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  • Der Angriff auf Jehovas Zeugen
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Erwachet! 1976
g76 22. 12. S. 5-11

Der Angriff auf Jehovas Zeugen

DER Angriff auf Jehovas Zeugen nahm vom Jahre 1973 an allmählich an Heftigkeit zu. In jenem Jahr verweigerten ihnen die Behörden die Erlaubnis, einige geplante „Kreiskongresse“ abzuhalten, zu denen sich eine Anzahl christlicher Versammlungen zur biblischen Belehrung versammeln sollten. Dann wurde im Dezember 1973 der internationale Kongreß der Zeugen Jehovas, der in Cotonou unter dem Motto „Göttlicher Sieg“ stattfinden sollte, im letzten Augenblick untersagt. Anfang des darauffolgenden Jahres gestatteten die Behörden wieder das Abhalten von Kreiskongressen, aber das war das letzte Mal, daß eine solche Erlaubnis erteilt wurde.

In dieser Zeit gab es keine Schwierigkeiten, was das Abhalten der Zusammenkünfte in Königreichssälen und Privathäusern betrifft. Aber Ende 1974 kursierte das Gerücht, daß dem öffentlichen Predigtwerk Einschränkungen auferlegt würden, und das bewahrheitete sich Anfang 1975 in dem Gebiet von Mono. Darauf wurde im Februar die Haus-zu-Haus-Tätigkeit von den Ortsbehörden der Stadt Parakou verboten. In anderen Gebieten konnten Jehovas Zeugen aber weiterhin ungestört predigen und sich zur Anbetung versammeln.

Schrittweiser Angriff

Im Anschluß an die politischen Feiern vom 30. November 1975, als der Name des Landes geändert und eine neue Fahne angekündigt wurde, nahm der Angriff gegen Jehovas Zeugen schrittweise zu. Politische Parolen wurden populär, und wenn sich die Zeugen weigerten, sie auszurufen, wurden sie oft von den örtlichen Revolutionskomitees verhört.

Im Dezember 1975 wurde ein Kreisaufseher verhaftet, während er im Predigtwerk tätig war. Ein Polizist, der außer Dienst war, rief ihm die politische Parole „Bereit für die Revolution!“ zu. Darauf hätte er erwidern sollen: „Und der Kampf geht weiter.“ Als er sich nach mehreren Versuchen weigerte, den Gruß zu erwidern, wurde er zur Polizeiwache gebracht, wo er festgehalten wurde.

Dort wurden weitere Versuche unternommen, ihn zu zwingen, die politische Parole aufzusagen und politische Lieder zu singen. Er mußte einige Stunden lang auf seinen Knien und Ellbogen am Boden kriechen. Als dann am Ende des Tages einige Zeugen Jehovas mit der Polizei sprachen, wurde er freigelassen.

Im Dezember wurde auch an anderen Orten die Haus-zu-Haus-Tätigkeit verboten, und zum erstenmal untersagten die Behörden Zusammenkünfte in einigen Königreichssälen. Einige Säle wurden sogar beschlagnahmt. In Dowa, in der Nähe von Porto-Novo, machte K. E. G. gerade einige Ausbesserungsarbeiten außen am Königreichssaal. Da beobachtete er, wie ein Mann Stangen aufstellte und Messungen vornahm. Auf die Frage, was er dort tue, antwortete er: „Wir übernehmen euren Königreichssaal. Das örtliche Revolutionskomitee hat beschlossen, eure Zusammenkünfte zu untersagen, und von nun an wird der Saal für politische Zwecke verwandt werden.“ Das geschah auch, ohne daß eine Entschädigung für den Saal gezahlt wurde.

Von Januar bis März 1976 verboten immer mehr Ortsbehörden die Zusammenkünfte und das Predigtwerk der Zeugen Jehovas. Königreichssäle wurden geschlossen, und einige davon wurden Zusammenkunftsstätten der örtlichen politischen Behörden. Die Regierungszeitung (die einzige in Benin) sowie der Rundfunksender „Stimme der Revolution“ begannen eine Hetzkampagne gegen die Religion im allgemeinen und gegen die Zeugen im besonderen.

