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  • „Vor den Augen aller“ zurechtweisen
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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1977
w77 1. 3. S. 154-160

„Vor den Augen aller“ zurechtweisen

„Den Spötter solltest du schlagen, damit der Unerfahrene klug werde; und man sollte den Verständigen zurechtweisen, damit er Erkenntnis verstehe“ (Spr. 19:25).

1. Vor wem sind Personen, die in der Sünde beharren, gemäß 1. Timotheus 5:20 zurechtzuweisen, und warum?

WIE verhält es sich also mit der Anweisung, die Paulus dem Timotheus gab, nämlich Personen, die in der Sünde beharren, „vor den Augen aller“ zurechtzuweisen? Dadurch soll bewirkt werden, daß „auch die übrigen Furcht haben“, das heißt sich davor fürchten, derselben Sünde zu verfallen (1. Tim. 5:20). Welche Umstände erfordern eine solche Zurechtweisung, und wie kann jemand „vor den Augen aller“ zurechtgewiesen werden?

2—4. Was kann über die Bedeutung der Worte „vor den Augen aller“ gesagt werden, und durch welche biblischen Beispiele läßt sich das veranschaulichen?

2 Worauf sich die Worte „vor den Augen aller“ beziehen, steht nicht eindeutig fest. Sie könnten bedeuten, daß die Zurechtweisung vor der ganzen Versammlung erteilt wird oder daß die Zurechtweisung vor denen erteilt wird, die irgendwie in die Angelegenheit verwickelt sind oder davon wissen — zum Beispiel auch Zeugen der Sünde — und die anwesend sind, wenn der Übertreter zurechtgewiesen wird. Ganz gleich, welche Bedeutung diese Worte auch haben, so zeigen sie doch, daß die Zurechtweisung vor anderen und nicht rein privat erfolgen sollte.a

3 Die in 1. Timotheus 5:20 gebrauchte griechische Wendung erscheint auch in Lukas 8:47 im Zusammenhang mit der Frau, die durch Jesus von einem Blutfluß geheilt wurde. Der Bericht lautet: „[Sie] enthüllte vor allem Volk [griechisch: „vor den Augen des ganzen Volkes“], um welcher Ursache willen sie ihn angerührt hatte.“ Diese Worte bedeuten sicherlich nicht, daß sie es vor der ganzen Einwohnerschaft der Stadt (möglicherweise Kapernaum) tat, sondern vor den Personen der Volksmenge, die gerade da waren und die Frage Jesu hörten: „Wer ist es gewesen, der mich angerührt hat?“ (Luk. 8:43-47).

4 Ähnlich drückte sich Paulus aus, als er davon berichtete, daß er Petrus in Antiochia zurechtgewiesen hatte: „Als ich aber sah, daß sie nicht den geraden Weg gemäß der Wahrheit der guten Botschaft wandelten, sagte ich vor ihnen allen zu Kephas [Petrus] ...“ Die Worte „vor ihnen allen“ könnten hier zwar bedeuten „vor der ganzen Versammlung“, doch könnte sich das Fürwort „ihnen“ auch auf diejenigen beziehen, die Paulus zuvor erwähnte, nämlich ‘diejenigen, die nicht den geraden Weg gemäß der Wahrheit der guten Botschaft wandelten’. Es könnte sein, daß er die Zurechtweisung nicht in einer Zusammenkunft der Versammlung aussprach, sondern vielleicht bei der Mahlzeit, bei der sich jüdische Gläubige, wie Petrus, von den anderen abgesondert hatten (Gal 2:11-14).

5. Wodurch wird die Anwendung dieser Worte bestimmt, da wir diesbezüglich keine ausdrückliche Regel in der Bibel finden?

5 Da man nicht dogmatisch sagen kann, wie umfassend die Worte „vor den Augen aller“ anzuwenden sind, scheint sich ihre Anwendung nach dem zu richten, was als erforderlich angesehen wird. Wenn die ganze Versammlung von der Zurechtweisung erfahren muß dann sollte dies geschehen; wenn nicht, dann sollte die Zurechtweisung vor all denjenigen erteilt werden, die mit der Sache zu tun haben oder aus dem einen oder anderen Grund aus der Zurechtweisung Nutzen ziehen sollten.

