Fragekasten
● Sollte der Schulaufseher immer noch nach jeder Studierendenansprache in bezug auf die Redemerkmale Rat erteilen?
Ja. In den Anweisungen der Theokratischen Predigtdienstschule für 1974 heißt es: „Zu jeder Studierendenansprache wird passender Rat erteilt, wobei dem am Fuße des Zettels ,Rat zu den Ansprachen‘ aufgeführten Programm der fortschreitenden Vortragsschulung gefolgt wird.“
Dem Studierenden wird auf seinem Zuteilungszettel mitgeteilt, an welchem Punkt oder welchen Punkten er arbeiten sollte. Es ist daher passend, daß der Schulaufseher durch einen Rat oder durch ein Lob erwähnt, inwieweit das geschehen ist. Vielleicht hat der Studierende die im „Leitfaden“ enthaltenen Anregungen sehr gut angewandt. Es ist angebracht, daß der Raterteilende dem Studierenden ein kurzes Lob ausspricht, und vielleicht kann er erwähnen, wie der Studierende die Anregungen angewandt hat und warum es passend war, die Redemerkmale auf diese Weise zu beachten, oder wieso es für ihn im Predigtdienst von Nutzen sein wird. Solche Erklärungen können für alle, die der Schule beiwohnen, nützlich und lehrreich sein.
Wie in den Schulanweisungen für 1974 gezeigt wird, müssen jedoch nicht volle zwei Minuten darauf verwendet werden, Rat zu der Ansprache zu geben. Es ist angebracht, den Nachdruck auf geistige Dinge zu legen. Und das kann durch passende Bemerkungen zu wichtigen Gedanken des zugeteilten Stoffes, die der Sprecher nicht erwähnt hat, erreicht werden. Durch Bemerkungen, die den Wert des Stoffes für uns zeigen, kann die Aufmerksamkeit aller hauptsächlich auf den dargebotenen biblischen Aufschluß gelenkt werden. Um in dieser Hinsicht ausgeglichen zu sein, beachte man die Anregungen, die im „Königreichsdienst“ für Dezember 1972 auf Seite 7 gegeben wurden.
Der Schulaufseher sollte darauf achten, für seinen Rat und seine Bemerkungen nach jeder Studierendenansprache nicht mehr als zwei Minuten zu verwenden.