Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • km 9/77 S. 3-6
  • Neue Vorkehrungen für die Versammlungsorganisation

Kein Video für diese Auswahl verfügbar.

Beim Laden des Videos ist ein Fehler aufgetreten.

  • Neue Vorkehrungen für die Versammlungsorganisation
  • Unser Königreichsdienst 1977
  • Zwischentitel
  • Ähnliches Material
  • SEKRETÄRE ZUM NUTZEN DER HERDE GOTTES
  • „SIE WERDEN ALLE VON JEHOVA BELEHRT WERDEN“
  • DAS ANWENDEN DES GESETZES GOTTES IN DER VERSAMMLUNG
  • An alle Ältestenschaften
    Königreichsdienst 1975
  • Aufseher, die die Herde hüten
    Organisiert, Jehovas Willen zu tun
  • Eine Ältestenschaft, bei der der Vorsitzende turnusgemäß wechselt
    Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1972
  • An alle Ältestenschaften
    Königreichsdienst 1975
Hier mehr
Unser Königreichsdienst 1977
km 9/77 S. 3-6

Neue Vorkehrungen für die Versammlungsorganisation

Wie auf den Bezirkskongressen angekündigt, wird es in der Versammlungsorganisation einige neue Vorkehrungen geben. Alle Ältesten sollten die folgenden Informationen, die sich auf Kongreßvorträge stützen, sorgfältig durchlesen und entsprechend anwenden.

SEKRETÄRE ZUM NUTZEN DER HERDE GOTTES

1 In der heutigen Zeit, in der das Königreichswerk durch über 40 000 Versammlungen der Zeugen Jehovas auf der ganzen Erde gut befestigt ist, sind bestimmte Aufzeichnungen zum Nutzen der Versammlungen erforderlich. Das ist im Einklang mit dem biblischen Grundsatz aus 1. Korinther 14:40: „Laßt aber alle Dinge anständig und nach Anordnung geschehen.“

2 Für jede Versammlung wird es daher von Nutzen sein, wenn sie einen ernannten Sekretär hat, dessen Aufgabe es ist, sich der Mitteilungen und wichtiger Aufzeichnungen der Versammlung anzunehmen. Während der kommenden sechs Monate (wenn der Kreisaufseher zu Besuch kommt) wird die Ältestenschaft jeder Versammlung einen der Ältesten empfehlen, der zum Sekretär der Versammlung ernannt werden soll. Es sollte ein Bruder sein, der die Fähigkeit besitzt, die Aufzeichnungen und Unterlagen der Versammlung ordentlich zu führen und Mitteilungen richtig abzufassen. Einige Brüder sind für solche Arbeiten besser geeignet als andere (1. Kor. 12:28-30). Deshalb sollten die Ältesten die Befähigung des zu empfehlenden Bruders sorgfältig überprüfen und dabei berücksichtigen, welche Aufgaben er zu erfüllen hat und ob er bereit und willens ist, seinen Brüdern zu dienen. In einigen Versammlungen mag es mehrere geben, die die Voraussetzungen erfüllen. Da nur einer für diesen Dienst ernannt werden kann, sollten die Ältesten nur einen einzigen empfehlen. Sie werden auch im Sinn behalten, daß der Sekretär, wenn er einmal ernannt worden ist, nicht aus dieser Stellung herausrotiert, sondern daß er ständig, Jahr für Jahr, dienen wird, so lange, bis die Ältestenschaft es für passend hält, eine Änderung zu empfehlen. (Siehe 2. Könige 12:10, 11 und 22:3.)

3 Der Sekretär sollte von der Ältestenschaft nach dem 1. September während des Besuchs des Kreisaufsehers empfohlen werden. Diese Empfehlung erfolgt zusammen mit der gewöhnlichen Empfehlung der Brüder, die zu Ältesten oder Dienstamtgehilfen vorgeschlagen werden. Am Rande des Empfehlungsformulars (S-2-X) sollte vor dem Namen des Betreffenden das Wort „Sekretär“ vermerkt werden, und zwar in der Rubrik für die Empfehlung von Ältesten.

4 Gleichzeitig sollte der volle Name und die vollständige Adresse des Sekretärs auf dem Formular S-29-X angegeben werden. Die Kreisaufseher haben dieses Formular vorrätig. Die Anschrift des Sekretärs wird die Daueradresse der Versammlung werden. Alle Briefe von der leitenden Körperschaft oder von der Gesellschaft, die für die Versammlung bestimmt sind, werden direkt an diese Adresse gesandt werden.

