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  • 14. Teil: Der Kampf vor die Gerichte getragen
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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1955
w55 15. 9. S. 553-557

Neuzeitliche Geschichte der Zeugen Jehovas

14. Teil: Der Kampf vor die Gerichte getragen

DIE erbitterten religiösen Gegner der Watch Tower Society suchten als nächstes dem Donner der Grammophontätigkeit, durch die man von 1933 an die einschränkende Radiozensur umgangen hatte, auf dem Gesetzeswege Einhalt zu tun. In einem Gericht in Connecticut wurde auf die Klage von zwei Katholiken hin ein Zeuge Jehovas der Anreizung zu Hausfriedensbruch schuldig gesprochen, da er am 26. April 1938 vor ihren Ohren die Grammophonplatte mit Richter Rutherfords Ansprache, betitelt „Feinde“, abgespielt habe, in der die Tätigkeit der römisch-katholischen Hierarchie kühn bloßgestellt wurde. Gegen diesen irrigen Schuldspruch wurde bis ans Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten appelliert. Am 20. Mai 1940 entschieden die neun Richter des hohen Tribunals (einschließlich des Bundesgerichtspräsidenten Charles Evans Hughes) einstimmig zugunsten der Zeugen Jehovas. Es wurde die Ansicht vertreten, daß das Abspielen eines Grammophonvortrages vor den Ohren von Katholiken, selbst wenn er einen starken Angriff auf die ganze Religion und besonders auf den römischen Katholizismus enthält, zulässig und durch die Verfassung der Vereinigten Staaten gänzlich gewährleistet sei und weder einen Hausfriedensbruch noch Anstiftung dazu darstelle. Das Gericht sagte:

„Auf dem Gebiet des religiösen Glaubens und der politischen Überzeugung entstehen scharfe Differenzen. Auf beiden Gebieten erscheinen die Lehren des einen seinem Nächsten als gröbster Irrtum. Um andere von der eigenen Ansicht zu überzeugen, nimmt jener, der etwas verficht, wie wir wohl wissen, manchmal zu Übertreibung, ja zu Beschimpfung von Menschen Zuflucht, die in der Kirche oder im Staate eine Rolle gespielt haben oder noch spielen und geht sogar bis zu Falschdarstellungen. Aber die Bevölkerung unseres Landes hat im Lichte der Geschichte bestimmt, daß, trotz der Wahrscheinlichkeit von Übertreibungen und Mißbräuchen, diese Freiheiten, auf lange Sicht betrachtet, im Interesse einer aufgeklärten Meinung und des rechten Benehmens der Bürger einer Demokratie unerläßlich sinda.“

Und im Jahre 1948 sagte das höchste Gericht bei einem anderen Sieg der Zeugen Jehovas vor diesem Gericht:

„Lautsprecher sind heute unentbehrliche Werkzeuge zu wirksamem, öffentlichem Reden. Der Tonwagen ist ein anerkanntes Mittel bei politischen Wahlfeldzügen geworden. Auf diese Weise wird das Volk erreicht … Eine Belästigung durch Ideen kann bemäntelt werden durch die Ausrede, man werde durch den Schall belästigt. Die Macht der Zensur, die dieser Art einer Verordnung anhaftet, offenbart ihre Verwerflichkeitb.“

So verfehlten denn in dem Jahrzehnt nach 1940 die Verfechter der Christenheit neuerdings, das Schallplatten-Zeugniswerk, das Jehovas Volk weiterhin weltweit durchführte, zum Stillstand zu bringen. Aus diesem religiösen Kampf um die Methoden des Gottesdienstes gingen Jehovas Zeugen durch seine unverdiente Güte als Sieger hervor.

