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Königreichsdienst 1973
km 7/73 S. 3

Fragekasten

● Können unter Umständen Dienstamtgehilfen herangezogen werden, um öffentliche Vorträge außerhalb der eigenen Versammlung zu halten?

Die Bibel erlegt den Ältesten die Verantwortung auf, in den Versammlungen „in Wort und Lehre“ zu dienen. (1. Tim. 5:17; 3:2) Wenn möglich, sollten sie die öffentlichen Vorträge halten. Falls trotz des Redneraustausches zwischen Versammlungen nicht genug Älteste vorhanden sind, mag die Ältestenschaft bestimmten Dienstamtgehilfen öffentliche Vorträge (oder möglicherweise Teile eines Vortrags) in ihrer Heimatversammlung zu teilen.

Normalerweise werden Älteste dazu bestimmt, in anderen Versammlungen öffentliche Vorträge zu halten. Wenn es aber einfach nicht genug Älteste in diesem Gebiet gibt, können auch Dienstamtgehilfen aus Nachbarversammlungen angefordert werden, um öffentliche Vorträge zu halten, damit die Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit stattfinden können. Wenn der vorsitzführende Aufseher eine Anforderung für die Dienste eines Dienstamtgehilfen erhält und die Ältestenschaft der Versammlung glaubt, daß er eine solche Aufgabe gut erfüllen werde, dann mag sie einen Dienstamtgehilfen beauftragen, in der anderen Versammlung zu sprechen. Doch wenn nicht ausdrücklich Dienstamtgehilfen als Redner angefordert werden, sollten nur Älteste in andere Versammlungen gesandt werden, um Vorträge zu halten.

Wo es zu gewissen Zeiten überhaupt nicht möglich ist, Redner für öffentliche Vorträge zu erhalten, wird angeregt, daß der Stoff, der in den ausführlichen Dispositionen enthalten ist, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, in den Versammlungen vorgelesen wird, wobei man die Schriftstellen gemeinsam nachschlagen und besprechen kann. (Bestellt für solche Darbietungen keine Handzettel.) Auf diese Weise werden alle die geistige Speise erhalten, die durch das Programm der Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit dargeboten werden soll, ganz gleich, ob öffentliche Redner zur Verfügung stehen oder nicht.

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