5 Der Bruder, der als Sekretär für die Versammlung ernannt wird, sollte regelmäßig die Zusammenkünfte besuchen und die Versammlungsunterlagen zum Nutzen der Versammlung für die anderen Ältesten zur Einsichtnahme verfügbar halten. Wenn er weiß, daß er aus irgendeinem Grund eine Zeitlang abwesend sein wird, sollte er stets dafür sorgen, daß sich ein anderer Bruder vorübergehend seiner Aufgaben annimmt und sich um die Post oder irgendwelche Mitteilungen kümmert, die an diese Adresse gesandt werden.

6 Der Sekretär wird wichtige Unterlagen der Versammlung ordentlich aufbewahren, wie zum Beispiel die Ernennungen von Ältesten und Dienstamtgehilfen, alle Briefe der Gesellschaft an die Ältesten und an die Versammlung, Durchschriften von Berichten der reisenden Aufseher und von Bestellungen und Überweisungen an die Gesellschaft, Aufzeichnungen über die Besitzverhältnisse in bezug auf den Königreichssaal oder auf anderes Eigentum der Versammlung, Unterlagen über alle Kredite, die für den Königreichssaal aufgenommen worden sind, Versicherungspapiere, Urkunden und andere Dokumente. Berichte über Gemeinschaftsentzüge, die von den Rechtskomitees erstellt worden sind, sollten ebenfalls in den Versammlungsunterlagen aufbewahrt werden.

7 Der Sekretär sollte eine gewissenhafte Person sein und auf bestimmte Termine achten, an denen etwas im Interesse der Versammlung erledigt werden muß. Wenn die Versammlung zur Durchführung des Dienstes für Jehova einen Verein gegründet hat, sollte der Sekretär wissen, was der Staat diesbezüglich alles fordert, wie z. B. Berichte an staatliche Ämter, Jahresversammlungen, Protokolle über solche Versammlungen und irgendwelche notwendigen Bekanntmachungen hinsichtlich des Vereins. Er sollte die Vereinsunterlagen aufbewahren und darauf achten, daß derjenige, der für das Protokoll verantwortlich ist, es richtig führt.

8 Wenn die Versammlung einen Königreichssaal oder anderes Eigentum besitzt, sollte der Sekretär darauf bedacht sein, daß staatliche Vorschriften erfüllt werden, um möglicherweise Steuervergünstigungen wahrzunehmen. Falls irgendwelche gesetzlichen Mitteilungen eingehen, wird er sie der Ältestenschaft zur Kenntnis bringen und dafür sorgen, daß sie von der Versammlung sofort beachtet werden.

9 Der Sekretär wird daran interessiert sein, die geschäftlichen Dinge der Versammlung zu koordinieren, und dafür sorgen, daß zum Beispiel Rechnungen der städtischen Werke pünktlich bezahlt werden, daß fällige Versicherungsbeiträge entrichtet werden, Rückzahlungen für Kredite und fällige Steuerzahlungen geleistet werden sowie Gedächtnismahleinladungen lange genug im voraus bestellt und Berichte rechtzeitig abgesandt werden.

10 Er wird Mitteilungen an das Büro der Gesellschaft senden, unter anderem Bestellungen und Überweisungsformulare, die von anderen Brüdern, die in der Versammlung dienen, ausgestellt worden sind. Seine Aufgabe wird darin bestehen, diese Unterlagen zu überprüfen und darauf zu achten, daß sie leserlich sind und korrekte Zahlenangaben enthalten.

11 Wenn von der Gesellschaft Briefe eingehen, die an alle Ältesten gerichtet sind, wird er dafür sorgen, daß sie unter allen Ältesten herumgereicht werden und jeder Älteste die Briefe mit seinen Initialen abzeichnet als Zeichen dafür, daß er sie gelesen hat. Der Sekretär wird sich vergewissern, daß diese Briefe weitergereicht werden, und wird sie zurückfordern, nachdem sie alle Ältesten gelesen haben, und sie in den Versammlungsunterlagen aufbewahren.

12 Der Sekretär wird die Verkündigerdienstkarten führen und die Predigtdienstberichte der Versammlung zusammenstellen. In einigen Versammlungen mag die Ältestenschaft einen Ältesten (wenn verfügbar) oder einen fähigen Dienstamtgehilfen beauftragen, dem Sekretär bei der Zusammenstellung einiger Berichte zu helfen.

