Vertraue auf Gott, nicht auf deinen Verstand
PERSONEN, die Jehova Gott ausschließliche Ergebenheit zollen, sind sich darüber im klaren, daß alle endgültigen Urteile über die Menschen in seiner Hand liegen. König David sagte, als er seinem Sohn und Nachfolger Salomo zum Abschied Rat erteilte: „Jehova erforscht alle Herzen; und jede Neigung der Gedanken bemerkt er.“ — 1. Chron. 28:9; 1. Sam. 16:7.
Aus diesen Gründen sollten wir uns keine Sorgen darüber machen, was für ein Urteil gewisse Personen oder Personengruppen empfangen werden. Jehova gibt uns jedoch eine Richtschnur, damit wir den Lauf einschlagen können, der für uns ein günstiges Urteil mit sich bringen und der auch bewirken wird, daß andere in den Augen Gottes richtig dastehen können.
Wegen des liebevollen Verhältnisses, das die Menschen zu Kindern haben, und wegen der zarten Empfindungen ihnen gegenüber und angesichts des von Gott aufgestellten Grundsatzes des Familienverdienstes, der in den vorangegangenen Artikeln behandelt worden ist, tauchen einige damit in Verbindung stehende Fragen auf, die besprochen werden sollten.
ADOPTIERTE KINDER
Einige haben die Fragen gestellt: „Wie ist es mit Kindern, die adoptiert worden sind? Gehören sie nicht zu der Familie, die sie adoptiert hat, und müßte ihre Stellung vor Gott nicht von der Stellung ihrer Adoptiveltern abhängig sein?“ Allem Anschein nach ja. Sind die Pflegeeltern wahre Christen, so werden sie das Kind die Wahrheit des Wortes Gottes lehren. Wenn das Kind seinen Pflegeeltern gehorcht und die Gesetze Gottes, die es verstehen kann, befolgt, dann müßten in seinem Fall offensichtlich die Worte des Apostels Paulus aus 1. Korinther 7:14 Anwendung finden.
Das Kind mag aber von nichtchristlichen Pflegeeltern aufgezogen werden. Es scheint so zu sein, daß es vor Gott unter dasselbe Urteil kommen müßte wie die Pflegeeltern. Wenn das Kind natürlich alt genug ist, um recht und unrecht voneinander zu unterscheiden, und wenn es dies tut, indem es eine entschiedene Liebe zur Gerechtigkeit bekundet und aufrichtig danach trachtet, die Wahrheit kennenzulernen und zu befolgen, obwohl seine Pflegeeltern dies nicht tun, dann könnte es Gottes Gunst empfangen. — Hes. 18:14-18; 33:18, 19.
In Fällen, in denen ein Ehepaar ein Kind gesetzlich adoptiert und somit die Verantwortung für das Kind übernommen hat, hat dieses Ehepaar auf gute oder schlechte Weise einen großen Anteil daran, die Stellung des Kindes zu bestimmen. Aber Personen oder Ehepaare, die lediglich das Kind eines Verwandten bei sich haben, oder Personen, die dafür bezahlt werden, daß sie ein Kind in Pflege nehmen, können nicht erwarten, daß das Kind unter die Gunst Gottes kommt, nur weil sie es in Pflege haben. Sie sind nicht für das Kind verantwortlich, und der Grundsatz des Familienverdienstes würde hier nicht Anwendung finden. Wenn sie das Kind jedoch, während es bei ihnen in Pflege ist, gemäß dem Wort Gottes belehren, soweit sie dazu in der Lage sind, dient dies natürlich zum Wohl des Kindes, falls es darauf hört und die guten Dinge, die es lernt, befolgt.
Personen, die Diener Gottes sind, sollten alles tun, was sie können, um andere die Wahrheit zu lehren, aber wer nicht die unmittelbare Verantwortung für ein Kind hat, sollte nicht meinen, er müsse sich in die Rechte der Eltern einmischen. Hat jemand Verwandte, die ungläubig sind, so ist es in einer solchen ungläubigen Familie die Verantwortung der Eltern, die Kinder zu erziehen, und Gott gestattet ihnen, dies so zu tun, wie es ihnen gefällt. Wenn sich natürlich die Gelegenheit bietet, solchen Kindern die Wahrheit zu erzählen, so kann man dies tun. Aber noch weiter zu gehen, indem man zum Beispiel versucht, die gesetzliche Verantwortung für die Kinder zu erlangen, würde bedeuten, sich in die Angelegenheiten anderer einzumischen. (1. Petr. 4:15) Gott tut dies nicht, warum sollten wir es tun? Überlassen wir die Dinge Gott, der sich derjenigen annimmt, die das rechte Herz haben.
DIE GEFAHR, EINEN UNGLÄUBIGEN ZU HEIRATEN
Man sollte beachten, daß es, wenn Gott auch die Familie, in der nur e i n e r gläubig ist, als Einheit segnet, für einen Christen sehr unweise ist, einen Ungläubigen zu heiraten. Denn Gott betrachtet zwar das Eheverhältnis als heilig, doch bedeutet dies nicht, daß keine betrüblichen Probleme entstehen könnten. In einem in religiöser Hinsicht geteilten Hause ist es viel schwieriger, Kinder den Weg Gottes zu lehren. Der Ungläubige mag versuchen, der Belehrung, die die Kinder empfangen, entgegenzuwirken, oder er mag sogar versuchen, diese Belehrung zu unterbinden. Dies würde sich nachteilig auf die Kinder auswirken. Sie mögen dem, was sie von dem gläubigen Elternteil gelehrt werden, nicht gehorchen, und dann würden sie unter dasselbe Urteil kommen, das Gott über den ungläubigen Elternteil fällt.
