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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1976
w76 15. 10. S. 639-640

Fragen von Lesern

● Was ist darunter zu verstehen, wenn von Hosea gesagt wird, er habe sich, nachdem er seine Frau Gomer wiederaufgenommen habe, der ehelichen Gemeinschaft mit ihr enthalten? (Hos. 3:3).

Im Wachtturm vom 15. Juni 1976, Seite 380, Absatz 25 wurde zu diesem Vers, aus dem hervorgeht, daß Hosea seine wiederaufgenommene Frau strafte, gesagt: „Er [strafte] sie, indem er von ihr geschlechtliche Enthaltsamkeit verlangte und wahrscheinlich enthielt er sich ebenfalls der ehelichen Gemeinschaft mit ihr.“ Die Bedeutung, die der erwähnte Bibelvers im Hebräischen hat, stützt diese Erklärung.

Die Neue-Welt-Übersetzung gibt Hosea 3:3 nach dem buchstäblichen Sinn des Hebräischen wieder. „Dann sprach ich zu ihr: ,Viele Tage lang [eine unbestimmte Zeit] wirst du als die Meine wohnen. . . . du sollst keinem anderen Mann zu eigen werden; und auch ich will für dich sein.‘ “ Was ist wohl mit den letzten Worten, „auch ich will für dich sein“, gemeint? Hoseas wiederaufgenommene Frau Gomer sollte sich nicht nur mit keinem anderen Mann einlassen, sondern auch ihr Mann wollte eine Zeitlang keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben. Aus anderen Bibelübersetzungen geht deutlich hervor, daß Hosea eine Zeitlang keine Geschlechtsbeziehungen mit ihr haben wollte: „Auch ich selbst werde nicht zu dir kommen“ (Menge). „Auch ich werde nicht zu dir eingehen“ (Herder). „Auch ich lasse mich nicht mit dir ein“ (Henne). „Du sollst . . . mit keinem anderen Manne dich abgeben. Jedoch auch ich will für mich leben“ (Rießler).

Warum wurde ihr denn diese Einschränkung auferlegt? Hosea hatte sein „Weib der Hurerei“ barmherzig zurückgenommen; er hatte sie um den Preis eines Sklaven gekauft und ihr vergeben. Es war jedoch ganz natürlich, daß er von Gomer zur Reinigung eine Zeitlang geschlechtliche Enthaltsamkeit verlangte. Sie sollte in dieser Zeit auf jede geschlechtliche Betätigung verzichten müssen, selbst auf die eheliche Gemeinschaft mit Hosea, ihrem rechtmäßigen Mann.

Wie läßt sich dies aber mit 1. Korinther 7:2-5 vereinbaren, wo wir lesen, daß Mann und Frau sich der gegenseitigen Erfüllung der Ehepflicht nicht entziehen sollten, außer mit gegenseitiger Einwilligung? Was in diesem Fall in Hoseas Ehe geschah, ist kein Vorbild für christliche Eheleute, das sie berechtigen würde, als eine Art Strafmaßnahme einander den Geschlechtsverkehr zu verweigern. Der Fall Hosea/Gomer ist vielmehr ein Beispiel der Barmherzigkeit eines Ehepartners, der seinem ehebrecherischen Gefährten vergeben hat. Der unschuldige Partner nimmt den wirklich reumütigen Gefährten wieder auf und betrachtet ihn als gereinigt.

Wie Hosea seine Frau wiederaufnahm, so nahm auch Jehova die untreuen Israeliten in der Wiederherstellungszeit, die dem Jahre 537 v. u. Z. folgte, wieder auf und reinigte sie dann. Es war ihnen nicht gestattet wieder ehebrecherische Beziehungen mit heidnischen Fürsten oder Götzenpriestern zu pflegen oder sich mit irgendwelchen dem Götzenkult dienenden Gegenständen abzugeben. Nach Jehovas eigenem Beschluß sollte auch kein König, der nicht aus dem Hause Davids wäre, inthronisiert werden, bis der Messias, der rechtmäßige König, käme (Hes. 21:27). Während dieser Reinigungszeit begann daher der bestrafte, reumütige Überrest des natürlichen Israel, geduldig seinen Messias zu erwarten, der ihn von der Herrschaft der heidnischen Nationen befreien sollte.