In der neuzeitlichen Geschichte Amerikas haben Jehovas Zeugen ihre unauslöschlichen Spuren als Verfechter bürgerlicher Freiheiten, nicht nur der eigenen, sondern auch der Rechte aller ehrlichen, aufrechten Menschen, hinterlassen. Man beachte, was Geschichtsschreiber sagen:

„Selten, wenn überhaupt jemals, hat in der Vergangenheit ein einzelner oder eine Gruppe während einer ganzen Zeitepoche die Gerichtspraxis auf irgendeinem Gebiet unseres umfangreichen Verfassungsrechts bestimmen können. Doch es kann geschehen und es ist hierzulande geschehen. Diese Gruppe sind Jehovas Zeugen. Durch beinahe unablässigen Rechtskampf hat diese Organisation eine ständig zunehmende Reihe von Präzedenzfällen geschaffen in bezug auf die Anwendung des 14. Verfassungszusatzes (Amendment), die Religions- und Redefreiheit betreffend … In noch jüngerer Zeit ist auch die Gesetzgebung verschiedener Staaten mit Hinblick auf den 14. Verfassungszusatz auf die Probe gestellt worden. Und so hat sich eine Anzahl von richtungweisenden Grundsätzen entwickelt und herauskristallisiert in bezug auf die Grenzen staatlicher Übergriffe. Zu dieser Entwicklung haben Jehovas Zeugen das meiste beigetragen, sowohl was die Anzahl als auch was die Wichtigkeit anbelangtc.“

„… Was immer über die Zeugen gesagt werden mag, sie haben den Mut von Märtyrern. Und sie haben das Geld, um Rechtsanwälte anzustellen und Rechtsfälle vor den Gerichten durchzukämpfen. Als Ergebnis davon haben sie in jüngster Vergangenheit mehr beigetragen zur Entwicklung des Verfassungsrechtes der Religionsfreiheit als irgendeine andere Kultgemeinschaft oder Gruppe. Und glaubt es nur, sie tun es rasch. Bisweilen gewinnen und bisweilen verlieren sied.“

„Es ist klar, daß die gegenwärtigen verfassungsmäßigen Garantien der persönlichen Freiheit, so wie sie vom Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten maßgeblich ausgelegt werden, viel umfassender sind, als sie es vor dem Frühjahr 1938 waren, und daß das meiste dieser Erweiterung in den einunddreißig Rechtsfällen der Zeugen Jehovas (sechzehn entscheidende Urteilsbegründungen) zu finden ist, von denen Lovell gegen Stadt Griffin der erste war. Wenn ‚das Blut von Märtyrern der Ursprung der Kirche ist‘, was schuldet dann das Verfassungsrecht der kämpferischen Ausdauer — oder vielleicht sollte ich sagen der Ergebenheit — dieser seltsamen Gruppee?“

Was ist der Hintergrund dieser Geschichte des Kampfes vor den Gerichten der Nationen? — Phil. 1:7.

Wie schon gezeigt, begann die Christenheit ihren Kreuzzug der Verhaftungen von Gliedern des Volkes Jehovas im Jahre 1928 in South Amboy, New Jersey. Zuerst wurden keine Verhaftungsstatistiken geführt, aber im Jahre 1933 wurden allein in den Vereinigten Staaten 268 Fälle gemeldet, im Jahre 1934 deren 340, im Jahre 1935 478 und im Jahre 1936 1149 Fällef. In New Jersey und in den Nachbarstaaten wurden Königreichsverkündiger wiederholt unter der falschen Anklage vor Gericht gestellt, ohne Patent zu verkaufen, den Frieden zu stören, ohne Bewilligung zu hausieren, die Sonntagsruhegesetze zu übertreten und als Kollektensammler oder reisende Kaufleute statt als Diener des Evangeliums zu wirkeng. Jehovas Volk fühlte es als seine Aufgabe und sein hohes Vorrecht, diesen gesetzlosen Übergriffen zu widerstehen. Die Gesellschaft schuf eine Rechtsabteilung in Brooklyn, um in dem Kampf, der sich entwickelte und in dem alles aufgeboten wurde, Rat und Hilfe zu erteilen. Eine Anleitung des „Vorgehens vor Gericht“ wurde herausgegeben, und alle Verkündiger studierten sie sorgfältig, so daß sie sich vor Gericht selbst verteidigen konntenh. Es wurde die Taktik verfolgt, in allen ungünstigen Entscheidungen zu appellieren. Wäre in den Tausenden von Verurteilungen, die die Magistrate, Polizeigerichte und andere niedere Gerichte aussprachen, keine Appellation eingereicht worden, so hätte sich ein Berg von Schuldsprüchen als Präzedenzfälle wie ein Riesenhindernis im Felde der Anbetung aufgetürmti. Aber indem man appellierte, wurde das gegenteilige Ergebnis erzielt, denn die höheren Gerichte kamen den Zeugen zu Hilfe und bestätigten ihre Rechte der Glaubens- und Redefreiheit als Diener der guten Botschaft, die „Jehovas Königreich ankündigen“.