13 Es ist nicht damit zu rechnen, daß die erwähnten Pflichten die ganze Zeit eines Sekretärs in Anspruch nehmen werden, sondern alle, die zum Sekretär ernannt werden, sollten außerdem in der Lage sein, ein Versammlungsbuchstudium zu leiten sowie in ihrer Studiengruppe die Führung im Predigtdienst zu übernehmen und wie jeder andere Älteste mit der Versammlung zu dienen, Programmpunkte in den Zusammenkünften zu übernehmen oder in einem Rechtskomitee zu dienen.

14 In größeren Versammlungen, in denen eine ganze Anzahl Älteste ernannt sind, könnte es bedeuten, daß ein Bruder als Sekretär empfohlen wird, der zur Zeit in einer Stellung dient, in der er sehr viel zu tun hat, wie zum Beispiel als Bibelstudienaufseher oder Predigtdienstaufseher. Wenn das der Fall ist, könnte die Ältestenschaft dafür sorgen, daß ein anderer Ältester diese Dienststellung übernimmt, sobald der Sekretär für seine neue Arbeit ernannt worden ist. In kleineren Versammlungen kann der Sekretär vielleicht auch in anderen Stellungen dienen.

15 Wir sind fest davon überzeugt, daß die Ernennung eines Sekretärs für jede Versammlung einem Bedürfnis entspricht, das heute in den Versammlungen besteht, und weiteren Nutzen mit sich bringen wird, während die Gruppe der Aufseher allen Gliedern der Herde Gottes Aufmerksamkeit schenkt (Apg. 20:28).

„SIE WERDEN ALLE VON JEHOVA BELEHRT WERDEN“

16 Christen sind auch in diesen letzten Tagen noch „von Jehova Belehrte“ (Jes. 54:13). Sie schätzen die Vorkehrung: „Gaben in Form von Menschen“ zu haben, die unter anderem die Verantwortung haben zu lehren (Eph. 4:11-13). Diesbezüglich schrieb der Jünger Jakobus: „Nicht viele von euch sollten Lehrer werden, meine Brüder, da ihr wißt, daß wir ein schwereres Gericht empfangen werden“ (Jak. 3:1). Daher bemühen sich die Ältesten ständig, sich im Lehren zu verbessern. Einige können Einzelpersonen wirkungsvoll belehren und gute Ansprachen halten. Andere sind gute Lehrer im Predigtdienst oder haben Geschick darin, Neuen zu helfen. Es gibt Älteste, denen es besonders gelingt, anderen zu helfen, Fortschritte im Glauben zu machen, indem sie das Wachtturm-Studium oder die Theokratische Schule lehrreich gestalten. Die Fähigkeiten sind unterschiedlich, aber jeder sollte die Gabe, die er hat, zum Nutzen anderer gebrauchen (1. Petr. 4:10, 11).

17 Wie wir auf den diesjährigen Bezirkskongressen erfahren haben, sind einige Änderungen vorgenommen worden die die Aufsicht über zwei Zusammenkünfte der Versammlung betreffen. Nach dem turnusgemäßen Wechsel im September 1977 werden zwei der fünf Dienststellungen nicht mehr dem jährlichen turnusgemäßen Wechsel unterliegen. Dabei handelt es sich 1. um den Wachtturm-Studienleiter und 2. um den Aufseher der Theokratischen Schule. Die Ältestenschaft sollte erwägen, wer von den Ältesten am besten in diesen zwei Stellungen dienen könnte. Die Ältesten, die diese Stellungen im September turnusgemäß übernehmen, werden vorübergehend dienen, bis der Kreisaufseher das nächste Mal die Versammlung besucht.

18 Der Kreisaufseher kann der Ältestenschaft bei seinem nächsten Besuch durch seine Anregungen bei der endgültigen Auswahl helfen. Die eigentliche Zuteilung für diese zwei Stellungen sollte indes von der Ältestenschaft, nicht vom Kreisaufseher vorgenommen werden. In diesen Fällen wird kein Ernennungsschreiben vom Zweigbüro der Gesellschaft benötigt. Damit aber Unterlagen vorhanden sind, auf die das Zweigbüro Bezug nehmen kann, wird der Kreisaufseher einen entsprechenden Vermerk auf der Rückseite des Empfehlungsformulars (S-2-X) machen. Links neben den Namen aller ernannten Ältesten der Versammlung wird er angeben, welcher Älteste mit der Leitung des Wachtturm-Studiums beauftragt worden ist und welcher Älteste sich der Theokratischen Schule annehmen wird. Er wird die Abkürzungen „WSL“ und „ATS“ verwenden. Auf diese Weise werden sowohl das Zweigbüro als auch die Ortsversammlung eine Unterlage darüber haben, wer dazu beauftragt worden ist, ständig in diesen beiden Stellungen zu dienen.