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

In den meisten Betrieben führten die Behörden Zusammenkünfte ein, in denen jede Woche Fahnengrußzeremonien durchgeführt, patriotische Lieder gesungen und politische Parolen ausgerufen werden. Außerdem wurden Ideologiekurse, die eine vormilitärische Ausbildung einschließen, organisiert.

In einem Bezirk mußten alle Arbeiter aus verschiedenen Betrieben am ersten Wochenende im April zu einem dieser Ideologiekurse zusammenkommen. Es handelte sich dabei um 300 oder mehr Personen. Jedem wurde befohlen, den Kursus zu besuchen, auch vier Zeugen Jehovas, drei Männern und einer Frau. Die Männer, S. A., C. A. und A. A., hielten es für besser, nicht hinzugehen. Die Frau, J. T., ging hin, weigerte sich aber, an bestimmten Übungen teilzunehmen, die sie mit ihrem christlichen Gewissen nicht vereinbaren konnte.

Am darauffolgenden Montagmorgen wurden die Zeugen S. A. und C. A. bei ihrem Eintreffen am Arbeitsplatz verhaftet. Noch in ihren Arbeitskleidern wurden sie gezwungen, vor einem Fahrzeug her zur Polizeischule zu laufen. Bald darauf wurde auch ihre christliche Schwester J. T. gebracht. Dann wollte man sie veranlassen, politische Parolen auszurufen. Sie mußten bis zur Erschöpfung auf den Knien am Boden kriechen. Und dann wurde für sie ein „Ideologiekurs“ abgehalten, um sie zu überreden, die Parolen auszurufen.

Der Zeuge A. A. brauchte erst am Montagnachmittag am Arbeitsplatz zu sein. Als er dort eintraf, wurde er ebenfalls verhaftet und gezwungen, vor einem Fahrzeug her zur Polizeischule zu laufen. Dort wurde er geschlagen und gezwungen, auf dem Boden herumzukriechen und andere „Sportübungen“ zu machen. Einer der Zeugen erzählte später, er sei entschlossen, nicht nachzugeben, selbst wenn das für ihn Treue bis in den Tod bedeutete. Er sagte, die Hoffnung auf die Auferstehung und auf das Leben in Gottes neuem System sei zu diesem Zeitpunkt sehr glaubensstärkend für ihn gewesen.

Diese Zeugen wurden vier Tage lang festgehalten und dieser Behandlung ausgesetzt. Dann wurden sie freigelassen und sollten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Doch sobald der Zeuge A. A. an seinem Arbeitsplatz eintraf, wurde er weiter unter Druck gesetzt. Seine Vorgesetzten verlangten von ihm, bei Fahnengrußzeremonien und beim Ausrufen politischer Parolen die Führung zu übernehmen. Schließlich wurde er entlassen, weil er sich weigerte mitzumachen. Später wurden die Zeugen S. A. und C. A. ebenfalls aus ähnlichen Gründen entlassen, und es wurde berichtet, daß J. T. wieder verhaftet, dann aber freigelassen wurde.

Angriff wird heftiger

Ebenfalls Anfang April wurden alle männlichen Zeugen der Versammlung Gouka im Norden Benins verhaftet und zweiundsiebzig Stunden lang festgehalten. Man forderte sie auf, das öffentliche Predigen einzustellen, und versuchte gleichzeitig, sie zu zwingen, politische Parolen aufzusagen. Als diese Bemühungen erfolglos blieben, wurden die Zeugen freigelassen. Man sagte ihnen jedoch, wenn sie im Königreichssaal weiterhin Zusammenkünfte abhalten wollten, müßten sie auch politische Lieder singen und politische Parolen hersagen. Da sich die Zeugen weigerten, sich an solchen politischen Betätigungen zu beteiligen, waren sie gezwungen, auf die Benutzung ihres Königreichssaales zu verzichten.

Am 16. April drohte der Innenminister Martin Dohou Azonhiho in einer Rundfunkrede mit folgenden Worten: „Wenn diese Leute ihre Methoden nicht ändern, müssen sie mit uns rechnen.“ Weiter erklärte er, daß er gegen Ende April Vertreter der Zeugen Jehovas des Landes verweisen werde.