SICH VON GOTTES LIEBE LEITEN LASSEN

6. Welche Rolle spielt gemäß der Bibel die Liebe in diesen Angelegenheiten?

6 Bestimmte biblische Grundsätze stehen dem unnötigen Bekanntmachen von Übertretungen und Sünden anderer entgegen. Die Bibel zeigt im allgemeinen, daß man die Sünden eines Bruders gewöhnlich aus Liebe zudecken sollte, statt bewußt die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. (Vergleiche Sprüche 10:12; 11:12, 13; 16:27; 17:9; 1. Petrus 4:8.) Jehova spricht davon, daß er denjenigen zurechtweisen werde, der, abgesehen von anderen Sünden, ‘wider seinen Bruder einen Fehler preisgibt’ (Ps. 50:20, 21). Gottes Sohn stellte die göttliche Regel auf, die in jedem Fall gilt: „Alles daher, was ihr wollt, daß euch die Menschen tun, sollt auch ihr ihnen ebenso tun“ (Matth. 7:12). Niemand von uns wünscht daß seine Fehler öffentlich bekanntgemacht werden, wenn dies nicht wirklich erforderlich ist. Falls andererseits unsere Brüder zu ihrem eigenen Nutzen etwas erfahren müssen, sollten wir uns in ihre Lage versetzen und einsehen, daß wir es selbst nicht gern hätten, wenn man uns etwas Wichtiges vorenthalten würde, was wir erfahren sollten.

7, 8. Führe Beispiele an, die zeigen, daß jemand unnötigerweise verletzt werden könnte, wenn man öffentlich bekanntmacht, daß er gesündigt hat, obwohl diese Bekanntmachung nicht notwendig wäre.

7 Wenn es nicht erforderlich ist, den Fehler eines anderen öffentlich bekanntzumachen, es aber dennoch geschieht, könnte man den Betreffenden unnötigerweise verletzen. Nehmen wir beispielsweise an, eine attraktive junge Frau, die aufgrund ihrer Arbeit viel unterwegs sein muß, hat auf einer Reise mehrmals eine Sünde begangen. Die Ältesten haben dies vielleicht von einer anderen Person gehört. Sie sprechen sie daraufhin an und stellen fest, daß es zutrifft. Da sich die junge Frau nicht von sich aus an die Ältesten gewandt hat, beschließen diese, der Versammlung bekanntzugeben, daß sie sie zurechtgewiesen haben, wobei sie ihren Namen erwähnen. Was wird die Versammlung nun denken? Einige nehmen vielleicht an, daß es sich um ein Vergehen auf sittlichem Gebiet handelte, während in Wirklichkeit etwas anderes geschehen war. Auf der besagten Reise kam die junge Frau in die Nähe ihrer Heimat und nutzte die Gelegenheit, ihre Angehörigen zu besuchen, die keine Zeugen Jehovas sind. Sie hatte früher geraucht, und da ihre Angehörigen Raucher sind, wurde sie schwach und rauchte auch einige Male. Wenn dann in der Versammlung bekanntgemacht wird, daß sie zurechtgewiesen worden ist, machen sich möglicherweise viele aufgrund ungerechtfertigter Vermutungen ein ganz falsches Bild von ihr.

8 In die gleiche Lage könnte ein verheirateter Mann kommen, der zu Hause zweimal so viel Alkohol genossen hatte, daß er betrunken war. Auch in seinem Fall könnte die Bekanntmachung in der Versammlung, daß er zurechtgewiesen worden ist, einige zu der falschen Annahme verleiten, er habe Ehebruch oder eine andere schwerwiegende Sünde begangen, was nicht den Tatsachen entsprechen würde. Wie groß wäre der Nutzen, der sich — für den Betreffenden und für die Versammlung — aus einer solchen Bekanntmachung ergäbe, und würde er wirklich den angerichteten Schaden aufwiegen?

9, 10. (a) Was läßt die Behandlung von Sünden beim Volk Israel hinsichtlich der Frage erkennen, ob bekanntgemacht werden sollte, daß jemand gesündigt hat? (b) Von den strengen Maßnahmen in Verbindung mit welcher Art von Sünden sollten die Israeliten erfahren und sich davor fürchten?