19 Die Ältestenschaft wird gemeinsam mit dem Kreisaufseher nicht nur die Ältesten bestimmen, die diese beiden Aufsichtsstellungen bekleiden werden, sondern auch andere Älteste benennen, die in diesen beiden Zusammenkünften besonders gut lehren können und die den Wachtturm-Studienleiter und den Aufseher der Theokratischen Schule unterstützen werden. Je nach den örtlichen Verhältnissen wird es der Wachtturm-Studienleiter begrüßen, daß andere Älteste ihn beim Leiten des wöchentlichen Wachtturm-Studiums jeweils für einen Monat unterstützen. Der Wachtturm-Studienleiter ist dafür verantwortlich, solche zusätzlichen Ältesten für das Wachtturm-Studium einzuteilen. Ähnlich wird es beim Aufseher der Theokratischen Schule sein, der sich über die Hilfe weiterer Ältester freuen wird, die ihm beim Leiten der in der Versammlung bestehenden Klassen gewöhnlich für jeweils zwei Monate helfen können. Der Aufseher der Theokratischen Schule wird für die Einteilung dieser Ältesten verantwortlich sein.

20 Wie bereits erwähnt, werden diese beiden Ältesten im allgemeinen auf unbestimmte Zeit in ihrer Dienststellung des Lehrens bleiben. Sollte es die Ältestenschaft zusammen mit dem zu Besuch weilenden Kreisaufseher irgendwann in der Zukunft für ratsam halten, Änderungen vorzunehmen, so könnte dies geschehen. Diese verbesserte Vorkehrung des Lehrens wird es den Brüdern ermöglichen, in einer Stellung zu dienen, für die sie am besten geeignet sind. In Versammlungen, in denen es wenig Älteste gibt, wird es nötig sein, sich so gut wie möglich dieser Vorkehrung anzupassen, indem ein oder zwei Brüder ausgewählt werden, auch wenn der Vorsitzende weiterhin jährlich wechseln wird.

21 DER BESUCH DES KREISAUFSEHERS: Die reisenden Aufseher des Volkes Jehovas dienen schon seit langem den Versammlungen als ernannte Lehrer. Sie erfüllen die biblischen Voraussetzungen, in der Versammlung zu lehren. Durch ihre Besuche tragen sie viel dazu bei, daß die Versammlungen ständig Licht empfangen.

22 Bis jetzt fanden während des Kreisaufseherbesuchs an vier Tagen Versammlungszusammenkünfte statt, außerdem eine Zusammenkunft mit den Ältesten und Dienstamtgehilfen, eine weitere nur mit den Ältesten und die Zusammenkunft mit den Pionieren. Dieser Wochenzeitplan war sowohl für die Glieder der Versammlung als auch für den Kreisaufseher sehr ausgefüllt.

23 Ab September 1977 wird ein neues Wochenprogramm gelten. Während des Kreisaufseherbesuchs werden Versammlungszusammenkünfte nur noch an drei Tagen durchgeführt.

24 Es wird empfohlen, daß die Theokratische Schule und die Dienstzusammenkunft am Dienstag stattfinden. Anschließend an die reguläre Theokratische Schule und eine 30minütige Dienstzusammenkunft wird der Kreisaufseher eine abschließende Dienstansprache halten, so daß das gesamte Programm einschließlich Lied und Gebet zwei Stunden umfaßt.

25 Die ganze Versammlung wird dann am Donnerstag- oder Freitagabend wieder im Königreichssaal zusammenkommen, vorzugsweise an einem regulären Zusammenkunftsabend. Die Ältestenschaft wird einen Ältesten bestimmen, der an jenem Abend das große Buchstudium leitet. Das Buchstudium wird zwar auf 45 Minuten reduziert, doch man sollte sich bemühen, dennoch den für diese Woche zugeteilten Stoff zu behandeln.

