Internationaler Kongreß — Unterkünfte
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, daß die Unterkunftsbüros in München und Düsseldorf, wo 1978 internationale Kongresse stattfinden, am 24. April eröffnet werden, um eure Anforderungen bearbeiten zu können. Die Gesellschaft wird allen Versammlungen neue Unterkunfts-Anforderungen senden, damit alle, die Hotel-, Massen- oder Privatunterkünfte sowie Zeltplätze und Stellplätze für Wohnwagen anfordern möchten, dies tun können. Die Ältesten sollten bitte alle Unterkunfts-Anforderungsformulare, die aus früheren Jahren noch im Königreichssaal vorhanden sein mögen, vernichten, da das Formular revidiert worden ist. Für die Zuteilung von Unterkünften wird ein vollständig neues System eingeführt.
Wie ihr feststellen werdet, wird auf den neuen Formularen der Sekretär der Versammlung oder der „Kongreßkoordinator“ der Versammlung aufgefordert, jedes Formular, das abgegeben wird, auf Genauigkeit, Sauberkeit usw. zu überprüfen und es zu unterzeichnen und dadurch seine Zustimmung anzuzeigen, bevor er es an die Unterkunftsabteilung in der betreffenden Kongreßstadt sendet. Daher sollte jeder, der eine Unterkunfts-Anforderung ausfüllt, sie nicht selbst an die Unterkunftsabteilung senden, sondern sollte sie dem dafür zuständigen Ältesten in der Versammlung abgeben, damit die Anforderung bestätigt wird. Der Älteste kann sie dann zusammen mit weiteren Unterkunfts-Anforderungen, die für dieselbe Kongreßstadt vorliegen, an die auf der Rückseite jedes Formulars aufgeführte Anschrift des betreffenden Unterkunftsbüros senden. Die Ältestenschaft jeder Versammlung sollte unverzüglich entscheiden, ob der Sekretär oder ein von ihr beauftragter „Kongreßkoordinator“ die Unterkunfts-Anforderungen bestätigen wird, und dies dann der Versammlung bekanntgeben.
Es werden zweifellos genügend Unterkünfte für alle zur Verfügung stehen, die eine solche anfordern. Privatunterkünfte werden allerdings nur in sehr begrenzter Zahl verfügbar sein. Alle, die bei Brüdern oder Interessierten unterkommen, sollten, bereit sein, einen bestimmten Betrag dafür zu bezahlen, da den Wohnungsinhabern — ob Brüder oder Außenstehende — durch die Aufnahme von Gästen bestimmte Ausgaben entstehen, was Abnutzung, Bettzeug usw. betrifft. Man sollte auch daran denken, daß der Wohnungsinhaber weder verpflichtet ist, für Essen oder eine Fahrmöglichkeit zu sorgen, noch die Gäste für eine längere Zeit, als der Kongreß dauert, bei sich aufzunehmen. Es ist Sache des Wohnungsinhabers, wenn er eine Ausnahme machen möchte.
In den meisten Kongreßstädten hat die Gesellschaft durch die Kongreßorganisation bereits eine Anzahl Hotelzimmer reservieren lassen, um einen viel niedrigeren Preis zu erhalten, als es Einzelpersonen möglich wäre, die selbst Abmachungen treffen. In den meisten Fällen wäre es daher zu eurem Vorteil, eine Unterkunfts-Anforderung, wie oben erwähnt, an die Unterkunftsabteilung in der betreffenden Kongreßstadt zu senden, statt euch selbst um Unterkunft zu bemühen.
Diese Hinweise mögen euch helfen, demnächst eure Unterkünfte anzufordern. Weitere sachdienliche Punkte in Verbindung mit den Kongressen werden in Artikeln behandelt werden, wenn die Kongreßzeit näher rückt.