Fragekasten
● Was sollte am Anschlagbrett angebracht werden?
Die Verkündiger haben die Möglichkeit, sich am Anschlagbrett über Einzelheiten aus Briefen, über Pläne und allgemeinen Aufschluß in bezug auf die Tätigkeit der Versammlung zu informieren, obwohl einige dieser Dinge der Versammlung vielleicht vorher vorgelesen werden mögen.
Verschiedene Dinge, die am Anschlagbrett angebracht werden dürfen, sind: das Programm der Predigtdienst-Zusammenkunft, die Aufstellung der Zuteilungen für die Predigtdienstschule, der Saalreinigungsplan, Briefe der Gesellschaft, in denen erwähnt wird, daß sie am Brett angebracht werden sollten. Mitteilungen über den Besuch des Kreisdieners und der Plan über Verkündiger, die mit dem Kreisdiener zusammen arbeiten, Briefe in bezug auf den kommenden Kreiskongreß, der monatliche Felddienstbericht der Versammlung, Aufstellungen über Vorträge und Redner der kommenden Monate, Zuteilungen für diejenigen, die als Vorsitzende bei der Zusammenkunft für die Öffentlichkeit dienen oder den „Wachtturm“ vorlesen werden, die Versammlungsbuchstudien im Versammlungsgebiet sowie die Zeiten der Zusammenkünfte und wo sie stattfinden usw.
Das Bekanntmachungsbrett sollte nicht für persönliche Dinge, wie die Bekanntmachung einer Hochzeitsfeier, verwendet werden. Zeitungsausschnitte sollten nicht unterschiedslos angebracht werden, obwohl der Aufseher es von Zeit zu Zeit für angebracht halten mag, ausgewählte Artikel für einige Tage anzubringen. Das Bekanntmachungsbrett sollte sauber und dekorativ sein. Der Aufseher führt die Aufsicht darüber, und er sollte darauf achten, daß es auf dem laufenden gehalten wird.