Nachrichten und ihre tiefere Bedeutung
Ist eine Verlobung ein Vertrag?
Eine junge Brasilianerin und ihr Verlobter hatten gerade ihr neues Heim komplett eingerichtet. Die Hochzeitseinladungen waren verschickt, und der Hochzeit, die in drei Tagen stattfinden sollte, schien nichts mehr im Wege zu stehen. Für ihr neues Leben hatte die Braut ihren Beruf aufgegeben. Doch plötzlich und völlig unerwartet löste der Bräutigam die Verlobung. Die verlassene Braut, die völlig niedergeschlagen und zutiefst enttäuscht war, klagte auf Entschädigung. Ihr Rechtsanwalt argumentierte, daß das Verlöbnis ein Vorvertrag sei, und wenn dieser ungerechtfertigterweise gebrochen werde, müsse der unschuldige Teil für jegliche Verluste entschädigt werden. Das Gericht stimmte dem zu und verurteilte den Mann dazu, seiner Exverlobten eine Entschädigung in Höhe des gerichtlich festgelegten Verdienstausfalls zu zahlen. Außerdem mußte er die Gerichts- und die Anwaltskosten tragen. Rechtsanwalt Nereu Mello schrieb über diese Entscheidung in der in São Paulo erscheinenden Zeitung Jornal da Lapa: „Das Verlöbnis ist ein sehr ernster Vertrag, und es ist rechtlich gesehen keine Lappalie, ihn zu brechen.“
Diese Auffassung über den Ernst eines Verlöbnisses ist nicht neu. Unter dem mosaischen Gesetz erhielt ein verlobtes Mädchen, das Hurerei beging, dieselbe Strafe wie eine verheiratete Frau, die Ehebruch beging. Es wurde anders behandelt als ein nicht verlobtes Mädchen, das Hurerei beging (5. Mose 22:23, 24, 28, 29). Damals wurde eine Verlobung als bindend betrachtet — so, als wäre das Paar bereits verheiratet (Matthäus 1:19). Für Christen ist eine Verlobung heute ebenfalls ein bedeutsamer Schritt, den sie mit gebührendem Ernst betrachten. (Vergleiche Matthäus 5:37.)
Ein „anstößiger“ Name?
Der göttliche Name sollte nicht ausgesprochen, höchstens mit JHWH transkribiert und mit „Herr“ wiedergegeben werden. Diese verbindliche Empfehlung wurde in der katholischen Zeitschrift Comnuovi tempi gegeben. Damit reagierte man auf eine Bittschrift der „Gesellschaft für jüdisch-christliche Freundschaft“ in Rom, die bedeutende katholische und jüdische Theologen und Gelehrte gemeinsam unterzeichnet hatten. „Verlage sowie Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen“ wurden darin gebeten, den Namen „Jahwe“ nicht länger zu gebrauchen, weil das „für Juden anstößig ist“, da sie den Namen Gottes für unaussprechlich betrachten. Ihr Aufruf, so die Gesellschaft, stütze sich auf „eine alte jüdische Tradition“, die bis auf den heutigen Tag „ohne Unterbrechung beibehalten worden ist“.
Sollten sich Christen jedoch von jüdischen Traditionen leiten lassen? Wäre es gerechtfertigt, wenn sie Gottes Namen beiseite schieben und es vermeiden würden, ihn auszusprechen? Wie die Bibel zeigt, möchte Gott, daß alle erkennen, daß er, „dessen Name Jehova ist“, der Höchste ist (Psalm 83:18; Hesekiel 38:23; Maleachi 3:16). Jesus dient uns in dieser Hinsicht als Beispiel. Statt jüdischen Traditionen zu folgen, die ‘das Wort Gottes ungültig machten’, lehrte er seine Nachfolger beten: „Dein Name werde geheiligt“ (Matthäus 6:9; 15:6). Wenige Stunden vor seinem Opfertod sagte er im Gebet: „Ich habe ihnen [den Jüngern] deinen Namen bekanntgegeben und werde ihn bekanntgeben“ (Johannes 17:26).
Der modernen Technik angepaßt
Nachdem Martin Luther gegen den Ablaßhandel (Ablaß = Erlaß bestimmter Strafen für Sünden) zu Felde gezogen war, verbot die katholische Kirche dieses Vorgehen im Jahre 1562. Vor kurzem betonte jedoch Pedro Albellan, ein Vertreter des Vatikans, daß die Lehre von der Gewährung des Ablasses „unwiderruflich und unveränderlich“ sei. In einem revidierten katholischen Handbuch über den Ablaß wird gezeigt, daß sich der Vatikan für diese alte Lehre die moderne Technik nutzbar macht. Gemäß der Londoner Times können Bischöfe jetzt „ihren Gläubigen durch das Radio oder das Fernsehen dreimal im Jahr vollkommenen Ablaß gewähren, wenn sie einen Segen im Namen des Papstes übermitteln“. Eine Einschränkung gibt es jedoch. „Es muß eine Live-Sendung sein“, sagte Luigi De Magistris von der Apostolischen Paenitentiarie, der die Ablaßbehörde angegliedert ist. „Es genügt nicht, sich lediglich eine Aufzeichnung anzusehen.“
Sind Ablässe — ob sie nun verkauft oder persönlich oder über das Fernsehen verliehen werden — biblisch begründet? Jesus vergab zwar manchmal Sünden, aber er sagte nichts über die Notwendigkeit von Ablässen. Auch die Apostel ließen nichts darüber verlauten. „Das Blut Jesu, seines [Gottes] Sohnes, reinigt uns von aller Sünde“, schrieb der Apostel Johannes. „Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, uns die Sünden zu vergeben und uns von aller Ungerechtigkeit zu reinigen“ (1. Johannes 1:7, 9). Wenn somit alle Sünden vergeben werden, was bleibt dann noch, wofür man bestraft werden könnte oder wofür einem Ablaß gewährt werden müßte? (Johannes 3:36; Römer 5:10).