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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1955
w55 1. 6. S. 329-331

Abraham und die Hethiter

DIE Hethiter waren die Nachkommen des biblischen Patriarchen Heth, eines Enkels Hams durch Kanaan. (1. Mose 10:6, 15) Das Wort Hethiter kommt in den Hebräischen Schriften 47mal vor und der Name Heth 14mal. Das weist auf ein hervorragendes Volk des Altertums hin, das auf dem Schauplatz der biblischen Geschichte seit den frühen Tagen nach der Sintflut bis zur Zeit der hebräischen Könige immer wieder zu finden ist. (1. Mose 15:20; 2. Sam. 11:3; 2. Chron. 8:7) Die weltliche Geschichte des Altertums wußte nichts von diesem alten Volke bis zum Jahre 1871, als Archäologen Inschriften zu finden begannen, in denen die Hethiter erwähnt wurden; das bestätigte die biblischen Aufzeichnungen über ihr Daseina.

Im Jahre 1906 wurde in Kleinasien an einem Ort über 140 km östlich von Ankara (Türkei) mit Ausgrabungen von etwas begonnen, was sich als die alte Hauptstadt der Hethiter erwies, Boghazköi. Dort fand man um die zehntausend Tontafeln, die in Hethitisch und in anderen toten Sprachen der Vergangenheit geschrieben warenb. Viele dieser Urkundentafeln sind nun entziffert worden, und daraus konnte vieles von der Sprache, den Gesetzen und der Kultur der Hethiter rekonstruiert werden. Es wird nun allgemein angenommen, daß die Hethiter im Altertum ein großes Reich beherrschten, das den größten Teil von Kleinasien umfaßte, und ihre politische Gewalt erstreckte sich von etwa 2000 bis 1200 v. Chr. auch über den größten Teil Palästinas. Somit überwog hethitische Herrschaft und hethitisches Recht in einem großen Teil des Landes Kanaan, als Abraham im Verheißenen Lande weilte.

Die Schrift zeigt klar, daß, wiewohl Jehova Gott dem Abraham Palästina als die künftige Heimat seiner Nachkommen verhieß, doch Abraham selbst sein übriges Leben lang nur ein vorübergehend dort Weilender war und mit seinen Herden von Ort zu Ort zog. (1. Mose 15:18-21; Heb. 11:9) Dies bedeutete, daß zu irgendeiner geschäftlichen oder gesetzlichen Transaktion mit den Stadtorganisationen, die in Palästina bestanden, es nötig wurde, daß Abraham dem in diesen Städten herrschenden Gesetz entsprach. Im Jahre 1951 wurden in London englische und hebräische Übersetzungen von zweihundert Paragraphen hethitischer Gesetzgebung veröffentlicht, da man aus den im Jahre 1906 und danach gefundenen Tafeln zweihundert Gesetzestexte rekonstruiert hatte. Mehrere dieser Gesetze bieten einen interessanten Hintergrund zu dem Handel, den Abraham mit den Söhnen Heths abschloßc.

Nach dem Tode Saras, der Frau Abrahams, bei Kirjath-Arba (später Hebron genannt) im Jahre 1881 v. Chr. verhandelte Abraham mit den Söhnen Heths, um die Höhle von Machpela als Familienbegräbnisstätte anzukaufen. Bisher haben viele Erforscher der Bibel den Bericht über Abrahams Verhandeln vor dem Stadtrat der Hethiter als glänzendes Beispiel des lästigen orientalischen Marktens betrachtet, das heuchlerische Förmlichkeiten bedingte und bei dem Ephron, der Hethiter, in raffinierter Weise einen hohen Preis anstrebte. Man dachte, dies stelle die falsche orientalische Generosität zur Schau, wenn Ephron mit glühenden Worten vorgibt, er wolle Abraham das Stück Land unbedingt schenken. (Vers 11) Geschickt erwähnt dann Ephron ‚beiläufig‘ den hohen Preis von 400 Sekeln, den Abraham notgedrungen als endgültigen Preis für den Handel annehmen muß. Darauf bestätigen die Ältesten der Stadtbehörden dem Abraham den Besitz. — 1. Mose 23:1-20.