In ähnliche Weise erneuerte Jehova nach dem Jahre 1919 seinen Bund oder sein Eheverhältnis mit dem Überrest der wahren geistigen Israeliten, der zitternd und bebend zu ihm gekommen war. Die Glieder des Überrestes durften sich daher nicht mehr des geistigen Ehebruchs mit Abtrünnigen — Herrschern oder Priestern — schuldig machen, wie das die Christenheit immer noch tut. Erst nach einer gewissen Reinigungszeit erneuerte Jehova sein vertrautes Verhältnis zum Überrest des geistigen Israel. Schließlich kam der Überrest zu der Erkenntnis, daß Jehova wirklich sein liebevoller ehelicher Beschützer ist und daß zwischen ihm und Jehova unter dem neuen Bund — dessen Mittler Jesus Christus ist — ein Verhältnis besteht, das ihm Sicherheit bietet (1. Tim. 2:5, 6).

● Darf ein Christ, der als Zeuge vor Gericht erscheinen muß, die Hand auf die Bibel legen und schwören, daß er die Wahrheit sagt?

Vom biblischen Standpunkt aus ist nichts dagegen einzuwenden, dennoch muß der einzelne selbst entscheiden, ob er dieser Forderung entsprechen oder sich davon entbinden lassen möchte.

Der Brauch, beim Ablegen eines Eides einen Gegenstand zu berühren, der als heilig betrachtet wird, ist weit verbreitet. Die alten Griechen zum Beispiel erhoben beim Schwören die Hand zum Himmel oder berührten einen Altar. Bei den Römern war es üblich, daß ein Geschworener einen Stein in die Hand nahm und beim Schwören sagte, falls er lügen würde, solle Jupiter ihn wegwerfen, wie er den Stein wegwerfe.

Solche Handlungen beweisen, daß der Mensch die Neigung hat, eine göttliche Macht anzuerkennen, der er sich verantwortlich fühlt und die beobachtet, was gesagt und getan wird. Die Anbeter Jehovas, des wahren Gottes, erkannten diese Tatsache zweifellos an. Die Bibel zeigt, daß sie gleichsam in der Gegenwart Gottes schworen oder bei ihm als Zeugen (2. Sam. 3:35; 1. Kö. 2:23, 24; Ruth 3:13; Jer. 38:16). Wahre Anbeter Gottes ließen sich auch von anderen unter Eid stellen (1. Mose 21:22-24; Matth. 26:63).

Manchmal wurde ein Eid, der bei Jehova geschworen wurde, durch eine entsprechende Gebärde unterstützt. Von dem Engel, der mit dem Propheten Daniel sprach, wird gesagt, daß er „seine rechte Hand und seine linke Hand zu den Himmeln erhob und bei dem Einen, der auf unabsehbare Zeit lebt, schwor“ (Dan. 12:7; 1. Mose 14:22). Selbst von Gott wird sinnbildlich gesagt, daß er beim Schwören eines Eides die Hand erhob (Jes. 62:8; 5. Mose 32:40). Man legte auch die Hand unter jemandes Hüfte, um einen Eid zu bekräftigen (1. Mose 24:2, 3, 9; 47:29-31).

Ein wahrer Christ braucht natürlich nicht jede Äußerung, die er im täglichen Leben macht, durch einen Eid zu bekräftigen. Sein Ja sollte ja bedeuten und sein Nein nein (Matth. 5:33-37; Jak. 5:12). Wenn aber von ihm vor Gericht verlangt wird, daß er schwört, wahrheitsgemäße Aussagen zu machen, mag er es für gut befinden, einen solchen Schwur zu leisten. Es mag ihm aber auch eine entsprechende Beteuerungsformel gestattet werden (Gal. 1:20).

Wenn es üblich ist, daß im Gerichtssaal beim Schwören die Hand erhoben oder auf die Bibel gelegt wird, kann ein Christ dies tun, in Anlehnung an die biblischen Beispiele, die zeigen, daß Eide durch eine Gebärde bekräftigt wurden. Weit wichtiger als die Frage, ob man beim Schwören eines Eides eine bestimmte Gebärde machen sollte oder nicht, ist, daß man vor Gott schwört, die Wahrheit zu sagen. Ein solcher Schwur ist eine ernste Sache. Wenn also ein Christ glaubt, eine Frage, die ihm unter solchen Umständen gestellt wird, beantworten zu können und beantworten zu müssen, dann ist er eidlich verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

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