So hatten denn wieder einmal Jehovas Zeugen die Initiative ergriffen gegen diesen Kreuzzug der Geistlichkeit, wodurch diese unter dem Vorwand des Gesetzes Unheil wider sie zu schmieden suchte. In Offenbarung 9:7-9 werden die Zeugen mit „Heuschrecken“ in Schlachtordnung verglichen. Dies begann sich auf bemerkenswerte Weise im Jahre 1933 zu zeigen. Damals stellten sich 12 600 Verkündiger freiwillig zu einem schnellen Vorsprechen im Felddienst von Haus zu Haus, einer Sondermission in Gebieten, in denen die Einwohnerschaft besonderen Widerstand leistete. Sie wurden in den Vereinigten Staaten in 78 „Divisionen“ organisiertj. Zehn bis 200 Autos mit je fünf Arbeitern bildeten eine „Division“. Besondere Methoden des Zeugnisgebens wurden angewandt, je nach der Art des Widerstandes der Geistlichkeit und Polizei, die man erwartete und der man begegnete. Wenn Zeugen im gewöhnlichen Felddienst verhaftet wurden, wurde von nun an ein Bericht nach Brooklyn gesandt, worauf ein Aufruf erging an die nächste „Division“, sich bald danach an einem Sonntag zu einem gründlichen Zeugnis ins Treffen zu begeben und in ein bis zwei Stunden jede Wohnung der ganzen Gemeinde zu besuchen. Wann immer ein Notruf an eine „Division“ erging, sich zum Dienste zu melden, erschienen sämtliche Autogruppen an einem besonders vereinbarten Treffpunkt einige Kilometer weit von der zu „belagernden“ Stadt entfernt. Hier empfingen sie eingehende Anweisungen, und die einzelnen Autogruppen wurden ordnungsmäßig eingeteilt. Wenn die „Heuschrecken“ in diesen Gemeinden in Aktion traten, wo bürgerliche Beamte auf das Geheiß der Geistlichkeit das Königreichspredigtwerk total zu verbieten und zu unterdrücken suchten, wurden die Störenfriede durch ein Heer von Zeugen überwunden. Sie konnten nichts weiter tun, als 20 bis 30 Zeugen zu verhaften, etwa soviel, wie das Ortsgefängnis aufnehmen konnte. Auf diese Weise konnte sozusagen in jedem Haus des Gebietes, wie „heiß“ der Boden auch sein mochte, zufolge der großen Zahl der Arbeiter gepredigt werden.

Die New-Jersey-Kampffront, an der der Kampf am heißesten tobte, erforderte häufig die großen „Divisionen“ von New York und New Jersey, je 200 Autogruppen (die je tausend „Heuschrecken“ umfaßten), die abwechslungsweise ins Treffen zogen, je nach den wöchentlichen Verhaftungen. Zur weiteren Aufklärung der Bewohner der „belagerten“ Gemeinde wurden die wirkungsvollen Dienste der Watchtower-Radiostation WBBR regelmäßig mit diesen „Divisions“-Feldzügen in Verbindung gebracht. — Dan. 11:32, 33.

Im Bethel Brooklyn bildete eine Anzahl erfahrener Darsteller, die gut nachzuahmen verstanden, etwas, was sie „Die Bühne des Königs“ nannten. Sie wurden gewandt in der treulichen Wiedergabe von Gerichtsszenen der Neuzeit und biblischer Dramenk. Als während der Woche ein von der Geistlichkeit beeinflußter Richter eine Verhandlung einer Anzahl Zeugen Jehovas leitete, gegen die man falsche Anklagen erhoben hatte, wurde ein stenographischer Bericht von der ganzen Verhandlung aufgenommen. In der Tat, da gab es fast immer eine Auswahl voreingenommener, unbeherrschter und falsch gezielter Bemerkungen von kirchlichen und bürgerlichen Sprechern, die deutlich bewiesen, daß es ihr Ziel und Versuch war, die angeklagten Zeugen zu „fangen“. Schnell übten diese Darsteller nun den vorbereiteten Text ein, der sich auf den stenographischen Bericht stützte, und nachdem man — um eine große Radiozuhörerschaft zu haben — die Sache weit und breit bekanntgemacht hatte, führten am darauffolgenden Sonntag die Darsteller der „Bühne des Königs“ vor einem ungezählten begierigen Publikum offen das Zerrbild der Rechtssprechung in Ortsgerichten vor. Als man dieses Scheinwerferlicht der Publizität auf die irregeleitete Polizei, die Ankläger und unteren Richter einstellte, wurden diese öffentlichen Beamten bald vorsichtiger in ihrer Behandlung der Zeugen Jehovas.