Auf Grund der veröffentlichten hethitischen Gesetze mag aber dieser Bibelbericht ganz anders verstanden werden. Die Hethiterherrschaft scheint ein Feudalstaat gewesen zu sein, wo der herrschende König durch Gesetz eine Abgabe vom feudalen Landbesitz in Form von Dienstleistungen erhob oder statt dessen möglicherweise eine jährliche Geldgebühr. Wem immer das Land gehörte, der mußte die Feudalabgaben dem König entrichten. Wenn ein ganzes Stück Land verkauft wurde, war der neue Eigentümer durch das hethitische Gesetz verpflichtet, die Verantwortung für die Entrichtung der Feudalgebühr oder der Abgaben an den König zu übernehmen. Indes sah das hethitische Gesetz eine Ausnahme vor, wenn nämlich nur ein Teil eines Feldes oder Grundstückes verkauft wurde, so oblag die Feudalpflicht weiterhin dem Haupteigentümer und ging nicht an den neuen Eigentümer des kleinen Stückes über.

Das hethitische Gesetz lautet in Paragraph Nr. 46 zum Teil wie folgt: „Wenn irgend jemand Felder in einer Gemeinde zufolge Erbschaft als Feudallehen innehat, soll er die Feudalgebühren entrichten, sofern ihm alle Felder gegeben worden sind; wenn ihm nur einige der Felder gegeben worden sind, wird er die Feudalgebühren nicht entrichten, sondern sie sollen durch sein väterliches Gut entrichtet werdend.“ Nr. 47B lautet: „Wenn irgend jemand alle Felder eines Soldaten kauft, soll er die Feudalgebühren entrichten, und wenn er nur einige der Felder kauft, soll er die Feudalgebühren nicht entrichtene.“

Abraham muß über diese Landgesetze der Hethiter gut unterrichtet gewesen sein und muß auch das weitere Gesetz gekannt haben, das den Vollzug eines heidnischen religiösen Ritus verlangte, wenn ein ganzes Hauptfeld angekauft wurde. Gesetzesparagraph Nr. 169 lautet: „Wenn jemand ein Feld ankauft und die Grenze teilt, soll er Mehl nehmen und es vor dem Sonnengott auswerfen und sagen: ‚Pflanze du jeden elzi-Baum, der in meinem Lande ist.‘ Auch soll er sagen: ‚Sonnengott und Wettergott, möge doch euer Zorn nicht auf mir seinf.‘“ Laßt uns angesichts dieses gesetzlichen Hintergrundes nun sehen, welch neues Verständnis wir aus dem biblischen Bericht gewinnen können!

Abraham nähert sich den hethitischen Stadtältesten oder Herrschern von Hebron und gibt zu, daß er vorübergehend bei ihnen weile und ein Grundstück zu besitzen wünsche als Begräbnisstätte für seine verstorbene Gattin. (Verse 3, 4) Die Ältesten antworten höflich und sind einverstanden, Abraham eine Begräbnisstätte in ihrem Gebiet haben zu lassen. (Verse 5, 6) In dem Bemühen, das Zahlen der Feudalgebühren während nachkommender Generationen zu vermeiden und auch den heidnischen Religionsriten auszuweichen, stellt Abraham das Gesuch, nur die Höhle von Machpela zu kaufen, die ein Teil des Feldes Ephrons ist. — Verse 7-9.