9 Der Grundsatz, jemandes Vergehen nicht weiter bekanntzumachen als erforderlich, scheint auch durch die Art des Vorgehens unter dem Gesetzesbund im alten Israel gestützt zu werden. Die biblischen Bestimmungen und Berichte lassen erkennen, daß Fälle, in denen eine strafbare Handlung vorlag, vor die Ältesten der Stadt im Tor kamen, vor allem Streitfälle, wie zum Beispiel wenn der Beschuldigte nicht zugab, dem anderen Unrecht getan zu haben, und auch wenn das ganze Gemeinwesen ernsthaft von dem Unrecht betroffen wurde oder dadurch gefährdet war. (Siehe Aid to Bible Understanding, S. 384, 385, 1053, 1054.)

10 Das, was der Apostel Paulus in 1. Timotheus 5:20 schreibt, nämlich „damit auch die übrigen Furcht haben“, erinnert uns daran, daß im Gesetzesbund von strengen Maßnahmen die Rede ist, die gegen bestimmte Übertreter zu ergreifen waren, wobei die Worte erscheinen: „Dann wird ganz Israel es hören und sich fürchten, und man wird nicht wieder etwas so Schlechtes tun in deiner Mitte.“ Aber es ist bemerkenswert, daß es sich bei den Sünden entweder um solche handelte, die das Gemeinwesen gefährden konnten, wie zum Beispiel wenn jemand zum Abfall aufrief oder ihn befürwortete, Sünden, auf die die Todesstrafe stand, oder es waren Sünden, die bereits an die Öffentlichkeit gedrungen waren, wie zum Beispiel eine falsche Zeugenaussage vor einem öffentlichen Gericht (5. Mose 13:6-11; 17:8-13; 19:15-20).

11, 12. Zu welcher Einstellung ermunterte Jesus gemäß Matthäus 18:15-17 im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Sünden, auf die sich sein Rat bezieht?

11 Auch Jesu Anweisung aus Matthäus 18:15-17 zeigt, daß man gebührend darauf bedacht sein sollte, private Probleme möglichst privat zu behandeln. Die damit verwandten Worte aus Lukas 17:3, 4 lassen erkennen, daß dieser Rat auf Sünden zutrifft, die von einer Person gegen eine andere begangen worden sind. Wie Jesus sagte, sollte die Person, gegen die gesündigt worden ist, die Sache nicht weitererzählen, sondern zu dem Übertreter gehen und die Angelegenheit unter vier Augen regeln. Das kann sich auf den Übertreter günstig auswirken, wenn er erkennt, daß der andere Rücksicht genommen und die Sache nicht bekanntgemacht hat, wodurch er für die Zurechtweisung empfänglicher sein mag. Selbst wenn die Bemühungen unter vier Augen fehlgeschlagen sind, sollte die Angelegenheit nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, sondern die Person, gegen die gesündigt worden ist, sollte sich erneut bemühen, indem sie ein oder zwei andere mitnimmt. Erst wenn auch die Bemühungen dieser kleinen Gruppe ergebnislos verlaufen sind, sollte die Angelegenheit „der Versammlung“ vorgetragen werden (das heißt offensichtlich den sie vertretenden Personen, den Ältesten; vergleiche 4. Mose 35:12, 24, 25 mit 5. Mose 19:12; Josua 20:4).

12 Wir sollten beachten, daß die Sünden, die in Jesu Rat angesprochen werden, wirklich schwerwiegende Sünden sind, denn nach den Worten Jesu wird dem Übertreter die Gemeinschaft entzogen, wenn er auf die Zurechtweisung der Versammlung nicht hört (Matth. 18:17). Obwohl es sich dabei um schwerwiegende Sünden handelte, sollten sie jedoch nicht weiter bekanntgemacht werden, als es die Umstände erforderten. Dieser Rat bezieht sich zwar auf Sünden, die eine Person gegenüber einer anderen begeht, doch scheint sich der von Gottes Sohn geäußerte Grundsatz, eine solche Sache nicht unnötigerweise bekanntzumachen, auf alle Fälle zu beziehen, ganz gleich, um welche Art von Übertretung es sich handelt.

13. Wann sollte also jemand logischerweise vor der ganzen Versammlung zurechtgewiesen werden, und wann sollte dies „mit Strenge“ geschehen?