Eine sehr schwierige Situation mag entstehen, wenn sich der Ungläubige entschließt, sich wegen religiöser Unterschiede von dem Gläubigen zu trennen. Wenn der Ungläubige auf einer Trennung besteht, kann ihn der Gläubige gehen lassen. Der Apostel Paulus weist darauf hin, daß „ein Bruder oder eine Schwester ... unter solchen Umständen nicht sklavisch gebunden [ist], sondern Gott hat euch zum Frieden berufen“. (1. Kor. 7:15) Was aber, wenn Kinder da sind? Der Ungläubige mag versuchen, die Kinder mitzunehmen. Ihm mag sogar vom Gericht das Sorgerecht zugesprochen werden. Dann mögen die wenigen Gelegenheiten, die der gläubige Ehepartner hat, die Kinder zu sehen und mit ihnen über den Weg Gottes zu sprechen, nicht ausreichen, um die Kinder auf die richtige Weise zu formen. Selbst wenn der Ungläubige weggeht und die Kinder bei dem Gläubigen läßt, bedeutet dies für den Gläubigen bestimmt eine Härte. Dadurch werden dem christlichen Ehepartner zusätzliche Lasten aufgebürdet, da er die Kinder ernähren und gleichzeitig richtig für ihr geistiges Wohl sorgen muß.
Ja, Ledige sollten gegenüber dem Rat des Apostels nicht ungehorsam sein, und zwar um ihres eigenen geistigen Wohls und um des Wohls der Kinder willen, die aus einer Verbindung mit einem Ungläubigen hervorgehen mögen. Der Apostel folgt dem Rat der Bibel, der den Israeliten gegeben wurde, nämlich kein Ehebündnis mit Ungläubigen einzugehen, wenn er Witwen rät, „nur im Herrn“ zu heiraten. — 1. Kor. 7:39; 5. Mose 7:3, 4.
Dagegen sagt der Apostel zu denen, die bereits mit einem Ungläubigen verheiratet sein mögen oder die sich vielleicht in anderen Situationen befinden, in denen sie Verpflichtungen haben, die in Verbindung mit dem Dienst für Gott Probleme verursachen, folgendes: „In welchem Zustand auch jeder berufen wurde, Brüder, darin bleibe er mit Gott verbunden.“ (1. Kor. 7:24) Wenn jemand zu der Zeit, da er zu einer Erkenntnis der Wahrheit kommt, verheiratet ist und der Ehepartner nicht gläubig wird, betrachtet Gott das Verhältnis dennoch als heilig. Aber ein Lediger, der einen Ungläubigen heiratet, gibt seiner Verbindung zu Gott nicht den Vorrang. Er setzt sein Geistiggesinntsein einer ernsten Gefahr aus und bringt seine Lauterkeit unter zusätzlichen Druck.
AUF GOTTES GERECHTIGKEIT VERTRAUEN
Es gibt noch weitere Fragen, die im Zusammenhang mit dem Grundsatz des Familienverdienstes auftauchen. Die Bibel beantwortet sie nicht alle. Sie überläßt die Beurteilung jedes Einzelfalls Jehova und seinem Sohn, den er dazu eingesetzt hat, die Welt in Gerechtigkeit zu richten. — Apg. 17:31; 2. Tim. 4:1.
Sollten wir uns Sorgen machen und Vermutungen darüber anstellen, wer die „große Drangsal“ überleben oder wer auferweckt werden wird? Wenn wir jetzt gemäß Gottes Geboten leben und nach unserem besten Vermögen die gute Botschaft verkündigen, tun wir Gottes Willen.
Wenn wir Gott kennenlernen, werden wir, was Jehovas Urteile betrifft, ihm vertrauen, und wir werden wie Abraham sein, der Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit kannte und auf dieser Grundlage für Personen bat, die in den bösen Städten Sodom und Gomorra wohnten, indem er sagte: „Angenommen, es sind fünfzig Gerechte inmitten der Stadt. Wirst du sie denn wegraffen und dem Ort nicht verzeihen um der fünfzig Gerechten willen, die darin sind? Es ist undenkbar von dir, daß du auf diese Weise handelst, den Gerechten mit dem Bösen zu Tode zu bringen, so daß es dem Gerechten ebenso gehen muß wie dem Bösen! Das ist undenkbar von dir. Wird der Richter der ganzen Erde nicht tun, was recht ist?“ Die unvergleichliche Barmherzigkeit Jehovas zeigte sich, indem er sogar noch auf Abrahams Bitte hörte, Gott möge die Städte völlig verschonen, wenn nur zehn Gerechte in jenem Bezirk zu finden wären. — 1. Mose 18:22-33.
Statt also übermäßig besorgt zu sein, ist es besser, auf Jehova zu warten und dabei weiterhin seinen Willen zu tun, indem man die Zuversicht hegt, die der Psalmist mit den Worten zum Ausdruck brachte: „Ich weiß wohl, o Jehova, daß deine richterlichen Entscheidungen Gerechtigkeit sind.“ — Ps. 119:75.