STEINIGEN
Unter dem Gesetz wurde ein Straftäter, der die Todesstrafe verdiente, gewöhnlich durch Bewerfen mit Steinen getötet (3Mo 20:2). So wurde das, ‘was übel war, aus ihrer Mitte weggeschafft’. Ganz Israel hörte von der Hinrichtung, und dies flößte den Israeliten Furcht davor ein, eine solche Tat zu begehen (5Mo 13:5, 10, 11; 22:22-24). Indem sie Übeltäter steinigten, bekundeten sie Eifer für die wahre Anbetung und zeigten, dass sie sorgfältig darauf achteten, Gottes Namen vor Schmach zu bewahren, und dass es ihr Wunsch war, die Versammlung rein zu erhalten.
Bevor ein Straftäter gesteinigt werden konnte, mussten mindestens zwei Zeugen übereinstimmend gegen ihn aussagen, und danach warfen diese die ersten Steine (3Mo 24:14; 5Mo 17:6, 7). Zu wissen, dass man selbst Urteilsvollstrecker sein würde, veranlasste eine Person, in Verbindung mit ihrer Zeugenaussage gründlich nachzudenken, und wirkte zweifellos als Abschreckung vor einer Falschaussage, die, wenn sie aufgedeckt wurde, dem lügnerischen Zeugen selbst das Leben kostete (5Mo 19:18-20).
Offenbar wurden Steinigungen gewöhnlich außerhalb der Stadt durchgeführt (4Mo 15:35, 36; 1Kö 21:13; vergleiche dagegen 5. Mose 22:21). Danach konnte der Leichnam zur Warnung an einen Stamm gehängt werden, doch durfte er nicht länger als bis zum Sonnenuntergang daran hängen bleiben. Er wurde noch am selben Tag begraben (5Mo 21:21-23).
Jesus nannte Jerusalem eine Stadt, „die da tötet die Propheten und steinigt, die zu ihr gesandt sind“ (Mat 23:37; vgl. Heb 11:37). Christus selbst drohte man mit Steinigung (Joh 8:59; 10:31-39; 11:8). Stephanus wurde auf diese Weise getötet (Apg 7:58-60). In Lystra „steinigten [fanatische Juden] Paulus und schleppten ihn zur Stadt hinaus, in der Meinung, er sei tot“ (Apg 14:19; vgl. 2Ko 11:25).
Vergehen, die mit Steinigung bestraft wurden, werden unter VERBRECHEN UND STRAFE aufgeführt.