Ein paar Tage später sprach eine Delegation von vier Zeugen beim Bezirksvorsteher von Cotonou II vor, um eine Antwort auf die erhobenen Anschuldigungen zu geben. Als diese Zeugen jedoch nicht bereit waren, die politischen Parolen auszurufen, wurden sie verhaftet und zur Polizeischule gebracht. Dort bemühte man sich, sie zur Erwiderung der Parole „Bereit für die Revolution!“ zu veranlassen. Die erwartete Erwiderung ist: „Und der Kampf geht weiter.“

Der Zeuge D. S. erklärte den Behörden, er sei bereit zu arbeiten und er sei auch bereit, sich an der landwirtschaftlichen Produktion zu beteiligen, von der die Behörden sprechen würden. Doch er sei nicht bereit zu kämpfen; er sei nicht bereit, sich am Krieg zu beteiligen. Auf diese Weise bezog er Stellung und weigerte sich, die Parolen zu erwidern. Die vier wurden zehn Tage lang festgehalten, bevor sie freigelassen wurden.

Inzwischen fand in der letzten Aprilwoche in Cotonou eine mehrstündige Zusammenkunft statt, bei der beraten wurde, welche Maßnahmen gegen Jehovas Zeugen zu ergreifen seien. Die in Benin erscheinende Zeitung Ehuzu vom 30. April 1976 trug die Überschrift: SEKTE DER „ZEUGEN JEHOVAS“ IN DER VOLKSREPUBLIK BENIN VERBOTEN!

In dem Artikel hieß es: „Seit Dienstag, dem 27. April 1976, ist die Sekte der Zeugen Jehovas im gesamten Territorium der Volksrepublik Benin verboten. ...

— alle Zusammenkünfte der Anhänger oder von Personen, die zu der Sekte der Zeugen Jehovas gehört haben, sind verboten;

— Hausbesuche durch Prediger der Sekte der Zeugen Jehovas sind verboten;

— jeglicher Grundbesitz, der in der Vergangenheit von Vertretern und Anhängern der besagten Sekte benutzt wurde, wird von den Ortsbehörden erfaßt und zum Nutzen der Öffentlichkeit verwandt werden.“

Weiter hieß es in der Zeitung: „Die Vertreter der besagten Sekte, genauer gesagt, die Ausländer, ungeachtet ihrer Nationalität, haben nur wenige Stunden Zeit, das Land nach Bekanntgabe der gegenwärtigen Maßnahmen zu verlassen.

Darauf verlor man keine Zeit, den Entschluß auszuführen und die Missionare der Zeugen Jehovas auszuweisen. Carlos Prosser erzählt: „Am 27. April kam die Polizei um etwa 10 Uhr und verhörte mich als Zweigleiter. Sie nahmen mich mit zur Polizeiwache von Cotonou-Akpakpa und brachten mich von dort aus zur Staatspolizei, wo ich weiter verhört wurde. Nachdem ich dann wieder zur Polizeiwache von Cotonou-Akpakpa gebracht worden war, durfte ich nach Hause zurückkehren, wo ich um etwa 11.30 Uhr eintraf. ... Um 8 Uhr abends wurde uns dann mitgeteilt, daß wir an jenem Tag, am 27. April, ausgewiesen worden seien ...

Am 28. April kam die Polizei um 8.30 Uhr [morgens] und forderte uns auf, unsere Koffer zu packen, sie in unseren Lieferwagen zu laden und dann zur Staatspolizei zu fahren. ... Man gab uns 30 Minuten Zeit, uns zur Abreise fertigzumachen. ... Ich fuhr den Lieferwagen der Watch Tower Society unter Bewachung eines Soldaten, während die übrigen Missionare in einem anderen Wagen von der Polizei weggefahren wurden.

Zwei der Missionare sollten nach Togo und die übrigen nach Nigeria abgeschoben werden. Diejenigen von uns, die nach Nigeria gingen, wurden von dem Polizeiwagen bis zur Grenze begleitet, und die beiden, die nach Togo gehen sollten, blieben zurück.“ So wurden im Laufe der Zeit zehn Zeugen Jehovas des Landes verwiesen, und das Eigentum der Watch Tower Bible and Tract Society wurde von den Behörden beschlagnahmt.

Verfolgung unter Verbot

Am 10. Mai wurden Zeugen der Versammlung Cana, etwa 120 Kilometer nördlich von Cotonou, aufgefordert, am folgenden Tag vor dem örtlichen Revolutionskomitee zu erscheinen. Dort nahm sie der Bürgermeister in Empfang und verlangte von ihnen, die Fahne zu grüßen. Weil sie sich weigerten, begannen fünf Personen, die Zeugen zu schlagen. Sie schlugen sogar einen achtjährigen Jungen!