26 Nach dem Buchstudium wird der Kreisaufseher mit Beteiligung der Zuhörer einen Programmpunkt leiten, der das Thema trägt: „Bleibe bei den Dingen, die du gelernt hast“ (2. Tim. 3:14). In diesem Programmpunkt kann er irgendwelche Gedanken behandeln, die er für die Versammlung als nützlich erachtet. Vielleicht hält er es für angebracht, nicht nur Stoff aus den neuesten Wachtturm-Ausgaben zu besprechen sondern auch aus dem Organisations-Buch, aus Unserem Königreichsdienst und aus anderen Veröffentlichungen. Im Anschluß an diesen 30minütigen Programmteil hält der Kreisaufseher eine abschließende Dienstansprache. Das Ganze wird eine Stunde und 45 Minuten umfassen, einschließlich Lied und Gebet.

27 Das Sonntagsprogramm einschließlich Lied und Gebet wird auf zwei Stunden verkürzt werden. Der Kreisaufseher wird einen öffentlichen Vortrag von 55 Minuten halten. Geändert werden Form und Länge des Wachtturm-Studiums, das ohne das Lesen der Absätze durchgeführt wird. 30 Minuten lang werden mit den Anwesenden die Fragen besprochen. Darauf folgt die Schlußansprache des Kreisaufsehers.

28 Es ist anzunehmen, daß dieser geänderte Wochenplan ein ausgeglicheneres Programm darstellen wird. Dadurch wird ein zusätzlicher Zusammenkunftsabend vermieden, und das gibt den Brüdern Zeit für andere Tätigkeiten. Man sollte planen, sich während dieser Woche vermehrt im Predigtdienst anzustrengen. Auf diese Weise können alle Glieder der Versammlung an ihrem Wohnort als Lichtträger wirken.

29 KÖNIGREICHSDIENSTSCHULE: Älteste haben große Wertschätzung für die Schulung zum Ausdruck gebracht, die sie durch die Königreichsdienstschule erhalten haben. Ja, viele von ihnen haben gefragt, ob sie noch einmal die Gelegenheit erhalten könnten, die Schule zu besuchen, um auf dem laufenden zu bleiben. Da in den letzten Jahren viele organisatorische Änderungen vorgenommen worden sind, erscheint es ratsam, daß alle Ältesten zusätzlich geschult werden. Wenn mehrere Älteste die Schule zur gleichen Zeit besuchen, hat die Versammlung wahrscheinlich einen größeren Nutzen davon.

30 Aus diesem Grunde ist der Kurs revidiert, gekürzt und auf die gegenwärtigen Bedürfnisse der Christenversammlungen abgestimmt worden. Auch wurde ein revidiertes Lehrbuch vorbereitet.

31 Es sind Vorkehrungen dafür getroffen worden, daß alle Ältesten die Königreichsdienstschule Anfang nächsten Jahres jeweils in ihrem Kreis besuchen werden. Wir sind zuversichtlich, daß diese Vorkehrung eine Quelle großer Ermunterung und geistiger Erfrischung sein wird.

DAS ANWENDEN DES GESETZES GOTTES IN DER VERSAMMLUNG

32 Heute haben wir für das Anwenden des Wortes Gottes in der Christenversammlung eine ähnliche Vorkehrung wie die ersten Christen, die im ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung lebten. Mit dem „treuen und verständigen Sklaven“ arbeitet eine zentrale oder leitende Körperschaft älterer Männer zusammen, die besonders dafür verantwortlich ist, die Gesetze der Bibel unter Jehovas christlichen Zeugen anzuwenden. Versammlungsälteste und auch reisende Aufseher sind bevollmächtigt, für die Versammlung als Richter zu amten. Sie werden als eine liebevolle Vorkehrung Jehovas geschätzt und wegen ihrer Arbeit geachtet (1. Thess. 5:12, 13; 1. Tim. 5:17). Damit sie andere schulen und Gottes Gesetz hochhalten können, müssen sie mit den Gesetzen der Bibel gut vertraut sein. Sie erkennen, daß sich das Richten nicht darauf beschränkt, Fälle anzuhören. Um Gottes Gesetz handhaben zu können, müssen sie es selbst halten und lehren, für dessen Befolgung eintreten und es als Grundlage für ihr Urteil gebrauchen, wenn sie in richterlicher Eigenschaft amten.

