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Unser Königreichsdienst 1976
km 5/76 S. 8

Fragekasten

● Sollte sich ein Zeuge Jehovas in einem Krankenhaus behandeln und pflegen lassen, das von einer religiösen Organisation unterhalten wird?

Verschiedene religiöse Organisationen unterhalten Krankenhäuser, in denen man sich ärztlich behandeln und pflegen lassen kann. Im allgemeinen wurden solche Krankenhäuser nicht zur regelrechten Förderung der falschen Religion errichtet. Ursprünglich mögen sie als Einnahmequelle für eine religiöse Organisation gegründet worden sein. Heute haben einige Krankenhäuser jedoch nur noch einen religiösen Namen, während andere teilweise noch kirchliches Personal beschäftigen.

Wenn ein Zeuge Jehovas die Dienste eines Krankenhauses in Anspruch nehmen muß, sollte er selbst entscheiden, ob er in ein Krankenhaus geht, das möglicherweise mit einer religiösen Organisation in Verbindung steht. Das Gewissen des einen mag ihm dies gestatten, während das Gewissen des anderen dies nicht erlaubt. Bestimmte Umstände mögen für die Entscheidung ausschlaggebend sein, und man tut gut, diese zu berücksichtigen.

Zum Beispiel mag ein Krankenhaus mit einem religiösen Namen das einzige Krankenhaus in der näheren Umgebung sein. Oder es gibt zwar ein anderes Krankenhaus in der Nähe, doch dasjenige, das möglicherweise mit einer Kirche verbunden ist, mag für bessere Leistungen bekannt sein. Vielleicht hat auch nur dasjenige, das einen religiösen Namen trägt, die für eine erforderliche Behandlung benötigte Ausrüstung, oder vielleicht ist es das einzige Krankenhaus, in dem der Arzt oder der Chirurg seine Patienten behandeln kann. Mitunter mögen Krankenhäuser, die irgendwie mit einer Kirche verbunden sind, den Standpunkt eines Christen hinsichtlich der Verwendung von Blut respektieren, während einige private oder städtische Krankenhäuser dies nicht tun mögen. Diese Faktoren müßte man bei seiner Entscheidung, in welches Krankenhaus man geht, berücksichtigen.

Wenn man sich entschließt, in ein Krankenhaus zu gehen, das irgendwie mit einer Kirche verbunden ist, so mag man es so betrachten, daß man lediglich für geleistete Dienste bezahlt. Man könnte es so ansehen, als ob die Kirche ein bestimmtes Geschäft betreibt, und wenn man für einen Dienst dieses Geschäftes bezahlt, würde man nicht direkt eine freiwillige Spende zur Unterstützung einer falschen Religion machen. Man würde lediglich ein Erzeugnis oder einen Dienst bezahlen.

Selbstverständlich muß man als Christ unter solchen Umständen bewußt darauf achten, daß man sich nicht auf irgendeine Weise an falscher Anbetung beteiligt. Außerdem könnte man auf Personen, die im Krankenhaus arbeiten oder dort zu Besuch sind, nicht die üblichen religiösen Titel wie „Pater“, „Pfarrer“ oder dergleichen anwenden. Man müßte darauf achten, daß es bei einer rein geschäftlichen Vereinbarung bleibt, in deren Rahmen man behandelt wird oder einem ein Dienst geleistet wird und nichts weiter.

Jeder muß also alle damit zusammenhängenden Umstände berücksichtigen und dann selbst entscheiden, in welches Krankenhaus er gehen möchte (Gal. 6:5).

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