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  • Eine empörende Ungerechtigkeit!
  • Erwachet! 1983
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  • Die Familie Oneda
  • Die Krankheit, an der Isabella litt
  • Wie die Eltern handelten
  • Ein schreiendes Unrecht
  • Die Tatsachen offenbaren die Rechtsbeugung
  • Reaktion der Öffentlichkeit
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Erwachet! 1983
g83 22. 1. S. 24-27

Eine empörende Ungerechtigkeit!

BIST du empört, wenn dir oder einem deiner Angehörigen eine Ungerechtigkeit widerfährt? Es darf uns aber auch nicht gleichgültig sein, wenn andere ungerecht behandelt werden. Sobald Ungerechtigkeiten die Regel werden, kann das zum Untergang eines ganzen Staates oder einer Gesellschaftsordnung führen.

Auf der zu Italien gehörenden Insel Sardinien ist eine empörende Ungerechtigkeit geschehen. Dort hat man die jungen Eheleute Giuseppe und Consiglia Oneda beschuldigt, für den Tod ihres Töchterchens verantwortlich zu sein, und hat deshalb beide eingesperrt. Man hat sie schlimmer behandelt als Terroristen, weshalb auch das Ausland auf den Fall aufmerksam geworden ist. Wenn du die Tatsachen prüfst, wirst du erkennen, daß das, was geschehen ist, im Grunde genommen nichts anderes ist als ein Angriff auf eine Minderheit. Außerdem ist dadurch das Recht angetastet worden, selbst zu entscheiden, ob man sich der von einem Krankenhaus oder einem Arzt vorgeschlagenen Behandlung unterziehen möchte oder nicht, sowie das Recht, richtig für seine Kinder zu sorgen.

Die Familie Oneda

Die beiden Onedas sind Bürger von Sarroch, einem kleinen Ort auf Sardinien. Verständlicherweise freuten sie sich sehr, als am 23. Dezember 1977 das sehnlich erwartete erste Kind, Isabella, geboren wurde. Aber dann machten sie eine traurige Feststellung. Im Laufe der darauffolgenden sechs Monate fiel ihnen auf, daß Isabella sehr blaß war und sich nicht normal entwickelte. Sie ließen das Kind untersuchen, und die Ärzte stellten fest, daß Isabella an der Mittelmeeranämie (syn. Thalassämie) litt. Dem Säugling wurde nun Blut transfundiert; aber die Krankheit verschlimmerte sich dennoch.

In dieser Zeit begann das Ehepaar Oneda, mit Jehovas Zeugen die Bibel zu studieren, und fand Trost in der Verheißung, daß Gott eines Tages den Leiden und dem Tod ein Ende machen wird (Offenbarung 21:4). Jehovas Zeugen haben große Achtung vor dem Leben und begeben sich in ärztliche Behandlung, wenn sie krank sind; in ihren Reihen gibt es viele Ärzte. Sie sind aber auch davon überzeugt, daß die Bibel ihnen nicht erlaubt, sich Blut transfundieren zu lassen. Dabei berufen sie sich beispielsweise auf den Text: „Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“ (1. Mose 9:3, 4). Ferner wissen sie, daß das erste Apostelkonzil den Christen gebot, sich ‘der Hurerei und des Blutes zu enthalten’ (Apostelgeschichte 15:19, 20).

Aufgrund ihres Studiums der Bibel empfanden die beiden Onedas noch stärker, daß Eltern liebevoll für ihre Kinder sorgen sollten. Sie waren darin so gewissenhaft, daß sie gelegentlich sogar Mahlzeiten ausließen, um der kleinen Isabella das Beste, was es an Nahrung und Medizin gab, kaufen zu können.

Die Krankheit, an der Isabella litt

Die schwere Blutkrankheit, an der Isabella litt, wird Thalassämie major (auch Cooley-Anämie) genannt. Diese erbliche hämolytische Anämieform ist im Mittelmeerraum keine Seltenheit. Die Patienten werden gewöhnlich mit Blutübertragungen behandelt, aber geheilt werden können sie dadurch nicht — die Krankheit ist nämlich unheilbar. Die meisten Patienten sterben noch als Kinder. Aus einem Buch über Blutkrankheiten geht hervor, daß dieses Leiden meist im Säuglingsalter auftritt — das war auch bei Isabella der Fall — und „im Laufe der ersten zwei Lebensjahre“ zum Tod führt (Trattato di Patologia Medica von U. Teodori, Rom, 1976).

