Fragekasten
◼ Kann die Zeit für das Familienstudium von beiden Eltern berichtet werden?
In erster Linie ist zwar der Vater dafür verantwortlich, die Kinder „in der Zucht und in der ernsten Ermahnung Jehovas“ aufzuziehen, doch an der Erziehung sind beide Eltern beteiligt (Eph. 6:4). Kinder werden in der Bibel aufgefordert: „Höre, mein Sohn, auf die Zucht deines Vaters, und verlass nicht das Gesetz deiner Mutter“ (Spr. 1:8). Das Familienbibelstudium ist ein wichtiger Teil der elterlichen Erziehung.
In der Vergangenheit hat nur der Elternteil die Zeit für das Familienstudium mit ungetauften Kindern berichtet, der es geleitet hat, selbst wenn beide Eltern an der Besprechung beteiligt waren. Das ändert sich nun. Wenn sich beide Eltern während des Familienstudiums daran beteiligen, die Kinder zu unterweisen, können beide pro Woche maximal eine Stunde als Predigtdienst berichten. Eltern sind natürlich jede Woche viel länger als nur eine Stunde damit beschäftigt, ihre Kinder zu lehren. Die Kindererziehung setzt das ständige Bemühen beider Eltern voraus (5. Mo. 6:6-9). Der monatliche Predigtdienstbericht sollte jedoch vor allem erkennen lassen, was im Gebiet getan worden ist. Für das Familienstudium sollte daher wöchentlich nicht mehr als eine Stunde berichtet werden, selbst wenn es länger dauert, öfter als einmal wöchentlich durchgeführt oder mit jedem Kind einzeln studiert wird. Allerdings würde nur ein Elternteil das Familienbibelstudium und pro Woche höchstens einen Rückbesuch berichten.