Am folgenden Tag wurden die Zeugen zur nächsten Polizeistation gebracht, die sich in Bohicon befindet, wo sie stundenlang ununterbrochen geschlagen wurden. Man versuchte, die Zeugen zu zwingen, zu sagen: „Ehre, Herrlichkeit und Sieg dem Volk.“ Aber sie antworteten: „Ehre, Herrlichkeit und Sieg Jehova.“ Sie wurden auch gefragt: „Auf wessen Kraft vertrauen wir?“ Die erwartete Antwort lautete: „Auf unsere eigene.“ Aber sie sagten: „Auf Jehovas.“ Und so schlug die Polizei sie weiter, um sie zum Nachgeben zu veranlassen.

Die Zeugen, darunter auch die Frauen und der achtjährige Junge, wurden für den Rest des Tages und die ganze Nacht lang festgehalten. Am nächsten Morgen versuchte man wieder, sie zum Ausrufen der Parolen zu zwingen. Als sie sich weigerten, wurden sie wieder geschlagen. Gegen Mittag kam schließlich der Polizeichef, und als er sah, daß die Zeugen schwer geschlagen worden waren, befahl er dem Polizisten aufzuhören, da er die Zeugen verhören wolle.

Er fragte: „Warum ruft ihr die Parolen nicht aus? Welchen Grund habt ihr?“ Sie antworteten, daß sie das Beispiel Jesu Christi nachahmen und sich nicht an den politischen Tätigkeiten irgendeiner Nation beteiligen würden. „Wir sind neutral, und unser christliches Gewissen erlaubt es uns nicht, politische Parolen zu wiederholen.“ Aber der Polizeichef sagte: „Ach was, da muß doch noch mehr dahinterstecken. Es muß noch einen anderen Grund geben.“ Man versicherte ihm jedoch, daß dies nicht der Fall sei.

Schließlich sagte der Polizeichef, sie würden freigelassen, aber sie dürften keine Zusammenkünfte in ihrem Königreichssaal abhalten und auch ihr Predigtwerk nicht fortsetzen. Er hätte aber nichts dagegen, wenn sie sich in ihren Wohnungen in kleinen Gruppen versammeln würden. Darauf fragten die Zeugen: „Können Sie uns schriftlich geben, daß wir unsere Zusammenkünfte abhalten dürfen?“ Darauf antwortete er: „Nein, schriftlich kann ich euch nichts geben.“

In dem Dorf Awhangba Sekou wurde der Zeuge G. A. von örtlichen Revolutionären angesprochen, die ihm politische Parolen zuschrien. Als er nicht darauf antwortete, sprangen vier Personen auf ihn zu und schlugen ihn bewußtlos. Er stürzte, und sie liefen weg, anscheinend in dem Glauben, er sei tot.

Nach einigen Minuten richtete er sich jedoch wieder auf, und einer von denen, die ihn geschlagen hatten, sah dies aus einiger Entfernung. Doch noch bevor er zurückkehren konnte, erschienen schon andere, mit Stöcken und Knüppeln bewaffnet, auf der Bildfläche. Darauf wurde der Zeuge von dieser zweiten Gruppe verprügelt und stürzte blutüberströmt zu Boden. Diese Leute bekamen es nun mit der Angst zu tun, weil sie dachten, sie hätten ihn getötet. Sie warfen daher ihre Knüppel weg und suchten das Weite. Nachdem sich die Menge zerstreut hatte, stand G. A. mühsam auf und kehrte nach Hause zurück.

In dem Dorf Attogon, im Nordwesten des Landes, erfuhren die Zeugen, daß die Mitglieder des örtlichen Revolutionskomitees im Begriff waren, sie zu verhaften. So flohen sie bei Nacht tief in den „Busch“. Es gelang den Männern, für sich und ihre Familien Schlafstätten aus Wellblech herzustellen. Etwa vierzig Meter davon entfernt, richteten sie eine weitere Stätte für Zusammenkünfte her. Sie benutzten den Erdboden zum Sitzen und bündelten Holzstücke zu einem Tisch zusammen, den der Leiter der Zusammenkünfte verwenden konnte. Diese Zeugen sind inzwischen zerstreut worden; einige sind aus dem Land geflohen.

