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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1989
w89 1. 7. S. 29

Fragen von Lesern

■ Darf ein Christ erst von einem bestimmten Alter an als Dienstamtgehilfe in der Versammlung empfohlen werden?

Nein, denn die Bibel setzt kein Mindestalter fest.

Im alten Israel legte Gott in manchen Fällen bestimmte Altersgrenzen fest. Männer, die zum Heeresdienst eingeschrieben wurden, mußten mindestens 20 Jahre alt sein; es wurden keine Kinder in die Schlacht geschickt, wie dies heute mancherorts geschieht. Das Alter spielte auch bei den Leviten eine Rolle. Die Kehathiter, die an der Stiftshütte dienten, waren zwischen 30 und 50 Jahre alt. Wieso? Diese Einschränkung wurde in Verbindung mit dem ‘mühevollen Dienst und dem Dienst des Lastentragens im Zelt der Zusammenkunft’ erwähnt (4. Mose 4:3, 47). Es scheint, daß Leviten von 25 Jahren an leichtere Arbeiten ausführen durften, doch erst ab 30 Jahren durften sie schwerere Arbeiten verrichten und verantwortungsvollere Tätigkeiten durchführen wie z. B. Arbeiten in Verbindung mit dem Abbau, dem Transport und dem Aufbau der Stiftshütte (4. Mose 8:24-26). Diese schweren Arbeiten entfielen später am Tempel, so daß die Leviten mit 20 Jahren ihren Dienst aufnahmen (1. Chronika 23:24).

Setzte Jehova ein Mindestalter für Dienstamtgehilfen (Diakone) in der Christenversammlung fest, als er sich nicht mehr des fleischlichen, sondern des geistigen Israel bediente?

Aufgrund von Aufzeichnungen aus späteren Jahrhunderten könnte man auf diesen Gedanken kommen. In der katholischen Kirche ist ein Diakon „ein ordinierter Diener, der in der durch göttliche Anordnung gegründeten Hierarchie in der Kirche die Stellung unmittelbar unter dem Priester einnimmt“. Das Werk Antiquities of the Christian Church von Bingham sagt: „Bischöfe und Presbyter [Älteste] ... durften in der Regel nicht vor dreißig ordiniert werden; Diakone dagegen durften mit fünfundzwanzig ordiniert werden, aber nicht früher. Diese Regelung war sowohl im zivilen als auch im kanonischen Recht festgelegt ... Wir begegnen in der gesamten Kirchengeschichte selten einem Fall, in dem jemand ordiniert wurde, bevor er das Alter von fünfundzwanzig Jahren erreicht hatte.“

Welche Voraussetzungen werden in der Bibel genannt? Die einzigen Voraussetzungen sind die, die in 1. Timotheus 3:8-10, 12-13 zu finden sind. Sie lauten: „Dienstamtgehilfen müssen ebenfalls ernsthaft sein, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht auf unehrlichen Gewinn erpicht, die das heilige Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren. Auch laßt diese zuerst auf ihre Eignung geprüft werden, darauf laßt sie als Diener tätig sein, wenn sie frei von Anklage sind. Dienstamtgehilfen seien Männer e i n e r Ehefrau, die Kindern und dem eigenen Haushalt in vortrefflicher Weise vorstehen. Denn die, die in vortrefflicher Weise dienen, erwerben sich eine vortreffliche Stufe und großen Freimut der Rede in dem Glauben, der in Verbindung ist mit Christus Jesus.“

Hieraus ist zu ersehen, daß für die Ernennung zum Dienstamtgehilfen kein Mindestalter festgesetzt wurde. Wenn somit die Ältesten zusammenkommen und besprechen, ob Brüder in der Versammlung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sollten sie im Sinn behalten, daß es keine biblische Grundlage dafür gibt, daß ein christlicher Mann 20, 25 oder 30 Jahre alt sein muß, bevor er empfohlen werden und dienen kann. In der Bibel werden diejenigen, die dieses Amt innehaben, als „Männer“ bezeichnet, weshalb kaum zu erwarten ist, daß es sich bei ihnen um Personen handelt, die gerade im mittleren Teenageralter sind. Dies wird dadurch unterstützt, daß es in der Bibel auch heißt, Dienstamtgehilfen könnten verheiratet sein und selbst Kinder haben.

Männer, die als Dienstamtgehilfen empfohlen werden, sollten „auf ihre Eignung geprüft“ worden sein und erkennen lassen, daß sie Verantwortungsbewußtsein besitzen. Das bedeutet nicht, daß sie auf Probe dienen sollen. Sie müssen vielmehr über einen angemessenen Zeitraum christliche Reife gezeigt haben und (seit mindestens einem Jahr getaufte) Männer sein, die bereit und fähig sind, sich der Angelegenheiten, die ihnen zugeteilt werden, anzunehmen. Wenn ein ‘ernsthafter’ junger Mann diese Eigenschaften aufweist, demütig ist und die anderen Voraussetzungen erfüllt, könnten die Ältesten seine Ernennung selbst dann empfehlen, wenn er noch keine 20 Jahre alt ist. Andere Männer hingegen mögen viel älter sein, wenn sie deutlich erkennen lassen, daß sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, ‘in vortrefflicher Weise zu dienen und sich eine vortreffliche Stufe und großen Freimut der Rede zu erwerben’.

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