26 Falls ein Mann seinen Sklaven oder seine Sklavin so aufs Auge schlägt, dass er oder sie das Augenlicht verliert, soll er den Betreffenden als Entschädigung dafür freilassen.+
26 Falls ein Mann seinen Sklaven oder seine Sklavin so aufs Auge schlägt, dass er oder sie das Augenlicht verliert, soll er den Betreffenden als Entschädigung dafür freilassen.+