In Aissessa schloß das Revolutionskomitee einen Königreichssaal, aber der Bürgermeister kam ein paar Tage später mit dem Schlüssel zurück und übergab ihn dem vorsitzführenden Aufseher mit den Worten: „Nehmen Sie den Schlüssel, und richten Sie den Saal am nächsten Samstag für eine besondere Zusammenkunft all ihrer Mitglieder her.“ Der Aufseher weigerte sich, den Schlüssel anzunehmen, wenn ihm keine Einzelheiten über die Zusammenkunft mitgeteilt würden. Der Bürgermeister gab keine Auskunft, aber es hatte den Anschein, als ob die Behörden den Zeugen Schwierigkeiten bereiten, sie vielleicht alle verhaften wollten. Daher flohen die Zeugen über die Grenze nach Nigeria.

Als Anfang Mai D. S., ein Sonderpionier (ein Vollzeitprediger der Zeugen Jehovas), durch Cotonou reiste, wurde er von jemand als ein Zeuge erkannt. Als er sich weigerte, die politischen Parolen zu erwidern, die ihm zugerufen wurden, brachte man ihn zur Polizeiwache. Er wurde im Laufe von mehreren Wochen schwer geschlagen und dann freigelassen. Wegen der Schläge mußte er sich einer ärztlichen Behandlung unterziehen.

Am 3. Mai erhielten zwei andere Sonderpioniere, die in Kandi, etwa 600 Kilometer nördlich von Cotonou, tätig waren, eine Vorladung, noch am gleichen Tag auf der Polizeiwache vorzusprechen. Bei ihrem Eintreffen fragte sie der Polizeichef, Herr Dovonou, nach ihrem Personalausweis. Als er sah, daß ihre Steuerbescheinigungen für die vergangenen Jahre angeheftet waren, sagte er: „Ich sehe, daß ihr der Obrigkeit gehorcht und eure Steuern bezahlt.“

Der Polizeichef verlangte von den Pionieren, die Namen anderer Zeugen aus der Umgebung zu nennen. Sie waren aber dazu nicht bereit. Darauf wurde ihnen befohlen, ihre Hemden und Hosen auszuziehen, und der Polizeichef sagte: „Ich denke, daß ihr uns bald die Namen nennen und mit uns zusammenarbeiten werdet.“

Darauf wurden Polizisten hereingerufen, die die Pioniere abwechselnd mit einem Knüppel schlugen, um sie zu zwingen, die Namen ihrer christlichen Brüder und Schwestern zu verraten. Trotz dieser grausamen Behandlung waren die Zeugen nicht bereit, die Sicherheit ihrer Freunde zu gefährden, und verrieten daher keine Namen und Adressen.

Schließlich wurde einer der Sonderpioniere, I. K., unter Bewachung nach Cotonou gebracht. Im Gefängnis stellte er fest, daß er nicht der einzige Zeuge dort war. Es befanden sich mehrere dort, die sich geweigert hatten, patriotische Lieder zu singen und an Fahnengrußzeremonien teilzunehmen, und deswegen geschlagen wurden.

Als ein junger Mann gefragt wurde: „Warum weigern Sie sich, zu singen oder an der Fahnengrußzeremonie teilzunehmen?“, antwortete er: „Mein christliches Gewissen läßt das nicht zu, und die Bibel heißt eine solche Verehrung nicht gut.“ Darauf versetzte ihm ein Polizist einen Schlag auf den Kopf, daß ihm das Blut aus der Nase lief.

Nachdem sich sein Vater und einige freundliche Polizisten für ihn eingesetzt hatten, wurde er am 19. Mai aus dem Gefängnis entlassen. Ein paar Tage später konnte er nach Nigeria gelangen. Dort wurde er in einem Krankenhaus behandelt. Es dauerte einige Wochen, bis er sich von den Folgen der Schläge erholt hatte.

