Fragekasten
● Ist es angebracht, an das Zweigbüro der Gesellschaft zu schreiben und um Unterkunft bei Brüdern in deinem eigenen Land oder in einem anderen Land oder in der Stadt, wo sich das Zweigbüro befindet, zu bitten?
Die Arbeit des Zweigbüros besteht in der Förderung des Predigens und Lehrens der guten Botschaft von Gottes Königreich. Für eine vorübergehende oder dauernde Unterkunft für Reisende zu sorgen ist eine Privatangelegenheit. In keinem Zweigbüro ist eine Vorkehrung getroffen, um Auskunft zu erteilen, bei welchen Brüdern man vorübergehend oder dauernd wohnen könnte. Wer solche Auskünfte wünscht, sollte sie auf privater Basis einholen und nicht an die Gesellschaft schreiben oder jemand in einem ihrer Büros deshalb besuchen. Die Zweigbüros der Gesellschaft können jedoch über Ort und Zeit der Versammlungszusammenkünfte Auskunft geben und nötigenfalls auch erwähnen, welche Möglichkeiten bestehen, in Hotels, Jugendherbergen usw. zu übernachten.
In Verbindung mit Kongressen wird eine besondere Abteilung eingerichtet, die Unterkünfte vermittelt. Wer einen bestimmten Kongreß besuchen möchte, sollte an das Unterkunftsbüro in der betreffenden Kongreßstadt schreiben. Wer jedoch diese Anschrift nicht kennt, weil er einen Kongreß in einem anderen Land besuchen möchte, kann sein Unterkunftsanforderungsformular an das betreffende Zweigbüro zur Weiterleitung an das Unterkunftsbüro des Kongresses senden.