13 Alle biblischen Hinweise zeigen, daß eine Zurechtweisung vor der Versammlung nur dann erteilt wird, wenn es sich um eine schwerwiegende Sünde handelt, die in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist oder mit Sicherheit noch bekannt wird, oder wenn vertraulichere Bemühungen, den Sünder zur Reue und zur Abkehr von der Sünde zu bewegen, nur zu zweifelhaften Ergebnissen geführt haben und eine gewisse Gefahr für die Versammlung für möglich gehalten wird, eine Gefahr, vor der die Glieder der Versammlung gewarnt werden müssen, damit sie sich davor schützen könnenb. Wenn die Übertretung größere Schwierigkeiten für die Versammlung mit sich gebracht hat, muß der Betreffende „mit Strenge“ zurechtgewiesen werden, und zwar so lange, bis das Unrecht bereinigt ist (Tit. 1:13).

EINE ÖFFENTLICHE ZURECHTWEISUNG AUSSPRECHEN

14. Wieso entspricht eine Bekanntmachung, die einfach besagt, jemand sei zurechtgewiesen worden, in Wirklichkeit nicht der Anweisung, jemand ‘vor den Augen aller zurechtzuweisen’? Was ist erforderlich?

14 Soll eine Person, die fortgesetzt gesündigt hat, wirkungsvoll zurechtgewiesen werden, so müssen überzeugende Beweise aus Gottes Wort dargelegt werden. Das Verlesen einer Bekanntmachung in Gegenwart einer Gruppe, daß jemand „zurechtgewiesen worden ist“, kann keine ‘Zurechtweisung vor den Augen aller’ sein. Die Bekanntgabe an sich besagt ja, daß der Betreffende „zurechtgewiesen worden ist“, und zeigt somit, daß die Zurechtweisung eine Sache der Vergangenheit ist und offensichtlich nicht in Gegenwart derer erfolgt, die die Bekanntgabe hören, denn sonst brauchte eine solche Bekanntmachung nicht gegeben zu werden. Die Bekanntmachung könnte ein ‘Schelten vor den Augen aller’ genannt werden, doch ist sie nicht die eigentliche Zurechtweisung. Sie ist zwar eine Beschuldigung oder Bloßstellung, doch ist sie nicht mit überzeugenden Beweisen verbunden, durch die sich eine Zurechtweisung auszeichnet. Um eine wirkliche Zurechtweisung vor der Versammlung zu erteilen, muß mit Nachdruck auf das hingewiesen werden, was Gottes Wort über die bestimmte Sünde sagt. Das ist wichtig, wenn bei den Zuhörern eine gottgefällige Furcht davor erweckt werden soll, derselben Sünde zu verfallen (2. Tim. 4:2).

15, 16. Muß eine Person namentlich genannt werden, damit sie „vor den Augen aller“ zurechtgewiesen wird, und inwiefern geht das aus 1. Korinther 14:23-25 hervor?

15 Muß der Übertreter namentlich genannt werden, damit er „vor den Augen aller“ zurechtgewiesen wird? Da in der Bibel nichts davon gesagt wird, daß der Name erwähnt werden sollte, scheint auch das von der bestehenden Notwendigkeit abzuhängen. Offensichtlich kann die Zurechtweisung in einer öffentlichen Zusammenkunft erfolgen, ohne jedoch den oder die Zurechtgewiesenen namentlich zu erwähnen.

16 Der Apostel Paulus spricht zum Beispiel in seinem ersten Brief an die Korinther von einem Außenstehenden, der eine christliche Zusammenkunft besucht. Dieser Fremde war sich vielleicht zuvor der Verkehrtheit seiner Handlungen und seiner Lebensweise nicht bewußt. Er sah keine Notwendigkeit zu bereuen. Wenn er aber, wie der Apostel zeigt, die in der Zusammenkunft Anwesenden über Gottes Wahrheit sprechen hört, „wird er von ihnen allen überführt [„zurechtgewiesen“, Kürzinger], er wird von allen genau beurteilt; das Verborgene seines Herzens wird kund“. Es ist nicht etwa so, daß alle Anwesenden seinen Namen ausrufen, denn er ist ja für sie ein Fremder. Aber durch die machtvollen Wahrheiten, über die sie sprechen, sieht er sich in einem neuen Licht, und sein Herz wird zur Reue veranlaßt (1. Kor. 14:23-25).

