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Königreichsdienst 1973
km 10/73 S. 8

Fragekasten

● Sollten Personen, die Tabak genießen und die drogensüchtig sind bzw. „Ersatz“-Drogen nehmen (wie z. B. im „Methadon“-Programm), die Erlaubnis erhalten, mit uns in den Predigtdienst zu gehen?

Wie im ersten Jahrhundert kommen auch heute alle Arten von Menschen zu einer Erkenntnis der Wahrheit und nehmen drastische Veränderungen in ihrem Leben vor. Dies tun sie aus Liebe zu Jehova und um getaufte Glieder der Christenversammlung zu werden. (1. Kor. 6:9-11; Kol. 3:9) Um diesen Menschen zu helfen, die nötigen Veränderungen vorzunehmen, ermuntern wir sie, die Zusammenkünfte im Königreichssaal sowie das Versammlungsbuchstudium zu besuchen. Wir legen ihnen auch nahe, mit ihren Freunden und Verwandten über die guten Dinge zu sprechen, die sie lernen. Aber sollten wir diesen Personen, die ihre Sucht noch nicht überwunden haben, erlauben, uns in dem öffentlichen Werk des Predigens und Jüngermachens zu begleiten?

Was im Wachtturm vom 1. September 1973, Seite 529—536 veröffentlicht ist, könnte als eine Ergänzung zu dem Stoff betrachtet werden, der im Organisations-Buch, Seite 130—132, unter der Überschrift „Wer kann sich mit uns am Predigen des Königreiches und am Lehren beteiligen?“ dargelegt ist. Bei jedem werden die Verhältnisse anders liegen, aber in jedem Fall, der Personen betrifft, die ihre Sucht noch nicht völlig überwunden haben, ist der entscheidende Faktor, ob es zum Straucheln Anlaß gibt, wenn uns die Betreffenden in den Predigtdienst begleiten. In einigen Fällen mag es kein Problem sein, sie zu einem Heimbibelstudium oder zu einem Rückbesuch mitzunehmen, während größere Vorsicht angebracht ist, mit ihnen von Tür zu Tür zu gehen, damit ein falscher Eindruck vermieden wird.

Jedoch würde eine solche Person gewiß nicht ermuntert werden, allein von Haus zu Haus zu gehen oder sich an den Wohnungstüren als Zeuge Jehovas vorzustellen. Es würde von ihr auch kein Predigtdienstbericht angenommen.

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