Fragekasten
◼ Sollte man für andere einen Coupon ausfüllen oder online um ein Bibelstudium bitten?
Viele unserer Veröffentlichungen enthalten Coupons, mit denen man beim Zweigbüro Bücher oder Broschüren bestellen oder um einen Besuch von Zeugen Jehovas bitten kann. Außerdem kann man über die Website www.watchtower.org mit uns in Kontakt treten, wenn man die Bibel studieren möchte. So können viele Menschen etwas über die Wahrheit erfahren. Allerdings ist es zu Problemen gekommen, weil Verkündiger für Verwandte oder andere einen Coupon ausgefüllt oder online um ein Bibelstudium gebeten haben.
Einige, denen daraufhin Veröffentlichungen zugesandt wurden, haben sich beschwert. Sie fühlten sich belästigt und dachten, sie würden im Zweigbüro auf einer Adressenliste stehen. Und Personen, die nicht selbst um einen Besuch gebeten hatten, reagierten verärgert, als Verkündiger vor ihrer Tür standen. Dadurch entstand für die Verkündiger eine peinliche Situation. Coupons sollten daher nicht von Verkündigern, sondern nur von interessierten Personen selbst ausgefüllt werden. Das Gleiche gilt für das Online-Formular auf www.watchtower.org. Wird festgestellt, dass jemand für einen anderen etwas bestellt oder online um einen Besuch gebeten hat, wird der Auftrag nicht bearbeitet.
Wie können wir aber dann einem Verwandten oder Bekannten helfen? Wenn wir möchten, dass er Veröffentlichungen erhält, könnten wir sie ihm direkt als Geschenk zusenden. Falls er Interesse hat und von Zeugen Jehovas besucht werden möchte, wir aber nicht wissen, wie wir mit den Ältesten der zuständigen Versammlung in Kontakt treten können, sollten wir das Formular Mache bitte einen Rückbesuch (S-43) ausfüllen und dem Versammlungssekretär geben. Er wird es durchsehen und an das Zweigbüro weiterleiten. Ist ein Interessierter allerdings in einer Haftanstalt, einer Entzugsklinik oder einem Krankenhaus, sollte man sich nicht an das Zweigbüro wenden. Wir könnten ihn aber bitten, mit den Brüdern, die die Anstalt oder die Klinik besuchen, Kontakt aufzunehmen oder selbst an das Zweigbüro zu schreiben.