33 Heute besteht ein Bedarf an befähigten Ratgebern und Richtern (Jes. 1:26). In den meisten Situationen des Lebens, in denen Probleme auftreten, werden Ratgeber wirklich geschätzt, wenn sie helfen, Fragen zu beantworten oder Probleme zu lösen, die ihnen vorgetragen werden. Wenn daher jemand ein Unrecht begeht, „ehe er es gewahr wird“, so können gewöhnlich zwei oder mehrere Älteste liebevoll Hilfe bieten. Sie geben ihm „im Geiste der Milde“ Rat und versuchen, ihn wieder zurechtzubringen (Gal. 6:1, 2). Wenn Älteste beobachten, daß jemand einen Weg einschlägt, der in direktem Widerspruch zu Gottes Gesetz steht, sollten sie sich gewissenhaft bemühen, ihm zu helfen, und ihn, wenn nötig, wiederholt ermahnen (Tit. 3:10, 11). Indem sie barmherzig sind, gelingt es ihnen vielleicht, ihn ‘aus dem Feuer zu reißen’ und ihm ein strenges Gericht zu ersparen (Jud. 23). Krasse Fälle fordern, daß die Ältesten den Schuldigen ‘mit Strenge zurechtweisen, um ihm zu helfen, einen gesunden Glauben wiederzuerlangen. Damit die Versammlung den richtigen Nutzen aus der Tätigkeit der Hirten der Versammlung ziehen kann und damit die Ältesten Gottes Gesetze je nach Notwendigkeit anwenden können, sollten ihnen alle schwerwiegenden Fälle vorgetragen werden.

34 Bei der bisherigen Vorkehrung haben der vorsitzführende Aufseher, der Predigtdienstaufseher und der Bibelstudienaufseher als Rechtskomitee gedient. Doch diese Brüder haben bereits viele Verpflichtungen. Außerdem erfordern rechtliche Angelegenheiten und die Behandlung schwerer Fälle von Unrecht viel Erfahrung und Zeit, denn oft sind sie sehr kompliziert und erfordern sorgfältiges Abwägen und Besprechen. Gewöhnlich ist es nötig, biblischen Rat zu geben oder eine Zurechtweisung zu erteilen oder sogar jemandem die Gemeinschaft zu entziehen, wenn keine Reue vorhanden ist. Manchmal ist mehr als ein Fall anhängig und bedarf dringend der Aufmerksamkeit. Wenn gewisse Fälle aufgeschoben oder unnötig verzögert werden, können einige beunruhigt werden und den Eindruck gewinnen, es werde nichts unternommen oder die Versammlung werde nicht richtig geschützt. Zwar haben alle Ältesten, die in der Versammlung dienen, ein Verantwortungsbewußtsein, doch die Tatsachen zeigen, daß diejenigen, die automatisch eine Funktion im Rechtskomitee übernehmen, nicht immer so vorbereitet und erfahren gewesen sind, wie es die sorgfältige Anwendung des Gesetzes Gottes in der Versammlung erfordert.

35 Nehmen wir nun an, eine Angelegenheit ist so schwerwiegend, daß sich ein Rechtskomitee damit befassen muß. Wie wird dann gemäß der neuen Vorkehrung der Vorgang der Auswahl eines Rechtskomitees eingeleitet? In einigen Fällen wird jemand, der sich eines schweren Unrechts schuldig gemacht hat, oder jemand, der mit Bestimmtheit von einem Unrecht weiß, einen Ältesten ansprechen, zu dem er Vertrauen hat. Dieser kann dann den Vorsitzenden bitten, eine Ältestenzusammenkunft einzuberufen. Sollte der Vorsitzende nicht dasein, so kann derjenige, der ihn vorübergehend vertritt, benachrichtigt werden, und er würde den Vorsitz in einer solchen Zusammenkunft übernehmen. Der Älteste, der zuerst von dem Problem unterrichtet worden ist, wird dann der gesamten anwesenden Ältestenschaft kurz erzählen, worum es geht. Er sollte dabei nicht unnötig in Einzelheiten gehen, sondern nur kurz den Namen der betreffenden Person oder Personen angeben und erwähnen, worum es sich handelt, ob um Unsittlichkeit, Betrug, Trunkenheit oder Drogenmißbrauch oder ob es sich um ein anderes schweres Unrecht handelt. Die Ältesten werden dann berücksichtigen, ob der Betreffende ledig oder verheiratet, jung oder alt ist, und ähnliche Faktoren in Betracht ziehen, die ihnen helfen können, die richtigen Personen als Richter auszuwählen. Wenn es sich zum Beispiel um einen Streit handelt, bei dem jemand des Betrugs angeklagt wird, mögen sie Älteste an der Verhandlung teilnehmen lassen wollen, deren Erfahrung sie befähigt, eine solche Anklage zu untersuchen.