Zusammenfassung der Lage

Wegen der nationalistischen Zeremonien in den Schulen haben seit dem Verbot nur wenige Kinder von Jehovas Zeugen die Schule besuchen können. Ein 15jähriger Jugendlicher konnte jedoch noch bis zum 20. Mai in die Schule gehen. Dann fragte einer seiner Klassenkameraden den Lehrer: „Wie kann ich singen, wenn A. nicht singt?“ Nachdem der Lehrer das mindestens zweimal gehört hatte, fühlte er sich verpflichtet, den Zeugen zum Mitsingen aufzufordern. Dieser weigerte sich, und der Vorfall wurde in der Umgebung bekannt. Als der Jugendliche erfuhr, daß strenge Maßnahmen gegen ihn ergriffen würden, überquerte er die Grenze nach Nigeria.

Ähnlich verhält es sich mit den Arbeitsplätzen. Die Zeugen sind gezwungen, ihre Stellung aufzugeben, weil sie sich nicht an politischen Zeremonien beteiligen. Da ihnen Verhaftung und Gefängnis drohen, sind laut Berichten 600 von ihnen nach Nigeria und andere nach Togo geflohen. Die Polizei hat schon nach vielen Zeugen gesucht, besonders nach bekannten christlichen Ältesten. Verschiedentlich sind sogar ihre Namen über Radio bekanntgegeben worden.

Folgender Vorfall mag veranschaulichen, wie sehr die Zeugen bewacht werden: In Cotonou bemühte sich einer der christlichen Ältesten, die noch dort geblieben waren, seine Brüder zu stärken, indem er einige von ihnen zu sich nach Hause zum Essen einlud und dann die Gelegenheit wahrnahm, sie etwas zu ermuntern. Gerade war ein Zeuge eingetroffen, als ein Mitglied des Komitees zur „Verteidigung der Revolution“ hereinkam, um zu sehen, ob eine Zusammenkunft stattfand. Der Älteste erklärte ihm, er habe lediglich einige Freunde zum Essen da, und fragte, ob es ungesetzlich sei, Freunde zu diesem Zweck einzuladen.

Wie bereits erwähnt, sind alle Königreichssäle im Land geschlossen worden, und das Predigtwerk ist überall verboten. In einigen Orten haben es die Zeugen sogar sehr schwer, in kleinen Gruppen zusammenzukommen, selbst im Familienkreis, da sie so streng bewacht werden. Einige Zeugen stehen mitten in der Nacht auf, um gemeinsam die Bibel zu studieren.

In anderen Teilen des Landes dagegen können sich die Zeugen freier versammeln. Es ist ihnen möglich, Zusammenkünfte abzuhalten, indem sie Zeit und Ort jedesmal wechseln. In einem Dorf sagte der Bürgermeister, er würde alles tun, um die Zeugen zu schützen, selbst wenn er aufgefordert würde, sie verhaften zu lassen.

Dieser Bürgermeister ist sehr beunruhigt darüber, daß einige Zeugen das Land verlassen mußten, weil ihnen Verhaftung drohte. Er ließ in seinem Dorf die Warnung bekanntmachen, daß jeder, der Jehovas Zeugen belästigen würde, verhaftet würde. Seitdem hat dort niemand die Zeugen belästigt. Dieser Bürgermeister teilte dem Bezirksvorsteher mit, daß die Zeugen seine besten Bürger seien, daß sie ihre Steuern rechtzeitig zahlten und sich an Gemeindearbeiten beteiligten.

In einigen Teilen der Republik Benin haben es Jehovas Zeugen somit schwerer als in anderen Teilen, und das hängt gewöhnlich von den Ortsbehörden ab. Doch offiziell soll jede Tätigkeit der Zeugen Jehovas unterbunden werden, und jeder einzelne soll gezwungen werden, die Ideologien des Landes anzunehmen.

[Karte auf Seite 8]

(Genaue Textanordnung in der gedruckten Ausgabe)

MAROKKO

ALGERIEN

LIBYEN

MAURETANIEN

MALI

NIGER

BENIN

OBERVOLTA

GHANA

NIGERIA

GABUN

Atlantischer Ozean

[Karte auf Seite 9]

(Genaue Textanordnung in der gedruckten Ausgabe)

NIGER

Niger

OBERVOLTA

BENIN

Kandi

Parakou

Gouka

Bohicon

Cana

Aissessa

Awhangba Sekou

Cotonou

Dowa

Porto-Novo

GHANA

GOLF VON GUINEA

TOGO

NIGERIA

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