschine tippt, ebenfalls davon ausgeschlossen, Nutznießer zu sein, es sei denn, das Testament enthält einen besonderen Vermerk, der das Gegenteil besagt.

Angesichts solcher Erfordernisse kann das Unterschreiben irgendeines Dokuments nicht als Routineangelegenheit angesehen werden. Man sollte aus Verantwortungsbewußtsein sorgfältig erwägen, welche Auswirkungen und Begleiterscheinungen damit verbunden sind, wenn man ein Papier mit seinem Namenszug versieht.

Auch sollte man darauf achten, daß das Testament auf dem letzten Stand ist. Sogar die besten Testamente sind wenig wert, wenn sie nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen. Die Verhältnisse können sich ändern, und ein Testament sollte dann mit Zusätzen versehen oder geändert werden, damit es mit den neuen Bedingungen übereinstimmt. Das ist vor allem bei einer Wiederverheiratung der Fall. Man sollte für die Angehörigen ausreichende Vorkehrungen treffen. Bei einer Testamentsänderung ist es am besten, die vorhergehenden Testamente zu vernichten.

Ein Testament ist ein wertvolles Dokument und sollte daher an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Ein verlorengegangenes Testament existiert eigentlich nicht und kann für die Angehörigen eine Katastrophe bedeuten. Es wäre daher von Vorteil, mehr als nur eine Kopie zu haben. Eine Kopie könnte man bei einem Rechtsanwalt oder einer Bank und eine andere Kopie anderswo zusammen mit wichtigen Dokumenten aufbewahren. Außer dem Testament haben Versicherungspolicen, Taufscheine, Grundeigentumsurkunden und andere Dokumente einen direkten Einfluß auf den Nachlaß. Wäre es nicht von Nutzen, alle diese Dokumente zusammen aufzubewahren oder zumindest eine Liste anzufertigen, aus der ersichtlich ist, wo sie sich befinden?

Es ist bestimmt sehr praktisch, alle wesentlichen Vermögensbestandteile — bewegliches und unbewegliches Vermögen — und auch alle Schulden auf einer Liste aufzuführen. Genaue Informationen über Schulden können die Hinterbliebenen vor Ausbeutung schützen. Nicht zu übersehen sind auch Unterlagen für Versicherungen, Vormundschaftsangelegenheiten und Krankenkassen. Eine solche Liste könnte man, ohne daß ihr Inhalt sichtbar ist, einem guten Freund zur Verwahrung geben oder an einem Platz aufbewahren, an dem sie im Bedarfsfall leicht zugänglich ist. Zur Erleichterung des Testamentsvollstreckers sollte eine Liste bestehen, aus der die Namen und Adressen der bekannten Verwandten hervorgehen.

Es ist sicher von großem Wert, seine Angelegenheiten in Ordnung zu halten. Durch diese Ordentlichkeit kann vermieden werden, daß gerade dann ein Chaos entsteht, wenn man es wahrscheinlich am wenigsten erfolgreich bewältigen kann.

[Bild auf Seite 7]

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