36 Was bei dieser einleitenden Zusammenkunft besprochen wird, sollte niemandem mitgeteilt werden, der kein Recht darauf hat. Älteste sind verpflichtet, die Dinge vertraulich zu behandeln. Durch Indiskretion oder einen Vertrauensbruch auf seiten eines der Ältesten oder eines Gliedes des Rechtskomitees können Probleme verursacht werden. In Sprüche 25:9 beißt es diesbezüglich: „Führe deine eigene Rechtssache mit deinem Mitmenschen, und offenbare nicht das vertrauliche Gespräch eines anderen.“ Dieser weise Rat sollte unbedingt beachtet werden. Die Ältesten sollten sich darüber im klaren sein, daß durch einen Vertrauensbruch ihr gesundes Urteil und ihre Liebe zu den betreffenden Brüdern in Zweifel gezogen werden können (Spr. 10:19; 11:13).

37 Manchmal kann mehr als ein Problem ernster Natur auftreten. Es mag nötig sein, zwei Rechtskomitees einzusetzen, damit die verschiedenen Fälle behandelt werden können, vorausgesetzt, daß genügend befähigte Älteste vorhanden sind. Wenn nicht, so sollten sie eine Lösung finden, die den Bedürfnissen der Situation am besten gerecht wird. Sollte es in einer Versammlung weniger als drei Älteste geben, so können befähigte Älteste von einer Nachbarversammlung eingeladen werden zu dienen, sofern dies möglich ist. Falls sich eine Versammlung in einem abgelegenen Gebiet befindet und es nicht ratsam ist, Älteste aus einem entfernten Ort zu bitten, mit den Gliedern des örtlichen Rechtskomitees zusammenzukommen, so kann ein befähigter Dienstamtgehilfe ausgewählt werden, damit das Rechtskomitee vollständig ist. Oder wenn der reisende Aufseher in ein oder zwei Wochen erwartet wird, können die Ältesten auch beschließen, seinen Besuch abzuwarten, und dann kann er gebeten werden, mit ihnen zu dienen. Wo es nicht möglich ist, daß mehr als zwei Älteste anwesend sind, können die beiden die Angelegenheit auch allein behandeln (Matth. 18:19). Falls sie sich nicht einig sind, welche Maßnahme in einer bestimmten Angelegenheit zu ergreifen ist, kann jeder von ihnen einen Bericht an das Zweigbüro der Gesellschaft schicken. Sollte in sehr abgelegenen Gebieten keine dieser Möglichkeiten offenstehen, so kann der Älteste am Ort oder der Verantwortliche, der als stellvertretender Aufseher dient, an das Zweigbüro der Gesellschaft schreiben und um Rat bitten.

38 Ein Rechtskomitee braucht nicht auf drei Personen beschränkt zu sein. Die Bibel sagt nicht, wie viele ältere Männer in der Versammlung der ersten Christen Rechtsfälle behandelten. Die Zahl der älteren Männer, die in der Geschichte Israels Rechtsfälle anhörten, hing wahrscheinlich davon ab, wie viele von ihnen am Stadttor zur Verfügung standen. Zum Beispiel bat Boas zehn ältere Männer der Stadt, die Angelegenheit anzuhören, die er vorzutragen hatte (Ruth 4:1, 2). Damals stand aber jeder in der Gemeinde unter dem Gesetzesbund, und daher waren die älteren Männer für eine größere Anzahl Personen verantwortlich. In den Versammlungen heute ist die Zahl wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht so groß, und so wird es gewöhnlich ausreichen, wenn drei Personen im Rechtskomitee dienen. Wenn die Schwere eines Falles es ratsam erscheinen läßt, daß vier oder sogar fünf erfahrene Männer dienen, so kann dies eingerichtet werden.

39 Es ist nicht nötig, daß jemand, der ein Problem hat, übermäßig darum besorgt ist, mit welchen Ältesten er zusammenkommen wird. Christen können zuversichtlich sein, daß die Unterhirten das Beste für die Herde wünschen, und können sich ihnen daher bereitwillig unterstellen (Hebr. 13:17). Sie sollten das Urteil derer anerkennen, die dazu bestimmt sind, Gottes gerechte Grundsätze anzuwenden und Gottes Wort zu erklären, wie es auch im alten Israel erwartet wurde (5. Mose 17:10-13). Falls bekannt ist, daß derjenige, der ein Unrecht begangen hat oder gegen den eine Anklage erhoben wird, gegen einen von ihnen sehr voreingenommen ist, so sollte die Ältestenschaft dies berücksichtigen und bei der Auswahl gutes Urteilsvermögen bekunden. Wenn auf alle Betroffenen Rücksicht genommen wird, wird bei der eigentlichen Verhandlung die Zusammenarbeit am besten gewährleistet sein.