Indes verstrichen Jahre dieses Kampfes in New Jersey, bis schließlich, am 22. November 1939, das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten den Zeugen Jehovas im Fall Schneider gegen New Jersey den Sieg verliehl. Dieses Urteil stützte sich auf den Anfangssieg für Jehovas Volk im Fall Lovell gegen Griffin. (Der Lovell-Fall, 303 U.S. 444, war vom Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten einstimmig entschieden worden, und die Urteilsbegründung des Gerichts wurde, auf eine Appellation vom Staate Georgia hin, vom Bundesgerichtspräsidenten Charles Evans Hughes verfaßt und am 28. März 1938 bekanntgegeben.) Nach diesem elfjährigen Kampf stellten New Jersey und die Nebenstaaten ihre Verfolgung fast ganz ein, die sie auf Grund unwesentlicher städtischer Verordnungen und staatlicher Vorschriften betrieben hatten.

FAHNENGRUSS

Verärgert durch eine weitere Plage unternahmen ums Jahr 1934 Gegner der Zeugen Jehovas den Versuch, sie zu „fangen“, und dies wegen ihrer ausschließlichen Untertanentreue gegenüber dem Höchsten, dem Souverän, Jehova. Die Fahnengrußfrage wurde aufgerollt. Zwei Jahre vorher hatten die Nazis in Deutschland den zwangsweisen Fahnengruß in den Vordergrund gerückt, um die Bevölkerung auf dem Festland Europas unter Hitlers Hakenkreuz zwangsweise zu organisieren. Nun fegte eine ähnliche Welle eines falschen Patriotismus durch die Vereinigten Staaten und Kanada. Im Herbst des Jahres 1935 war in der Presse viel die Rede über den Fall Carleton B. Nichols jr., eines amerikanischen Schuljungen im zarten Alter, des Sohnes eines Zeugen Jehovas, der es ablehnte, die amerikanische Fahne zu grüßena. Die Associated Press bat den Präsidenten der Watch Tower Society, die offizielle Ansicht der Zeugen Jehovas über diese neue Streitfrage bekanntzugebenb. Am 6. Oktober 1935 gab Richter Rutherford seine Antwort durch Radio in dem hervorragenden Vortrag „Eine Fahne grüßen“, der sogleich in einer 32seitigen englischen Broschüre, betitelt „Loyalty“, veröffentlicht und in Millionen Exemplaren verbreitet wurde. In dieser schriftgemäßen Antwort an die amerikanische Presse wurde ausgeführt, daß Jehovas Zeugen die Fahne respektieren, aber daß ihre biblischen Pflichten und ihr Verhältnis zu Jehova ihnen streng verbieten, irgendein Bild oder eine Darstellung zu grüßen, da dies für sie einen Akt der Anbetung bedeuten würde, der mit den Grundsätzen des zweiten der zehn Gebote im Widerspruch steht. (2. Mose 20:4-6) Ferner wurde gezeigt, daß christliche Eltern die Verantwortung haben, ihre Kinder in erster Linie die wahre Religion und das rechte Benehmen zu lehren, so wie sie es in der Bibel erklärt finden.

