Sucht sie bitte unverzüglich auf
Wen sollten wir unverzüglich aufsuchen? Diejenigen, die um Veröffentlichungen oder um eine regelmäßige Zeitschriftenzustellung gebeten haben oder die von einem Zeugen Jehovas in ihrer Wohnung besucht werden möchten. Wer äußert solche Bitten? Personen, die sich brieflich, telefonisch oder über unsere offizielle Internet-Website an das Zweigbüro wenden. Ist solches Interesse vorhanden, informiert das Zweigbüro die zuständige Versammlung mittels des Formulars S-70 oder per Brief davon. Wenn die Ältesten eine solche Benachrichtigung erhalten, werden sie unverzüglich einen Verkündiger beauftragen, der dem Interesse eifrig nachgehen wird. Sollte der Verkündiger die Person ungeachtet aller Bemühungen nicht zu Hause antreffen, könnte er versuchen, sie telefonisch zu erreichen, oder eine unauffällige Notiz hinterlassen. Wer gebeten wird, solch einen Besuch zu machen, sollte bitte alles daransetzen, die interessierte Person unverzüglich aufzusuchen.