17. Weshalb mußten einige auf Kreta streng zurechtgewiesen werden, und wie konnte Titus ‘fortfahren, sie zurechtzuweisen’?

17 Paulus gab Titus, der sich auf der Insel Kreta befand, in einem Brief hinsichtlich bestimmter Personen den Rat: „Fahre fort, sie mit Strenge zurechtzuweisen, damit sie im Glauben gesund seien.“ Der Grund, weshalb diese Personen mit Strenge zurechtgewiesen werden mußten, bestand darin, daß sie in der Versammlung Unruhe stifteten. Es waren ‘widerspenstige, eitle Schwätzer und Sinnesbetörer, die ganze Haushalte untergruben indem sie Dinge lehrten, die sich nicht gehörten’; andere waren Lügner und Faulenzer. Um ‘fortzufahren, sie zurechtzuweisen’, d. h. es immer wieder zu tun, verlas Titus wahrscheinlich nicht wiederholt bestimmte Namen und gab nicht regelmäßig bekannt, daß die betreffenden Personen einen verkehrten Wandel pflegten, sondern er lenkte in privaten Gesprächen und in öffentlichen Zusammenkünften immer wieder die Aufmerksamkeit auf Gottes Wort und darauf, was es hinsichtlich dieser verkehrten Handlungen gebietet. Dadurch wußte die Versammlung, daß jeder, der eine solche Handlungsweise pflegt, einen schlechten Einfluß ausübt, vor dem man sich schützen mußte. Der deutliche biblische Rat half der ganzen Versammlung, eine heilsame Furcht davor zu entwickeln, sich in derartige Handlungen zu verstricken (Tit. 1:9-13; vergleiche 2. Timotheus 4:2-4; 2. Thessalonicher 3:6-15)c.

18. Welche Umstände würden es insbesondere erfordern, eine Zurechtweisung in den Zusammenkünften der Versammlung zu erteilen?

18 Wenn sich ein Glied der Versammlung etwas hat zuschulden kommen lassen, können die Hirten der Versammlung zweifellos den Fall mit dem Betreffenden in einem persönlichen Gespräch behandeln. Wenn sie aber Grund zu der Annahme haben, daß andere versucht werden könnten, dieselbe Art Sünde zu begehen, sollten sie in den Zusammenkünften Zeit darauf verwenden, eine Zurechtweisung hinsichtlich der betreffenden Art Sünde zu erteilen, ganz besonders dann, wenn die Angelegenheit öffentlich bekanntgeworden ist oder öffentliches Aufsehen erregt hat.

19. Unter welchen Umständen könnten es die Ältesten als ratsam erachten, eine kurze Bekanntmachung zu geben und den Übertreter namentlich zu erwähnen?

19 Falls die Ältesten es aufgrund der Umstände für erforderlich halten, den Namen der Person bekanntzugeben, können sie das tun (obwohl es nicht in einer Ansprache über das Thema geschehen sollte), indem sie erklären, daß sie den Betreffenden zurechtgewiesen haben. Sollte es sich um eine Sache handeln, die Aufsehen erregte, so erhalten die Glieder der Versammlung dadurch die Möglichkeit, die Versammlung gegenüber Personen zu verteidigen, die behaupten mögen, sie entschuldige ein solches Vergehen. Aber selbst wenn die Übertretung nicht weiter bekanntgeworden ist oder im geheimen begangen wurde, mögen die Ältesten eine Bekanntmachung als notwendig erachten. Zum Beispiel könnte sich ein junger Mann nacheinander mit mehreren jungen Frauen eines unzüchtigen Wandels (nicht unbedingt der Hurerei) schuldig gemacht haben. Nachdem er zurechtgewiesen worden ist, mag er Reue zeigen, dennoch haben die Ältesten in seinem Fall vielleicht gewisse Bedenken. Es mag sein, daß sie ihm früher schon einmal Rat erteilen mußten. Da er also einen gewissen Mangel an Entschlossenheit verrät, die Sünde zu meiden, halten es die Ältesten vielleicht für angebracht, in der Versammlung eine entsprechende Bekanntmachung zu geben, so daß sich die einzelnen Glieder, insbesondere die jüngeren Schwestern, dessen bewußt sind, daß man in Gesellschaft dieses jungen Mannes ein gewisses Maß an Vorsicht walten lassen sollte. Die Ältesten können bekanntgeben, daß sie ihn zurechtgewiesen haben, wobei sie seinen Namen erwähnen.

