Fragekasten
● Ist es zulässig, daß eine Versammlung anläßlich des Kreisaufseherbesuchs eine Zusammenkunft auf den Anfang der Woche verlegt?
Im „Organisations“-Buch, Seite 84 wird angeregt, daß während der Woche des Kreisaufseherbesuchs alle Zusammenkünfte zu den normalen Zeiten stattfinden. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine unumstößliche Regel. Auf Seite 103 wird gezeigt, daß die Zeiten der Zusammenkünfte jeweils am Ort festgelegt werden. Falls die Ältesten diese Angelegenheit der Versammlung vortragen und sie eine Zusammenkunft auf den Anfang der Woche (z. B. Dienstag- oder Mittwochabend statt Donnerstag- oder Freitagabend) verlegen möchten, so wäre dagegen nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß man dadurch nicht in Konflikt mit dem Plan anderer Versammlungen kommt, die denselben Saal benutzen.
Die Zusammenkünfte sollten zu einer Zeit stattfinden, die für die Versammlung am besten geeignet ist. Wenn z. B. nur zwei Versammlungen ein und denselben Königreichssaal benutzen und die Dienstzusammenkünfte normalerweise am Donnerstag oder Freitag stattfinden, könnte vielleicht die eine Versammlung, in der der Kreisaufseher zu Besuch ist, die Zusammenkunft auf Dienstag verlegen. Es ist berichtet worden, daß es für einige Personen, die in einem geteilten Haus leben, und für einige Neuinteressierte schwierig ist, alle Zusammenkünfte zu besuchen, wenn diese am Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden. Die Ältesten der Versammlung können den Kreisaufseher unterrichten, wenn sich an den normalen Zeiten der Zusammenkünfte etwas ändert, so daß er Gelegenheit hat, sich rechtzeitig darauf einzustellen.