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Erwachet! 1984
g84 8. 9. S. 28

Leserbriefe

Sich gegen Sexualtäter wehren

Vielen Dank für den Artikel „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“ [8. Mai 1984]. Vor 11 Jahren wurde ich von dem Sohn der Leute, für die ich putzte, angegriffen. Damals war ich erst 16 Jahre alt. Ich wußte, daß ich schreien und mich wehren sollte. Ich biß ihn in die Lippe und versuchte zu schreien, doch er riß mich an den Haaren und hielt mir den Mund zu. Ich versuchte, nochmals zu beißen, und betete auch zu Jehova, mir doch beizustehen. Ich wehrte mich gegen ihn, bis er plötzlich aufstand, sich auf einen Stuhl setzte und mich anstarrte. Dann verließ er das Haus. Ich finde, es ist wichtig, zu betonen, daß er mir nicht völlig fremd war. Frauen sollten vorsichtig sein und sich vorher überlegen, was in einer solch schrecklichen Situation zu tun ist.

C. H., Illinois, USA

Der Artikel „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“ hat mich tief beunruhigt. Ich bin bestürzt darüber, daß überhaupt jemand auf den Gedanken kommen kann, das Opfer eines Vergewaltigungstäters habe sich der Hurerei schuldig gemacht. Der von Ihnen angeführte Bibeltext aus 5. Mose fordert nicht, daß die Frau bis zum Tod kämpft, sondern er fordert nur, daß sie schreit!

C. W., Indiana, USA

Vielen Dank für den Artikel „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“. Ich schätze den vorzüglichen Rat, „unsere Lunge zu gebrauchen“ und den Sexualtäter respektvoll zu behandeln. Außerdem habe ich aus den Erlebnissen der Frauen, die sich gegen einen Sexualtäter erfolgreich zur Wehr setzten, viel gelernt.

T. C., Florida, USA

Ihr Artikel „Sie setzten sich gegen Sexualtäter zur Wehr“ hat mich sehr beunruhigt. Ich wurde von einem Mann vergewaltigt, der mich mit einem Messer bedrohte. Ich konnte nur einmal schreien, weil er mich würgte und mir mit seiner starken Hand den Mund zuhielt. Ich wehrte mich, bis ich bewußtlos wurde. Ich überlebte, doch beunruhigt es mich, daß das als Hurerei angesehen wird. Sie schreiben, daß man den Vergewaltigungstäter respektvoll behandeln soll. Diese Männer sind ihrem Opfer gegenüber auch nicht respektvoll. Es ist ihnen völlig gleichgültig, daß eine Frau, die die Erinnerung an dieses schreckliche Erlebnis nicht mehr los wird, daran zerbrechen kann. Nur wer selbst Opfer dieses schrecklichen Verbrechens geworden ist, weiß, was das bedeutet.

A. G., Massachusetts, USA

Das Opfer eines Sexualtäters wäre nur dann der Hurerei schuldig, wenn erwiesen wäre, daß es eingewilligt hätte. Offenbar sollte die Frau sich nach dem Gesetz in 5. Mose 22:25-27 durch Schreien zur Wehr setzen, weil sie das von dem Verdacht befreite, eingewilligt zu haben. Wie nützlich es ist, Widerstand zu leisten, betont auch Pauline Bart, Soziologin an der Universität von Illinois, die Frauen interviewte, welche verhindern konnten, daß sie vergewaltigt wurden. Die kanadische Zeitschrift „The Edmonton Journal“ (10. November 1983) brachte einen Bericht über ihre Untersuchungen. Darin schrieb sie: „Eine Frau, die sich wehrt, hat alle Chancen, nicht vergewaltigt zu werden ... Willfährigkeit ist keine Garantie dafür, daß man gut behandelt wird.“ Ferner erklärte sie: „Frauen, die vergewaltigt wurden, sich aber gewehrt hatten, litten weniger unter Depressionen als Opfer, die sich unterworfen hatten.“ Die Empfehlung, den potentiellen Vergewaltigungstäter respektvoll zu behandeln, wurde nicht deshalb gegeben, weil er diese Behandlung verdienen würde, sondern weil er, wenn man ihn anständig behandelt, eher geneigt ist, entsprechend zu reagieren, was für das potentielle Opfer bedeuten könnte, aus einer äußerst gefährlichen Situation herauszukommen (Red.).

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