26 Falls ein Mann seinen Sklaven oder seine Sklavin so aufs Auge schlägt, dass er oder sie das Augenlicht verliert, soll er den Betreffenden als Entschädigung dafür freilassen.+
26 Und falls ein Mann das Auge seines Sklaven oder das Auge seiner Sklavin schlagen sollte und es wirklich verdirbt, soll er ihn als Ersatz für sein Auge als Freigelassenen wegsenden.+