Ephron, der Eigentümer dieses ganzen Feldes selbst, war anscheinend einer der Stadtältesten, die damals am Tore Hebrons saßen und die vor Gericht kommenden Rechtsfälle abhörten. Rasch auf Abrahams Bitte eingehend, bietet Ephron das ganze Feld mit Einschluß der Höhle von Machpela an. (Vers 11) Das hebräische Wort, das in Vers 11 mit „geben“ übersetzt worden ist, ist dasselbe wie das in Vers 13 mit „geben“ übersetzte, das mit Geld in Zusammenhang steht und daher in diesem Kapitel folgerichtig entweder „verkaufen“ oder „zahlen“ bedeutet. Ephron scheint nicht willens gewesen zu sein, sein Eigentum zu teilen und damit für das kleine Stück, das Abraham ihm abkaufen mochte, die Pflicht für die Feudalgebühren zu übernehmen. Somit bietet Ephron das ganze Feld zum Verkaufe an, damit Abraham als der neue Eigentümer alle Rechtsverpflichtungen in Verbindung mit der Feudalsteuer tragen möchte.

Abraham erwidert, daß er willens sei, den großen Betrag zu zahlen, der für das ganze Feld gefordert werde, nur um einen Platz zu haben, auf dem er seine geliebte Tote begraben könne. (Vers 13) Ephron geht nicht auf Abrahams Gesuch ein. Er bleibt fest und beharrt darauf, daß das ganze Feld vierhundert Sekel wert sei, was schließlich nur ein kleiner Betrag sei zwischen Abraham und ihm selbst. Der Bibelbericht zeigt an, daß Abraham das ganze Feld mit Einschluß aller Bäume und der Höhle darin kaufte. Dies schließt ein, daß Abraham zuletzt bereit sein mußte, alle Feudalabgaben zu übernehmen, die mit dem Kauf dieses ganzen Grundstücks verbunden und dem König der Hethiter zu zahlen waren. — 1. Mose 23:14-20.

Es liegt kein Bericht vor, daß von Abraham, nachdem die Stadtältesten diese Übertragung von Eigentumsrechten auf ihn bestätigt hatten, verlangt worden sei, den mit einem solchen Kaufe verbundenen heidnischen, religiösen Ritus zu vollziehen. Sie mögen ihn davon ausgenommen haben, weil die Hethiter Abraham als „einen Vorsteher Gottes“ anerkannten. — 1. Mose 23:6, NW.

Die Tatsache, daß die Land-Übertragungsurkunde auch Bäume erwähnt, zeigt ebenfalls hethitischen Rechtshintergrund an, denn es war ein charakteristischer Zug der hethitischen Geschäftsurkunden, die genaue Zahl der Bäume beim Verkauf jedes Grundstücks anzugebeng.

Wiederum finden wir, daß die Bibelarchäologie die Zuverlässigkeit der Heiligen Schrift bestätigt. Tatsächlich beweist dieser Bericht in 1. Mose 23, daß der Zusammensteller von 1. Mose lange vor dem Jahre 1200 v. Chr. gelebt haben muß, um die hethitischen Gesetze und dieses Reich zu kennen, denn dieser ehemalige Staat hörte als früh dominierende Macht im Nahen Osten ums Jahr 1200 v. Chr. zu bestehen auf. Modernisten und höhere Kritiker, die die Auffassung, daß Mose der frühe Zusammensteller von 1. Mose gewesen sei, verworfen haben, sind wieder einmal einem groben Irrtum verfallen. Ja, noch vor hundert Jahren haben die höheren Kritiker sogar darüber gespottet, daß die Bibel so häufig von Hethitern rede, und haben behauptet, ein solches Volk habe nie existiert. Die Bibel erweist sich weiterhin in ihren Berichten über alle zeitgenössischen Zivilisationen als richtig und unfehlbar wahr.

[Fußnoten]

a The Westminster Dictionary of the Bible, 1944, S. 251.

b Light from the Ancient Past [Licht aus alter Vergangenheit] von J. Finegan, 1946, S. 165.

c The Hittite Laws [Die hethitischen Gesetze] von E. Neufeld, London, 1951.

d Ibid., S. 14, 15.

e Ibid., S. 14, 15.

f Ibid., S. 46.

g Bulletin of the American Schools of Oriental Research, Februar 1953, S. 15-18.

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