18 Wenn Männer miteinander streiten und einer seinen Mitmenschen mit einem Stein oder mit der Faust* schlägt und er nicht stirbt, aber bettlägerig wird, gilt Folgendes:
18 Wenn Männer miteinander streiten und einer seinen Mitmenschen mit einem Stein oder mit der Faust* schlägt und er nicht stirbt, aber bettlägerig wird, gilt Folgendes: