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„Eine Zeit zum Reden“ — Wann?Der Wachtturm 1987 | 1. September
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Ein weiterer biblischer Grundsatz steht in 3. Mose 5:1: „Falls nun eine Seele sündigt, indem sie eine öffentliche Verfluchung gehört hat, und der Betreffende ist Zeuge, oder er hat es gesehen oder hat es erfahren, dann soll er sich, wenn er es nicht berichtet, für sein Vergehen verantworten.“ Bei dieser „öffentlichen Verfluchung“ handelte es sich nicht um Gottlosigkeit oder Gotteslästerung. Vielmehr kam so etwas vor, wenn jemandem ein Unrecht zugefügt worden war und dieser forderte, daß irgendwelche potentielle Zeugen ihm helfen sollten, zu seinem Recht zu kommen; dabei rief er auf den, der ihm das Unrecht getan hatte und der ihm vielleicht noch unbekannt war, einen Fluch herab — vermutlich von Jehova. Auf diese Weise stellte man andere unter Eid. Irgendwelche Zeugen des Unrechts hätten dann gewußt, wer das Unrecht erlitten hatte, und somit die Pflicht gehabt, sich zu melden, damit die Schuld nachgewiesen werden konnte. Hätten sie das nicht getan, so hätten sie sich vor Jehova ‘für ihr Vergehen verantworten’ müssen.b
Dieses Gebot der höchsten Instanz im Universum verpflichtete jeden Israeliten, irgendeine schwerwiegende Verfehlung, die er beobachtet hatte, den Richtern zu melden, so daß die Sache behandelt werden konnte. Christen sind zwar nicht verpflichtet, das mosaische Gesetz zu halten, doch seine Grundsätze finden in der Christenversammlung immer noch Anwendung. Es gibt daher Fälle, in denen ein Christ verpflichtet ist, die Ältesten von einer Sache zu unterrichten. Allerdings ist es in manchen Ländern verboten, Unbefugten mitzuteilen, was in privaten Unterlagen steht. Aber wenn ein Christ nach gebetsvoller Überlegung zu dem Schluß kommt, es handle sich um einen Fall, den er nach dem Gesetz Gottes melden müsse, auch wenn die weltliche Obrigkeit Schweigepflicht fordere, dann ist das eine Verantwortung, die er vor Jehova trägt. Es gibt Situationen, in denen ein Christ „Gott, dem Herrscher, mehr gehorchen [muß] als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5:29).
Einen Eid oder ein feierliches Versprechen sollte man nie leichtnehmen, aber manchmal mag ein von Menschen gefordertes Versprechen im Widerspruch zu der Forderung stehen, Gott ausschließlich ergeben zu sein. Wer eine schwere Sünde begeht, kommt sozusagen unter eine „öffentliche Verfluchung“ durch den, dem Unrecht geschehen ist, Jehova Gott (5. Mose 27:26; Sprüche 3:33). Alle, die ein Glied der Christenversammlung werden, stellen sich unter „Eid“, die Versammlung rein zu erhalten, sei es durch ihr eigenes Verhalten, sei es, daß sie anderen helfen, rein zu bleiben.
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„Eine Zeit zum Reden“ — Wann?Der Wachtturm 1987 | 1. September
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b In dem Werk Biblischer Commentar über das Alte Testament, herausgegeben von Carl Friedr. Keil und Franz Delitzsch (1870), heißt es, die Vergehung oder Sünde würde darin bestehen, „daß jemand der um das Verbrechen eines andern wußte, sei es daß er dasselbe gesehen oder auf andere Weise in gewisse Erfahrung gebracht hatte, mithin vor Gericht als Zeuge zur Ueberführung des Verbrechers aufzutreten befähigt war, dies nicht tat und was er gesehen oder erfahren hatte nicht anzeigte, wenn er bei der öffentlichen Verhandlung über das Verbrechen die feierliche Adjuration des Richters hörte, durch welche alle Anwesenden, die um die Sache wußten, veranlaßt werden solten, als Zeugen aufzutreten“.
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