Fragekasten
● Wieviel Zeit muß man für den Dienst einsetzen, wenn man den zweiwöchigen Ferienpionierdienst durchführen möchte?
Kann jemand nicht während eines ganzen Monats als Ferienpionier tätig sein, sondern nur während zweier Wochen, hat er in dem betreffenden Monat das Ziel von 75 Stunden. Während der zwei Wochen, für die er ernannt ist, sollte er das Ziel von 50 Stunden erreichen und weitere 25 Stunden während der restlichen zwei Wochen. Diese Vorkehrung ist nicht dazu bestimmt, das Ziel für einen Pioniermonat, nämlich 100 Stunden, herabzusetzen. Die Ernennung für zwei Wochen wird deshalb auch nicht für mehr als einen Monat vorgenommen, noch wird sie um weitere zwei Wochen des folgenden Monats oder um jeweils zwei Wochen mehrerer aufeinanderfolgender Monate verlängert. Der zweiwöchige Ferienpionierdienst ist eine Vorkehrung für diejenigen Verkündiger, denen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht, um Pionierdienst zu leisten, wie zum Beispiel die Ferien.
Stellt jemand während seines Ferienpionierdienstes fest, daß er diesen Dienst fortsetzen kann, wird die Gesellschaft gern eine Verlängerung ausstellen. In einem solchen Falle genügt ein Vermerk am Fuß der Berichtskarte. Jede Verlängerung des Ferienpionierdienstes erstreckt sich über einen oder mehrere volle Monate mit dem Ziel von jeweils 100 Stunden. Ist jemand für ein oder zwei ganze Monate zum Ferienpionier mit dem Ziel von 100 Stunden ernannt, regt die Gesellschaft an, daß er das Ziel von 100 Zeitschriften anstrebt. Wenn er während mehrerer aufeinanderfolgender Monate 100 Stunden im Predigtdienst verbringt, sollte er das Ziel von 35 Nachbesuchen und 7 Bibelstudien zu erreichen suchen.
Manchmal treten irgendwelche Umstände, wie Krankheit usw., ein, und man stellt fest, daß man das Stundenziel nicht erreicht. Wenn du nur für zwei Wochen oder einen Monat ernannt bist, so versuche, dein Bestes zu tun, und sende deine Berichtskarte ein. Bist du aber für mehrere Monate ernannt, ist es am besten, die Gesellschaft zu unterrichten und sie zu bitten, deine Ernennung rückgängig zu machen.
Strebt jemand den allgemeinen Pionierdienst an, ist es nicht unbedingt erforderlich, zunächst als Ferienpionier zu dienen. Sofern er die Anforderungen für den allgemeinen Pionierdienst erfüllt (siehe „‚Leuchte‘“-Buch, Seite 195), kann er sich sogleich bewerben. Auch wenn jemand während der sechs Monate, die dem Beginn des allgemeinen Pionierdienstes vorausgehen, als Ferienpionier tätig war, achtet die Gesellschaft darauf, ob der Bewerber fähig ist, die Pionierziele zu erreichen.