40 Es mag vereinzelte Fälle geben, in denen einer oder mehrere der Betroffenen behaupten, daß ein Glied des Rechtskomitees parteiisch sei. Falls dies vor der eigentlichen Verhandlung geschieht, wird die Ältestenschaft untersuchen, ob diese Behauptung begründet ist. In Sprüche 24:23 heißt es: „Parteilichkeit im Gericht zu bekunden ist nicht gut.“ Daher ist es der örtlichen Ältestenschaft überlassen, zu entscheiden ob eine Änderung in der Zusammensetzung des Komitees notwendig ist. Älteste, die mit einem Angeklagten verwandt sind, mit ihm in Geschäftsverbindung stehen oder ein besonderes Freundschaftsverhältnis zu ihm haben, würden normalerweise nicht in dem Rechtskomitee amtieren, wenn andere befähigte Brüder zur Verfügung stehen. Jeder sollte mit gutem Gewissen sagen können, daß er unparteiisch dienen kann.

41 Es sollte klar sein, daß die Auswahl der Komitees nicht nach einem „turnusgemäßen Wechsel“ vorgenommen wird. Angesichts dessen, daß es viele neuernannte Älteste gibt, die noch keine Erfahrung mit Rechtssachen haben, kann die Ältestenschaft einen von ihnen bitten, zusammen mit einem Komitee an der Verhandlung von Angelegenheiten teilzunehmen, die nicht übermäßig kompliziert sind. Auf diese Weise erhalten weniger erfahrene Älteste die Gelegenheit zu lernen, während sie dabei sind, wenn ein Rechtskomitee einen Fall behandelt.

42 Wenn ein Rechtskomitee beginnt, sich mit einem Fall zu befassen, sind noch andere Faktoren zu berücksichtigen. Die Brüder, die in einem Rechtskomitee dienen, dürfen nicht lediglich nach starren Regeln suchen, um die Situation zu beurteilen, sondern sie müssen feststellen, ob wirklich ein grundlegendes Gesetz Gottes übertreten worden ist. Biblische Grundsätze, die Umstände, die eine Rolle spielten, sowie die Schwere der Sünde, die begangen wurde, sind Faktoren, die alle erwogen werden müssen. Welche Einstellung offenbart der Betreffende? Auch das ist ein wichtiger Faktor. Rechtskomitees, die auf diese Weise an die Sache herangehen und gründlich sind, werden es vermeiden, jemanden vorschnell zurechtzuweisen oder auszuschließen, wenn es für diese Maßnahmen nicht genügend Gründe gibt (Spr. 25:8). Dagegen werden sie nicht zu nachgiebig sein, wenn sie sich mit jemandem befassen, der keine echte Reue bekundet. Wir erinnern daran, daß der Apostel Paulus die Christen in Korinth aufforderte, einen Ausgeschlossenen, der bereut hatte, wiederaufzunehmen. Doch in dem gleichen Brief erwähnte er auch andere, die ihr Unrecht nicht bereut hatten (2. Kor. 12:21).

43 Geistiggesinnte Männer zu haben, die in der Versammlung unparteiisch in richterlicher Eigenschaft amten, ist eine liebevolle Vorkehrung zu unserem Guten. Es wirkt sich in vielerlei Hinsicht nützlich aus, wenn wir Gottes Gesetz gehorchen und diejenigen achten, die für seine Einhaltung sorgen. Dadurch wird uns nicht nur geholfen, die gerechten Grundsätze der Bibel zu verstehen und zu befolgen, was schon an sich ein Schutz ist und uns rein erhält, sondern die Anwendung des Gesetzes Gottes dient auch dazu, uns zu züchtigen und uns wieder auf den rechten Weg zu bringen, falls dies einmal nötig sein sollte. Auf diese Weise ist es uns möglich, ein gutes Verhältnis zu Jehova aufrechtzuerhalten, und das ist unbedingt nötig, wenn wir in seiner bevorstehenden neuen Ordnung leben möchten (Ps. 19:7-11).

    Deutsche Publikationen (1950-2025)
    Abmelden
    Anmelden
    • Deutsch
    • Teilen
    • Einstellungen
    • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
    • Nutzungsbedingungen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzeinstellungen
    • JW.ORG
    • Anmelden
    Teilen