Tabakgenuß
1 Im Wachtturm wurde vor einiger Zeit darauf hingewiesen, daß entschiedenes Handeln erforderlich ist, damit Gott hingegebene Personen den Genuß von Tabak einstellen. Falls irgend jemand Tabak genießt, wäre es gut, wenn er größere Anstrengungen machen würde, damit aufzuhören. Er könnte sich mit den Ältesten in Verbindung setzen, um Hilfe zu erhalten. Die Ältesten sollten zu gegebener Zeit — indem sie den Rat der Bibel anwenden — entscheiden, wer in der Versammlung bleiben kann.
2 Nichtgetauften Personen, die Tabak genießen und lediglich die Zusammenkünfte besuchen, ohne den Gebrauch von Tabak zu verteidigen oder zu versuchen, Brüder mit dieser Gewohnheit zu behelligen, kann weiterhin gestattet werden, die Zusammenkünfte zu besuchen, doch dürften sie im Königreichssaal keinen Tabak genießen. Mit Personen, die nicht getauft sind, aber in dem Sinne mit uns verbunden sind, daß sie sich am Predigtdienst und an der Theokratischen Predigtdienstschule beteiligen, sollte gesprochen werden, und falls sie innerhalb der Zeitspanne von sechs Monaten diese Gewohnheit nicht aufgegeben haben, sollte ihnen gesagt werden, daß sie sich nicht mehr am Predigtdienst oder an der Theokratischen Predigtdienstschule beteiligen können. Man sollte sie ermuntern, die Ältesten zu unterrichten, sobald sie den Tabakgenuß vollständig eingestellt haben. Gegen sie wird jedoch nichts weiter unternommen, da sie nicht getauft sind. Sie können die Zusammenkünfte besuchen. Im Falle dieser nichtgetauften Personen wäre keine öffentliche Bekanntmachung erforderlich.
3 Falls jemand, der Tabak genießt, früher einmal getauft worden ist, die Organisation jedoch vor langer Zeit verlassen hat und sich jetzt nicht als ein Zeuge Jehovas ausgibt und falls die Tatsache, daß er Tabak genießt, die Versammlung weder beunruhigt noch in einen schlechten Ruf bringt, wäre es nicht erforderlich, daß Älteste ihn ausfindig machen und ihn fragen, ob er Tabak genießt; es wäre nicht erforderlich, gegen einen solchen Raucher, der nicht mehr mit uns verbunden ist, etwas zu unternehmen.