18 Wenn Männer miteinander streiten und einer seinen Mitmenschen mit einem Stein oder mit der Faust* schlägt und er nicht stirbt, aber bettlägerig wird, gilt Folgendes:
18 Und falls Männer in Zank geraten sollten und einer seinen Mitmenschen tatsächlich mit einem Stein oder einer Hacke* schlägt, und er stirbt nicht, wird aber bettlägerig,