20. Was ist im Fall einer kurzen Bekanntmachung erforderlich, damit die Glieder der Versammlung ‘Furcht davor haben’, derselben Sünde zu verfallen?

20 Wenn eine solche kurze Bekanntmachung, daß jemand zurechtgewiesen worden ist, erfolgt, werden natürlich die meisten Glieder der Versammlung, sofern die Tat heimlich erfolgte, keine Ahnung davon haben, vor welcher Art von Sünde sie sich hüten sollten. Ohne zu wissen, worin die Sünde bestand, werden sie wohl kaum ‘Furcht davor haben’, derselben Sünde zu verfallen. Deshalb sollte ein Ältester in einer späteren Zusammenkunft einige biblische Gedanken behandeln, die mit der betreffenden Art Sünde zusammenhängen, und zeigen, wie man in diese Sünde verstrickt werden könnte und weshalb sie so verwerflich und schädlich ist, und er sollte vernünftigen Rat darüber erteilen, wie man sich wappnen kann, um nicht in eine solche Schlinge zu geraten. Bei einer solchen Ansprache werden jedoch keine Namen genannt.

21. Wie können die Glieder einer Versammlung vor Sündern geschützt oder darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Personen, deren Sünden offensichtliche Auswirkungen haben, vor allen zurechtgewiesen worden sind, auch wenn kein Name genannt wird?

21 Die Ältesten sind vielleicht sogar der Meinung, daß schon eine solche Ansprache genügt, denn wenn auch in keiner früheren Zusammenkunft ein Name bekanntgegeben wurde, mögen die Glieder der Versammlung durch die Ansprache den nötigen Aufschluß erhalten, um sich schützen zu können, falls der Betreffende an sie herantritt und erneut die in der Ansprache beschriebene Taktik anwendet. Nehmen wir an, daß unerlaubter Geschlechtsverkehr zu einer Schwangerschaft führt oder daß eine Ehe aufgrund von Ehebruch geschieden wird. Der Älteste, der in einer Ansprache zeigt, wie jemand in eine Sünde auf geschlechtlichem Gebiet verstrickt werden kann, könnte u. a. warnend sagen: „Wir sollten nicht denken, das könnte uns nicht passieren, denn es ist in unserer Versammlung passiert, und wir stellen mit Bedauern fest, daß es nun unerfreuliche Folgen hat.“ Wiewohl also weder vor noch während, noch nach der Ansprache ein Name genannt worden ist, würden die Glieder der Versammlung wissen, daß eine Zurechtweisung erteilt worden ist, sobald sie von der Schwangerschaft oder der Ehescheidung Kenntnis erhalten.

22. (a) Welche schriftgemäße Verantwortung haben Älteste im Hinblick auf Übertretungen und gegenüber denjenigen, die sie begangen haben? (b) Inwiefern hat der Übertreter stets für seine Sünde zu zahlen, auch wenn ihm Barmherzigkeit erwiesen worden ist?

22 Als Hirten können die Ältesten einer Versammlung anhand des Wortes Gottes heilen, zurechtweisen, Verweise erteilen, zurechtbringen und züchtigen (Gal. 6:1; 2. Tim. 3:16; Jak. 5:14-16). Sie können aber auch dadurch einen „Verweis“ erteilen, daß sie reuelosen Sündern die Gemeinschaft entziehen (1. Kor. 5:1-13; 2. Kor. 2:6-8). Die Versammlung mag einem Sünder Barmherzigkeit erweisen. Das bedeutet aber nicht, daß er straffrei ausgeht. Denn obwohl er aufgrund seiner Reue Jehovas Barmherzigkeit erlangt, wird die Sünde bei ihm unausweichliche Folgen haben. Die Sünde wird sich zwangsläufig auf den Übertreter in geistiger, seelischer, körperlicher und materieller Hinsicht mehr oder weniger schädigend auswirken. Doch er ist selbst an dem schuld worunter er zu leiden hat. Er erntet, was er gesät hat (Gal. 6:7, 8).

