Fragekasten
● Sollten Eltern die Zeit, die sie mit der Belehrung und Schulung ihrer nichtgetauften Kinder verbringen, als Predigtdienst berichten?
Es erfordert von beiden Elternteilen viel Zeit und Mühe, der Aufgabe nachzukommen, ihre Kinder im Wege Jehovas zu unterweisen. Gottesfürchtige Eltern sollten während es ganzen Tages darauf bedacht sein, alle Möglichkeiten wahrzunehmen (5. Mose 8:6, 7; Eph. 6:4). Die Schwere dieser Verantwortung ist nicht davon abhängig, ob die damit verbrachte Zeit auf einem Berichtszettel erscheint oder nicht. Wir tun vieles, was mit unserem Dienst für Gott in Verbindung steht. Eigentlich wird nur sehr wenig davon als Predigtdienst berichtet.
Die Gesellschaft ist jedoch daran interessiert, einen Bericht über die im Predigtdienst geleistete Arbeit zusammenzustellen, d. h. über das, was getan wurde, um die biblischen Wahrheiten solchen Personen zu überbringen, die noch nicht zur Christenversammlung gehören. Was wir also berichten, ist größtenteils das, was wir getan haben, um Außenstehenden zu predigen, d. h. Personen, die keine Gott hingegebenen, getauften Zeugen Jehovas.
Die Gesellschaft hat jedoch als Antwort auf viele Briefe, in denen diese Frage aufgeworfen wurde, erklärt, daß der Elternteil, der ein Studium mit einem ungetauften Kind leitet, genauso wie bei einem anderen im Predigtdienst durchgeführten Heimbibelstudium wöchentlich eine Stunde und einen Rückbesuch und monatlich ein Heimbibelstudium berichten kann, wenn er dies wünscht und wenn das Studium regelmäßig geplant ist und durchgeführt wird.
Wir glauben, daß jemand die Berichterstattung über seine Tätigkeit in Verbindung mit der Belehrung seiner ungetauften Kinder am besten darauf beschränken sollte; sonst würde der Predigtdienstbericht der Versammlung bald nicht mehr viel Aufschluß darüber geben, in welchem Umfang die gute Botschaft Außenstehenden, d. h. der Öffentlichkeit, gepredigt wird.