Wie die Eltern handelten

Im Jahre 1978 und zu Anfang des Jahres 1979 fuhren die Onedas wiederholt mit Isabella in die Zweite Klinik der Universität von Cagliari, obschon es für das Kind keine Heilung gab. Im Juni 1979 faßten sie dann aufgrund der Bibel einen Entschluß. Sie sagten den Ärzten, daß sie Isabella nicht mehr länger zu Blutübertragungen ins Krankenhaus bringen würden. Deutlich erklärten sie jedoch, jede andere Therapie zu akzeptieren. Die Onedas kümmerten sich weiterhin in vorbildlicher Weise um Isabella, indem sie sogar Ärzte in Norditalien, der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich aufsuchten.

Der Sozialdienst der Klinik setzte sich mit dem Jugendgericht in Verbindung, und das wies die Klinik an, die Ortsbehörden zu benachrichtigen, damit diese dafür sorgten, daß das Kind in die Klinik gebracht würde. Die Klinik rief mehrere Male bei der zuständigen Stelle in Sarroch an, worauf ein Polizist jeweils das Kind abholte. So wurden der kleinen Isabella mehrmals Bluttransfusionen aufgezwungen.

Von Mitte März bis zum 2. Juli 1980 versäumte es die Klinik jedoch, zu veranlassen, daß Isabella zur Behandlung geholt wurde. In dieser Zeit wurde dem Ehepaar Oneda ein zweites Kind geboren, ein gesundes Töchterchen, das von seinen Eltern ebenfalls geliebt und umsorgt wurde. Am 2. Juli 1980 holte dann die Polizei Isabella erneut und brachte sie in die Klinik. Dort starb sie, während man ihr Blut transfundierte.

Ein schreiendes Unrecht

Vielleicht denkt jetzt der eine oder andere Leser, damit ende diese traurige Geschichte. Doch was nun geschah, führte zu einem schreienden Unrecht. Am 5. Juli 1980 wurde das Ehepaar Oneda verhaftet und der vorsätzlichen Tötung — des Mordes — beschuldigt. Nicht zu fassen, dieses christliche Ehepaar, das über den Verlust seines ältesten Töchterchens bereits sehr traurig war, wurde nun noch mit dem Vorwurf belastet, es habe seinen Tod gewollt!

Man sperrte das Ehepaar für zwanzig Monate ein. Obschon ein Arzt bescheinigte, daß Giuseppe Oneda krank war, gewährte man keine bedingte Haftentlassung bis zum Prozeß. Weil die Eltern im Gefängnis saßen, konnten sie sich nicht um ihr zweites Töchterchen kümmern. Schließlich fand der Prozeß statt. Am 10. März 1982 wurde das Ehepaar Oneda für schuldig befunden und zu vierzehn Jahren Zuchthaus sowie drei Jahren Bewährung verurteilt. Die Strafe war also härter als die Strafen, die über manche Terroristen verhängt werden!

Die Tatsachen offenbaren die Rechtsbeugung

Alle, denen die Freiheitsrechte teuer sind, sollten sich eingehend mit diesem Fall befassen.

In einem Memorandum an den Untersuchungsrichter schrieb der Leiter der Klinik: „In der Klinik haben wir sehr viele Fälle von Thalassämie major diagnostiziert (ungefähr 700). Viele dieser Patienten sind bei uns nie mehr oder nur gelegentlich wiederaufgetaucht. Die Klinik verfügt nicht einmal über genügend Personal, um die Kranken zu pflegen, die gepflegt werden sollten.“ Wenn die Klinik Hunderte von kleinen Kindern, die diese Krankheit haben, nicht behandelt und auch der Verfügung des Gerichts betreffs Isabella nicht in vollem Umfang nachkam, wieso ist dann das Ehepaar Oneda schuld am Tod des Kindes? Beantworte die Frage aufgrund deiner menschlichen Empfindungen und deines Gerechtigkeitssinnes.

Beim Prozeß kamen viele interessante Einzelheiten zur Sprache. Vom Gericht hinzugezogene Sachverständige legten folgendes dar: 1. Isabellas Krankheit hatte „das Endstadium erreicht“; Isabella stand also kurz vor dem Tod. 2. Selbst Transfusionen in den Wochen oder Monaten vor ihrem Tod „hätten in klinischer und gerichtsmedizinischer Hinsicht die verhängnisvolle Entwicklung des Leidens nicht verändern können“.