23. Was sollten wir alle daher beharrlich und vertrauensvoll tun?

23 Bemühen wir uns daher alle, nicht im Hinblick auf das Fleisch und seine schlechten Neigungen zu „säen“, sondern im Hinblick auf den Geist, da wir wissen, daß wir „vom Geist ewiges Leben ernten“ können. Ja, „laßt uns nicht nachlassen, das zu tun, was vortrefflich ist, denn zu seiner Zeit werden wir ernten, wenn wir nicht ermatten“, nach der Gerechtigkeit zu trachten, die uns Gottes Anerkennung und seinen reichen Segen einträgt (Gal. 6:8, 9).

[Fußnoten]

a Manche Übersetzungen verwenden bei der Wiedergabe von 1. Timotheus 5:20 das Wort „Öffentlichkeit“ oder „öffentlich“. Einige davon beschränken die „Sünder“ nur auf den Kreis der Ältesten, die im vorangehenden Vers (Vers 19) erwähnt werden. Monsignore Knox gibt den Text zum Beispiel so wieder: „Erteile denjenigen, die ein schlechtes Leben führen, einen öffentlichen Tadel“ und sagt in einer Fußnote: „‚Denjenigen‘ bedeutet wahrscheinlich ,denjenigen Presbytern [Ältesten]‘; die Anweisung, daß sie in der Öffentlichkeit getadelt werden sollten, wird meistens so aufgefaßt, daß es bedeutet ,vor den anderen Presbytern‘.“ Zur Frage, ob sich die Worte „vor allen“ auf „alle Ältesten“ oder auf „alle in der Versammlung“ beziehen, heißt es in dem Theologisch-homiletischen Bibelwerk von J. P. Lange: „Grammatisch ist das Eine eben so wohl zulässig als das Andere.“ Wir machen auf diese Punkte nur aufmerksam, um zu zeigen, daß die Worte „vor den Augen aller“ aus 1. Timotheus 5:20 grammatisch mehr als eine Anwendung zulassen: auf eine größere Gruppe wie die versammelte Gemeinde oder auf eine kleinere Gruppe wie eine Ältestenschaft.

b Viele Bibelkommentatoren geben zu 1. Timotheus 5:20 ähnliche Erklärungen. Albert Barnes sagt dazu: „... die Anweisung spricht hier davon, wie ein Übertreter behandelt werden sollte, dessen Schuld erwiesen und öffentlich bekanntgeworden ist. In diesem Fall sollte eine öffentliche Mißbilligung zum Ausdruck gebracht werden.“ In dem Theologisch-homiletischen Bibelwerk von J. P. Lange heißt es: „... die Natur der Sache selbst erheischt, ... [hamartánontas] entschieden von gröberen Vergehungen zu verstehen, und zwar von solchen, an welchen die Gläubigen mit Grund Aergerniß nehmen.“ In Henry’s Bible Commentary ist zu lesen: „Sünder, die öffentlichen Anstoß erregt haben, müssen öffentlich getadelt werden, da ihre Sünde in der Öffentlichkeit geschehen und vor vielen begangen worden ist — oder zumindest viele davon gehört haben —, müssen sie öffentlich und vor allen zurechtgewiesen werden.“

c Zwar werden bestimmte Personen in den Briefen des Paulus und Johannes in ungünstigem Sinne erwähnt, doch sollte man beachten, daß es sich dabei um Briefe handelt, die an Einzelpersonen geschrieben worden waren, um diese vor Abtrünnigen oder vor Personen zu warnen, die sich der Tätigkeit der Apostel widersetzten (1. Tim. 1:19, 20; 2. Tim. 1:15; 4:10, 14, 15; 3. Joh. 9). Im Gegensatz dazu enthalten viele Briefe der inspirierten Schreiber Zurechtweisungen, die unbedingt erforderlich waren, doch die Übertreter bleiben ungenannt. (Vergleiche Römer 2:1-4, 17-24; 1. Korinther 1:11-13; 3:1-4; 15:12; Jakobus 2:1-9.)

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