Tausende unschuldiger Kinder von Zeugen Jehovas gerieten in das Netz dieser nationalen Streitfrage. Welch wunderbares, unerschrockenes Zeugnis gaben doch damals diese jungen Herzen von ihrer Ergebenheit, die zuerst, und zwar vor dem Staate, dem lebendigen Gott Jehova gehörte! Ihre edle Festigkeit bei all dem Hohn, und der Verruf, in den sie bei den meisten ihrer Schulkameraden gerieten, stellte die Echtheit der elterlichen biblischen Erziehung dieser jungen Menschen auf die Probe. Ihre standhafte Loyalität gegenüber Jehova ist in die Geschichte eingegangen und versetzte zudem in jener Zeit die höchsten Ratsausschüsse in Bestürzung. Am 6. November 1935 weigerten sich Lillian und William Gobitis, die Kinder des Walter Gobitis, eines Zeugen Jehovas, die Fahne zu grüßen und wurden aus der öffentlichen Schule in Minersville, Pennsylvanien, ausgeschlossenc. Ihr Fall, der durch die Bundesgerichte bearbeitet wurde, erweckte überall im Lande Aufmerksamkeit und wurde ein Probefall für das ganze Land. Er wurde bis zum Obersten Bundesgericht in Washington ausgefochten. Der siebzigjährige Rechtsanwalt, J. F. Rutherford, Präsident der Watch Tower Society, erschien persönlich vor dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten und plädierte in diesem Fall für Jehovas Zeugend. Während die Bundes- und Staatsgerichte sich ein halbes Jahrzehnt Zeit nahmen, um ihren Entscheid zu fällen, mußten Jehovas Zeugen für die Erziehung ihrer Kinder private Schulen organisieren und finanzieren, bekannt als „Königreichsschulen“. Solch private Internate wurden in Pennsylvanien, Massachusetts, New Jersey, Maryland und Georgia geführte. Schließlich entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten am 3. Juni 1940 mit 8 zu 1 Stimmen gegen Jehovas Zeugen, wobei das Urteil gefällt wurde, daß es an den Schulkommissionen und nicht an den Gerichten sei, zu entscheiden, welche Regeln den Kindern in den Schulen aufgezwungen werden solltenf. Dies war ein großer Verlust im Kampf um die Freiheit der Gottesanbetung. Dieser Schlag, diese Niederlage wurde der Anlaß zu einer weiteren Welle bitterer Verfolgung, und dies bis zum 14. Juni 1943, als das höchste Gericht sein eigenes Urteil umstieß. Über die Reaktion in den 1940er Jahren berichtet der nächste Teil.

(Fortsetzung folgt)

[Fußnoten]

a Cantwell gegen Connecticut (1940) 310 U.S. 296, 309, 310.

b Saia gegen New York (1948) 334 U.S. 558-562.

c Bill of Rights Review des amerikanischen Anwaltvereins (John E. Mulder und Marvin Comisky) Bd. 2, Nr. 4 (1942), S. 262.

d Charles A. Beard, The Republik (1943), S. 173.

e Minnesota Law Review (Richter E. F. Waite) Bd. 28, Nr. 4 (März 1944), S. 246.

f Jahrbuch 1934, S. 45; Jahrbuch 1935, S. 29; Jahrbuch 1936, S. 59; Jahrbuch 1937, S. 48.

g Jahrbuch 1930, S. 25-30.

h Jahrbuch 1933, S. 37-47.

i Defending and Legally Establishing the Good News [Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft], S. 14.

j Jahrbuch 1934, S. 39, 41; Bulletin, Mai 1933.

k Bulletin, Sonderausgabe Juni 1933: „Das Drama ‚Widerstand gegen Jehova‘, das eine tatsächliche Wiedergabe des Verhörs unserer Brüder in Summit, N.J., darstellt, wird vom Studio der Station WBBR am Sonntag morgen, 18. Juni, übertragen.“

l Schneider gegen New Jersey (1939), 308 U.S. 147, 164.

a Jahrbuch 1936, S. 21-34.

b Loyalty, S. 16-25.

c Gobitis gegen Minersville School District, 24 F. Supp. 271 (18. Juni 1938); 108 F. 2d 683 (10. Nov. 1939).

d Minersville gegen Gobitis, 310 U.S. 586; Consolation, 29. Mai 1940, S. 3-24; 12. Juni 1940, S. 3-5; 24. Juli 1940, S. 3-12.

e Jahrbuch 1938, S. 64; Jahrbuch 1939, S. 82.

f God and the State [engl.], S. 20-25.

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