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Unser Königreichsdienst 2004
km 7/04 S. 3

Fragekasten

◼ Wie erhalten wir unsere persönlichen Exemplare der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!?

Da es in allen Sprachen schon seit einiger Zeit keine Abonnements auf den Wachtturm und das Erwachet! mehr gibt, erhalten alle Verkündiger ihre Zeitschriften und Audiokassetten über die örtliche Versammlung. Beachtet bitte, dass Versammlungen Zeitschriften auf Audiokassette auf dem Formular Versammlungsbestellungen (M-202) bestellen können. Fremdsprachige und Großdruck-Ausgaben sollten ebenfalls auf diesem Formular bestellt werden.

Wenn jemand in eurem Gebiet eine regelmäßige Zeitschriftenzustellung wünscht, kommt dem bitte zuverlässig nach, damit keine einzelne Ausgabe ausgelassen wird. Ausgeschlossene können die Zeitschriften oder andere Veröffentlichungen für ihren persönlichen Bedarf am Zeitschriften- oder Literaturtisch im Königreichssaal erhalten. Kein Ausgeschlossener sollte auf einer persönlichen Zeitschriftenroute beliefert werden.

In seltenen Ausnahmefällen werden Abonnements weiterhin Personen zugestellt, die von keinem Versammlungsverkündiger durch eine Zeitschriftenroute bedient werden können. Wenn das Versammlungsdienstkomitee die Bitte um Abonnements für jemand stellt, der die Zeitschriften anderweitig nicht erhalten kann, sollte der Sekretär eine kurze Notiz beifügen, in der er bestätigt, dass die Bitte um dieses Abonnement vom Versammlungsdienstkomitee überprüft und gebilligt worden ist.

Verkündiger sollten somit nicht an das Zweigbüro schreiben und um persönliche Abonnements bitten. Jede Bitte um ein Abonnement von Verkündigern oder von interessierten Personen wird an die Versammlung weitergeleitet.

◼ Wie kann ein Strafgefangener persönliche Exemplare der Zeitschriften erhalten?

Insassen einer Strafanstalt erhalten ihre persönlichen Exemplare des Wachtturms und des Erwachet! normalerweise durch den von der Religionsgemeinschaft für die Anstalt beauftragten Bruder. Sollte das nicht möglich sein, kann sich dieser oder der Insasse selbst an das Zweigbüro wenden und um ein Abonnement bitten. Beachtet bitte, dass ausgeschlossene Insassen persönliche Exemplare der Zeitschriften ebenso erhalten können, wie es in diesem Absatz umrissen wurde.

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