Wie der Leser vielleicht weiß und Ärzte zugeben, gibt es viele Beweise dafür, daß Bluttransfusionen häufig ernste, ja tödliche Folgen haben. Bei manchen Patienten mit schwerer Anämie wird Eisen im Körper gespeichert, und dieser gefährliche Zustand kann durch Bluttransfusionen noch verschlimmert werden.

Professor Edoardo Storti (Leiter des Hämatologischen Instituts der Universität von Pavia) urteilte aufgrund des Autopsieberichts über Isabella: „Der Tod wurde durch das Zusammentreffen verschiedener Faktoren herbeigeführt: a) sehr schwere Anämie; b) eine beachtliche Eisenanhäufung in lebenswichtigen Körpergeweben, besonders im Herzmuskel ... Ich halte es auch für zweifelhaft, daß selbst die intensivste und modernste Therapie die Entwicklung der Krankheit merklich hätte aufhalten können.“

Wenn der Hämoglobingehalt weniger als fünf Gramm beträgt und der Patient außerdem noch Probleme mit dem Herzen hat — was bei Isabella der Fall war —, sind Bluttransfusionen gewöhnlich nicht indiziert, denn sie können zu einem akuten Lungenödem führen, das tödlich sein kann. Die Autopsie ergab, daß sich bei Isabella ein Lungenödem gebildet hatte.

Warum wurde das Ehepaar Oneda aber dennoch des Totschlags angeklagt? Professor Angelo Fiori (Leiter des Gerichtsmedizinischen Instituts der katholischen Universität Heiliges Herz in Rom) erklärte: „Zu behaupten, die ungünstige Entwicklung stehe mit dem Verhalten der Eltern in Verbindung, ... ist zweifellos unbegründet und riskant.“

Ein anderer gerichtsmedizinischer Sachverständiger führte aus, die Behauptung, Isabella sei gestorben, weil man ihr kein Blut übertragen habe, sei „ebenso absurd, wie wenn man behaupten würde, ein Tumorpatient im Endstadium sei gestorben, weil man ihm keine Vitamine mehr gegeben habe“.

Reaktion der Öffentlichkeit

Obschon das Ehepaar Oneda Berufung einlegte, hat man es nicht auf freien Fuß gesetzt. Viele sind aber über dieses ungerechte Urteil bestürzt.

Die Zeitung Il Tempo, Ausgabe vom 11. März 1982, schrieb: „Der Gerichtsmediziner Doktor Alessandro Bucarelli, der dem Prozeß beiwohnte, erklärte, es sei unmöglich, aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse nachzuweisen, daß das an Thalassämie leidende Kind gestorben sei, weil man ihm kein Blut transfundiert habe.“ Der Artikelschreiber fügte hinzu: „Normalerweise wird der Angeklagte freigesprochen, wenn seine Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, oder es werden weitere Untersuchungen angestellt. Aber in diesem Fall ist er trotz des Zweifels verurteilt worden.“ Warum?

Gerechtdenkende Personen, die sich über die Tatsachen im klaren sind, fragen sich, warum man die Zweifel, die die vom Gericht hinzugezogenen Sachverständigen äußerten, auf sich beruhen ließ. Warum lehnte es das Gericht ab, noch eine andere Hypothese über die Todesursache zu erwägen oder die Sachverständigen der Verteidigung anzuhören? Warum konzentrierte sich das Gericht auf die Eltern, die aufrichtig bemüht waren, ihrem Kind eine Behandlung zukommen zu lassen, die mit ihrer religiösen Überzeugung in Übereinstimmung war? Ja — WARUM?

In der Zeitung Il Tempo wurde ein kanadischer Rechtsanwalt zitiert, der dem Prozeß beigewohnt hatte: „Früher bediente sich die Kirche der Inquisition, um Andersgläubige zu verfolgen. Jetzt tut sie es nicht mehr ganz so auffällig, aber im Grunde kommt es auf das gleiche heraus. Auf Sardinien sterben Hunderte von Kindern, ganz gleich, ob ihnen Blut transfundiert wird oder nicht. Aus der medizinischen Fachliteratur geht hervor, daß es kein wirksames Mittel gegen diese Krankheit gibt. Die Staatsanwaltschaft tat so, als würde sie uns auf ein Mittel hinweisen, aber das tat sie nur, um eine Entschuldigung dafür zu haben, dieses achtbare Ehepaar zu verurteilen, dem nichts anderes nachzuweisen war, als daß es ein Kind hatte, das an einer unheilbaren Krankheit litt. Das Kind starb sogar, während man ihm ohne Einwilligung der Eltern Blut transfundierte.“

