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Erwachet! 1978
g78 22. 3. S. 20

Gericht erkennt Änderung an

VOR mehreren Jahren verkaufte eine junge Kanadierin, die sich am illegalen Drogengeschäft beteiligte, unwissentlich einige Drogen an einen Polizeispitzel. Gegen sie wurde landesweit Haftbefehl erlassen, doch mehr als sieben Jahre lang gelang es der Polizei nicht, sie zu fassen. In der Zwischenzeit begann sie mit Jehovas Zeugen ein Bibelstudium, und das, was sie dabei lernte, machte ihrem Gewissen zu schaffen. Schließlich beschloß sie, sich zu stellen.

Ein Rechtsanwalt riet ihr jedoch, sich aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit und der Nichtverfügbarkeit von Zeugen für nicht schuldig zu erklären. Da sie in dieser Angelegenheit unbedingt ehrlich sein wollte, geriet der Rechtsanwalt so sehr aus der Fassung, daß er sich in einer Rede erging, in der er schilderte, wie entwürdigend die Zustände in den Frauengefängnissen seien und welche Folgen es für ihre Kinder hätte, wenn sie als Mutter fort sei.

Statt jedoch einen Kompromiß einzugehen, wandte sie sich an einen anderen Rechtsanwalt und ihr Fall kam vor den Obersten Gerichtshof von Alberta. Die Verteidigung brachte zur Sprache, daß sie sich durch den Umgang mit Jehovas Zeugen völlig geändert und dank eines Bibelstudiums ein starkes Gewissen entwickelt hatte. Obwohl dieses Gericht nur unter einzigartigen und außergewöhnlichen Umständen davon absieht, eine der Schuld entsprechende Gefängnisstrafe zu verfügen, bekam sie eine nur sechsmonatige zur Bewährung ausgesetzte Strafe, nicht einmal eine Geldstrafe und auch ohne die Bedingung, sich bei einem Bewährungshelfer zu melden.

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