Fragekasten
● Wer sollte gebeten werden, aus den Veröffentlichungen der Gesellschaft während der Zusammenkünfte vorzulesen, und was sollte man dabei berücksichtigen?
Diejenigen, die gebeten werden, während der Zusammenkünfte aus Veröffentlichungen wie dem „Wachtturm“, „Kommentar zum Jakobusbrief“, „Unserem Königreichsdienst“ vorzulesen, sollten gute Leser sein. Erforderliche Voraussetzungen sind: sinngemäße Betonung, ausreichende Lautstärke, Pausen an der richtigen Stelle, korrekte Aussprache usw. (Siehe „Leitfaden“-Buch, Seite 30.) Wenn diese Eigenschaften nicht berücksichtigt werden, werden die Zuhörer die Wichtigkeit des Vorgelesenen nicht völlig verstehen und somit nicht danach handeln. Vorleser in den Versammlungszusammenkünften sollten deshalb die Worte des Apostels Paulus aus 1. Timotheus 4:13 beherzigen, wo es heißt: „Widme dich weiterhin dem Vorlesen, dem Ermahnen, dem Lehren.“
Älteste, Dienstamtgehilfen und andere befähigte getaufte Brüder können als Vorleser gebraucht werden. Wenn keiner der getauften Brüder anläßlich einer Zusammenkunft in der Lage ist, so zu lesen, daß die Anwesenden den vollen Nutzen daraus ziehen, ist es möglich, daß entweder der Vorsitzende die Abschnitte selbst liest, oder eine Schwester, die gut lesen kann, könnte gebeten werden, es zu tun. (Siehe auch den „Fragekasten“ in „Unserem Königreichsdienst“ für Juli 1977.)