Die in Turin erscheinende Zeitung Stampa Sera schrieb: „Es ist jetzt zu hoffen, daß das Berufungsgericht das Urteil umstoßen wird. Vierzehn Jahre Zuchthaus sieht das Gesetz nicht einmal für Terroristen vor ..., die sieben Morde auf dem Gewissen haben. Man fragt sich: Warum hat der Gerichtshof in Cagliari so hart über das Ehepaar Oneda geurteilt? Denn an der Mittelmeeranämie sterben auf Sardinien jährlich Dutzende von Kindern mit oder ohne Blutübertragungen. ... Es ist außerdem merkwürdig, daß man nichts gegen die Behörden unternommen hat, die vom Jugendgericht den Auftrag erhalten hatten, die kleine Isabella zu Blutübertragungen ins Krankenhaus zu bringen.“

Auch in ausländischen Zeitungen wurde die Vermutung einer Rechtsbeugung geäußert. So erwähnte die in Madrid erscheinende spanische Zeitung El País, daß es sich in diesem Fall um die „unheilbare Krankheit Thalassämie“ handelte und daß das Leben eines Kindes, das an dieser Krankheit leidet, „nur kurze Zeit verlängert werden kann, indem man ihm immer wieder Blut transfundiert“. Ferner schrieb sie: „Unverzeihlich ist die Tatsache, daß die Richter so unbarmherzig über diese Eltern geurteilt haben ..., so, als hätten sie Isabella in der Absicht, sie zu ermorden, erschossen. Man hat ihnen nicht die geringsten mildernden Umstände zugebilligt, etwas, was man in diesem Land sogar den schlimmsten Verbrechern zuerkennt“ (12. März 1982).

Eine Gefahr für deine Freiheitsrechte

In dem Land, in dem du wohnst, hast du wahrscheinlich das gesetzliche Recht, selbst zu entscheiden, ob du dich einer bestimmten Behandlungsmethode unterziehen möchtest oder nicht. Das ist nur recht und billig. Als ein Beispiel sei der Schwangerschaftsabbruch erwähnt. Wie würdest du empfinden — ganz gleich, wie du einem Schwangerschaftsabbruch gegenüber eingestellt bist —, wenn die Ärzte die Polizei zu dir schicken und dich (oder eines deiner Familienglieder) ohne Rücksicht auf deine Wünsche zwingen würden, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen?

Außerdem wird in der ganzen Welt anerkannt, daß Eltern das Recht haben, für ihre Kinder zu entscheiden. Wenn Eltern wissen, daß ihr Kind an einer unheilbaren Krankheit leidet und daß eine bestimmte Behandlungsmethode seinen vorzeitigen Tod herbeiführen könnte, darf dann dem Kind entgegen dem Willen der Eltern und mit Hilfe der Polizei eine solche Behandlung aufgezwungen werden?

Der in Schottland wirkende A. D. Farr, Dozent für Bluttransfusionstechniken, schrieb in bezug auf erzwungene Transfusionen:

„Der Staat übernimmt allmählich die Funktion, Entscheidungen für den einzelnen zu treffen. Auf diese Weise hören freie Länder auf, frei zu sein, und werden totalitär. ... Das ist keine bloße phantasievolle Spekulation. Die Freiheit ist ein kostbares und verhältnismäßig seltenes Gut, über das in den Ländern, in denen es vorhanden ist, eifersüchtig gewacht werden sollte.“

Wie vielleicht in deinem Land, so garantiert auch die italienische Verfassung die Grundrechte. Aber wenn die Religionsfreiheit und die Rechte der Eltern mit Füßen getreten werden, droht den Grundrechten aller Bürger Gefahr. Das ist bereits auf Sardinien passiert. Zwei Christen, liebevolle Eltern, sind eingesperrt, werden schlimmer behandelt als Mörder. Alle freiheitsliebenden Personen sollten über dieses ungeheuerliche Unrecht empört sein und sich dafür interessieren, was die Berufung bringen wird. Die Zeitschrift Erwachet! wird dich über diesen wichtigen Fall auf dem laufenden halten.

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